Kundmachung - Festlegung eines HPAI-Risikogebietes
Seit November 2025 kommt es zu einer Häufung von positiven Fällen bei Wildvögeln. Bereits mit 03.11.2025 wurde ganz Österreich als Gebiet mit erhöhtem Risiko definiert. Gebiete mit stark erhöhtem Risiko an großen Wasserflüssen wurden festgelegt. Aufgrund eines Geflügelpest-Ausbruches in Oberösterreich wurde am 19.11.2025 eine Sperrzone errichtet, die bis in den Bezirk Amstetten reicht.
Die aktuelle Situation ist auf der Homepage des Landes NÖ dargestellt www.noe.gv.at. Auf der Homepage werden Karten zur Verfügung gestellt, mit denen Sie feststellen können, ob sie sich in einem Risikogebiet und in einer Sperrzone befinden.
Grundsätzlich sollte auf die jeweils aktuellen Informationen des Landes (Geflügelpest (Aviärer Influenza, HPAI, „Vogelgrippe“) - Land Niederösterreich) und des Bundes (Aviäre Influenza (Vogelgrippe, Geflügelpest) - KVG) Bedacht genommen werden.
Meldung von Geflügelhaltungen
Es wird darauf hingewiesen, dass JEDE Geflügelhaltung (auch jene, mit weniger als 50 Tieren) bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden ist.
Beilage 1: Pflichten für Tierhalter und Tierhalterinnen
Beilage 2 (2 Anhänge): Kundmachung zur Festlegung der Risikogebiete mit Anlage
Beilage 3: Erlass des Ministeriums zur Kundmachung
BEILAGE 1 Pflichten für Tierhalter und Tierhalterinnen.pdf
Montag, 24. November 2025
BEILAGE 3 Erlass des Ministeriums zur Kundmachung zur Festlegung eines HPAI-Risikogebietes.pdf
Montag, 24. November 2025
zu BEILAGE 2 Anlage zu Kundmachung AVN 2025_39.pdf
Montag, 24. November 2025
BEILAGE 2 HPAI Risikogebiete, Kundmachung AVN 2025_39.pdf
Montag, 24. November 2025
