NÖ Heizkostenzuschuss 2025/2026
Für sozial bedürftige NiederösterreicherInnen gibt es wieder einen einmaligen Heizkostenzuschuss in der Höhe von € 150,-
Wer kann den Heizkostenzuschuss beantragen?
Personen, die einen eigenen Aufwand für Heizkosten haben und
- österreichische Staatsbürger, EWR-Staatsangehörige, oder Drittstaatenangehörige mit Aufenthaltstitel “Daueraufenthalt-EU”sind,
- mit Hauptwohnsitz in NÖ (seit mind. 6 Monaten vor Antragstellung)
- und deren monatliche Bruttoeinkünfte, die den Ausgleichszulagenrichtsatz gem. § 293 ASVG nicht überschreiten.
Ausgenommen sind:
- Personen, die keinen eigenen Haushalt führen,
- Sozialhilfe-BezieherInnen,
- Personen, die in Heimen untergebracht sind,
- Personen, die keinen Heizaufwand haben, weil sie einen privatrechtlichen Anspruch auf Beheizung der Wohnung bzw. Beistellung von Brennmaterial besitzen (Ausgedinge, Pachtverträge, Deputate,...),
- alle sonstigen Personen, die keinen eigenen Aufwand für Heizkosten haben sowie
- Personen, mit Einkommen aus selbständiger Tätigkeit beziehen (ausser Kleinstunternehmen mit einem Umsatz von bis zu € 55.000,-/Jahr aus dem Vorjahresumsatz) .
Wie kann ich den Heizkostenzuschuss beantragen?
Sie können den Heizkostenzuschuss bis 31. März 2026 am Gemeindeamt beantragen.
Mitzubringen sind:
- das vollständig ausgefüllte Antragsformular
- Pensions- oder Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen
- Bankverbindung
- Sozialversicherungsnummer
Das Formular, sowie die Einkommensgrenzen und Erläuterungen zu den Richtlinien des NÖ Heizkostenzuschusses finden Sie in den beigefügten PDF-Dateien.
Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.noe.gv.at/noe/SeniorInnen/NOe_Heizkostenzuschuss.html
Antrag_NOe_Heizkostenzuschuss_2025_2026.pdf
Montag, 03. November 2025
Erlaeuterungen_HKZ_2025-26.pdf
Montag, 03. November 2025
NOe_Heizkostenzuschuss_2025_2026_Richtlinie_inkl._DSGVO.pdf
Montag, 03. November 2025
