NÖ Heizkostenzuschuss 2025/2026

Für sozial bedürftige NiederösterreicherInnen gibt es wieder einen einmaligen Heizkostenzuschuss in der Höhe von € 150,-

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Wer kann den Heizkostenzuschuss beantragen?

Personen, die einen eigenen Aufwand für Heizkosten haben und



  • österreichische Staatsbürger, EWR-Staatsangehörige, oder Drittstaatenangehörige mit Aufenthaltstitel “Daueraufenthalt-EU”sind,
  • mit Hauptwohnsitz in NÖ (seit mind. 6 Monaten vor Antragstellung)
  • und deren monatliche Bruttoeinkünfte, die den Ausgleichszulagenrichtsatz gem. § 293 ASVG nicht überschreiten.

Ausgenommen sind: 


  • Personen, die keinen eigenen Haushalt führen,
  • Sozialhilfe-BezieherInnen,
  • Personen, die in Heimen untergebracht sind,
  • Personen, die keinen Heizaufwand haben, weil sie einen privatrechtlichen Anspruch auf Beheizung der Wohnung bzw. Beistellung von Brennmaterial besitzen (Ausgedinge, Pachtverträge, Deputate,...),
  • alle sonstigen Personen, die keinen eigenen Aufwand für Heizkosten haben sowie
  • Personen, mit Einkommen aus selbständiger Tätigkeit beziehen (ausser Kleinstunternehmen mit einem Umsatz von bis zu € 55.000,-/Jahr aus dem Vorjahresumsatz) .

Wie kann ich den Heizkostenzuschuss beantragen?

Sie können den Heizkostenzuschuss bis 31. März 2026 am Gemeindeamt  beantragen.


Mitzubringen sind:


  • das vollständig ausgefüllte Antragsformular
  • Pensions- oder Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen
  • Bankverbindung
  • Sozialversicherungsnummer

Das Formular, sowie die Einkommensgrenzen und Erläuterungen zu den Richtlinien des NÖ Heizkostenzuschusses finden Sie in den beigefügten PDF-Dateien.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.noe.gv.at/noe/SeniorInnen/NOe_Heizkostenzuschuss.html