Achtung: Diese Seite ist am 23. 04. 2020 abgelaufen.

Verordnung der BH Amstetten - Reiserückkehrer

Österreichische Staatsbürger und Fremde, die ihren Haupt - oder Nebenwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Verwaltungsbezirk Amstetten haben, sind nach Reiserückkehr oder Einreise auf dem Landweg verpflichtet, ab Rückkehr, unverzüglich eine 14 - tägige selbstüberwachte Heimquarantäne, anzutreten und die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde darüber zu informieren.

Nähere Details lesen Sie im angeschlossenen PDF-Dokument.

Verordnung_Reiserückkehrer_BH_AM.pdf

Donnerstag, 26. März 2020