Änderung des NÖ Hundehaltegesetzes und Inkrafttreten der NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung

Die wesentlichen Änderungen für Hundebesitzer und Hundebesitzerinnen im Überblick

Mit 1. Juni 2023 tritt das geänderte NÖ Hundehaltegesetz und die NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung 2023 in Kraft und bringt einige Änderungen für Hundebesitzer und Hundebesitzerinnen mit sich.

Für bereits angemeldete Hunde

Für einen bereits vor dem 1. Juni 2023 gehaltenen Hund, muss der Hundehalter oder die Hundehalterin bis zum 1. Juni 2025 den Nachweis der Haftpflichtversicherung (eine auf den Namen des Hundehalters oder der Hundehalterin lautende Haftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme in der Höhe von € 725.000,-- pro Hund für Personen- und Sachschäden) bei der Gemeinde melden. Diese Haftpflichtversicherung muss auch aufrechterhalten werden.


Bei Neuanmeldungen

Bei Neuanmeldungen von Hunden sind ab 1. Juni 2023 verpflichtend folgende Angaben zu machen bzw. Nachweise zu erbringen:


  • Name und Hauptwohnsitz des Hundehalters
  • Rasse, Farbe, Geschlecht und Alter des Hundes
  • NEU: Name und Hauptwohnsitz jener Person bzw. Geschäftsadresse jener Einrichtung, von der der Hund erworben wurde.
  • NEU: Nachweis der erforderlichen allgemeinen Sachkunde, welche eine einstündige Information durch den Tierarzt UND eine zweistündige Information durch eine fachkundige Person (Hundeschule, Trainer des österr. Kynologen- Verbandes, Trainer einer Hundesportunion, Trainer des österr. Jagd- und Gebrauchshunde-Verbandes,..) umfasst.
    Anmerkung: Wenn dieser Nachweis nicht bereits bei der Meldung erbracht werden kann, ist er binnen sechs Monaten ab diesem Zeitpunkt der Gemeinde vorzulegen.
  • NEU: Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung (Mindestversicherungssumme € 725.000,-- pro Hund)

Für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential und auffällige Hunde sind der Meldung zusätzlich folgende Unterlagen anzuschließen:


  • die größen- und lagemäßige Beschreibung der Liegenschaft samt ihrer Einfriedungen und des Gebäudes, in der der Hund gehalten wird oder gehalten werden soll 
  • NEU: die erweiterte Sachkunde zur Haltung dieser Hunde. Diese umfasst einen 4 stündigen theoretischen Teil UND einen 6 stündigen praktischen Teil - letzterer mit jedem gehaltenen Hund - bei einer speziell geschulten Person.
    Anmerkung: Wenn dieser Nachweis nicht bereits bei der Meldung erbracht werden kann, ist er binnen sechs Monaten ab diesem Zeitpunkt der Gemeinde vorzulegen 


Allgemein:

NEU: Obergrenze zur Haltung von Hunden (maximal 5 Hunde) in einem Haushalt


Nähere und weitere Informationen auf der Homepage der NÖ Landesregierung www.noe.gv.at/noe/Tierschutz/Hundehaltegesetz.html