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Verordnung der BH Amstetten - Reiserückkehrer
Österreichische Staatsbürger und Fremde, die ihren Haupt - oder Nebenwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Verwaltungsbezirk Amstetten haben, sind nach Reiserückkehr oder Einreise auf dem Landweg verpflichtet, ab Rückkehr, unverzüglich eine 14 - tägige selbstüberwachte Heimquarantäne, anzutreten und die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde darüber zu informieren.
Nähere Details lesen Sie im angeschlossenen PDF-Dokument.
Verordnung_Reiserückkehrer_BH_AM.pdf
Donnerstag, 26. März 2020