Kundmachung - Festlegung eines HPAI-Risikogebietes

Seit November 2025 kommt es zu einer Häufung von positiven Fällen bei Wildvögeln. Bereits mit 03.11.2025 wurde ganz Österreich als Gebiet mit erhöhtem Risiko definiert. Gebiete mit stark erhöhtem Risiko an großen Wasserflüssen wurden festgelegt. Aufgrund eines Geflügelpest-Ausbruches in Oberösterreich wurde am 19.11.2025 eine Sperrzone errichtet, die bis in den Bezirk Amstetten reicht.

Die aktuelle Situation ist auf der Homepage des Landes NÖ dargestellt www.noe.gv.atAuf der Homepage werden Karten zur Verfügung gestellt, mit denen Sie feststellen können, ob sie sich in einem Risikogebiet und in einer Sperrzone befinden.

Grundsätzlich sollte auf die jeweils aktuellen Informationen des Landes (Geflügelpest (Aviärer Influenza, HPAI, „Vogelgrippe“) - Land Niederösterreich) und des Bundes (Aviäre Influenza (Vogelgrippe, Geflügelpest) - KVG) Bedacht genommen werden.

Meldung von Geflügelhaltungen
Es wird darauf hingewiesen, dass JEDE Geflügelhaltung (auch jene, mit weniger als 50 Tieren) bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden ist.


Beilage 1: Pflichten für Tierhalter und Tierhalterinnen

Beilage 2 (2 Anhänge): Kundmachung zur Festlegung der Risikogebiete mit Anlage

Beilage 3: Erlass des Ministeriums zur Kundmachung