Information über Gesetzesbeschluss des Landtages
NÖ Polizeistrafgesetz, NÖ Bauordnung 2014
Die Direktion des Landtages von Niederösterreich teilt mit, dass der Landtag von Niederösterreich in der Sitzung am 30. Jänner 2025 folgende Gesetzesbeschlüsse gefasst hat, die einer Volksabstimmung gemäß Art. 27 NÖ Landesverfassung 1979 unterzogen werden können:
- NÖ Polizeistrafgesetz, Änderung: https://noe-landtag.gv.at/gegenstaende/XX/XX-617
- NÖ Bauordnung 2014 (NÖ BO 2014), Änderung: https://noe-landtag.gv.at/gegenstaende/XX/XX-618
Die sechswöchige Frist für einen allfälligen Antrag auf Einleitung einer Volksabstimmung beginnt gemäß Art. 27 Abs. 1 NÖ Landesverfassung 1979 mit dem Tag der Fassung der Gesetzesbeschlüsse durch den Landtag zu laufen und endet mit 13. März 2025. Ein Gesetzesbeschluss unterliegt einer Volksabstimmung, wenn eine solche binnen sechs Wochen nach der Beschlussfassung von wenigstens 25.000 antragsberechtigen Landesbürgern oder wenigstens 50 Gemeinden oder einer Mehrheit der Landtagsmitglieder schriftlich verlangt wird
Information über Gesetzesbeschlüsse des Landtages_Polizeistrafgesetz_ NÖBauordnung.pdf
Freitag, 07. Februar 2025