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Aufschließungsabgabe - Erhöhung des Einheitssatzes

Die beim Neubau von Häusern anfallende Aufschließungsabgabe (für die Errichtung der  notwendigen Infrastruktur) musste nach Aufforderung durch die Gemeindeaufsicht angehoben werden.

Die Erhöhung wird mit 1. März 2021 wirksam. Es besteht für Baugrundbesitzer die Möglichkeit, diese Abgabe noch mit dem bisher niedrigeren Tarif vor dem 1. März 2021 zu zahlen. Diesfalls ist ein formloses Schreiben an die Marktgemeinde zu stellen.

Ansonsten wird diese Abgabe dann vorgeschrieben, wenn eine Baubewilligung für ein neues Haus vorliegt. Für offene Fragen steht das Gemeindeamt gerne unter der Telefonnummer 07473/2312  zu Verfügung.

Verordnung_Aufschliessungsabgabe.pdf

Freitag, 25. September 2020