Winterdienst - Informationen zur öffentlichen Schneeräumung und Streupflicht

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Pflichten der Anrainer
Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften dafür sorgen, dass zwischen 6 und 22 Uhr, Gehsteige und Gehwege entlang ihres Grundstücks sicher benutzbar sind. Dies gilt für alle öffentlichen Gehsteige und Gehwege innerhalb von 3 m entlang der gesamten Liegenschaft. Das bedeutet:


  • Schnee räumen und Schmutz entfernen
  • bei Schnee und Glatteis streuen
  • Schnee- und Eisbildungen am Dach rechtzeitig entfernen und wenn nötig gefährdete Straßenstellen kennzeichnen und abschranken
  • Ist ein Gehsteig oder Gehweg nicht vorhanden, so ist der Straßenrand in einer Breite von 1m zu säubern und zu bestreuen.

Besitzer von unbebauten land- und forstwirtschaftlichen Flächen sind von dieser Regelung ausgenommen.


Öffentliche Schneeräumung
Die Schneeräumung auf Landes- und Bundesstraßen wird von der Straßenmeisterei und auf Gemeindestraßen von der Gemeinde durchgeführt.

Die Schneeräumung auf den Gemeindestraßen erfolgt einmal täglich. Bei starkem Schneefall oder Verwehungen wird das Räumgebiet oder Teile davon ein zweites Mal durchfahren. Dafür sind durch die Gemeinde beauftragt: 


  • Reiter Karl
    Krahof, Triesenegg, Allersdorf, Perasdorf, Gumpenberg
  • Peböck Gerhard 
    Krahof, Thalling, Balldorf, Hermannsdorf, Leutzmannsdorf, Matzendorf, Hart
  • Heigl Manfred 
    Hart/Gewerbegebiet
  • Gerald Kürner 
    Krahof
  • und die Gemeindemitarbeiter des Bauhofs 
    St. Georgen/Y., Galtbrunn, Triesenegg, Hermannsdorf