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Vereine | Sankt Georgen am Ybbsfelde
Name Branche
1. Koi-Club-Austria Verein
Bäuerinnen St. Georgen/Y. - Krahof Verein
Bauernbund Krahof Verein
Bauernbund St. Georgen/Y. Verein
Brandhilfeverein Krahof Verein
Brandhilfeverein St. Georgen/Y. Verein
Dorferneuerungsverein St. Georgen/Y. Verein
Dorfgemeinschaft Hart Aktiv Verein
Elternverein St. Georgen/Y. Verein
ESV Ybbsfelder Eiskönige Verein
Feitel-Club St. Georgen am Ybbsfelde Verein
Fischerfreunde St. Georgen a. Ybbsfelde Verein
FPÖ St. Georgen/Y. Verein
Freiwillige Feuerwehr Krahof Körperschaft öffentl. Rechts
Freiwillige Feuerwehr St. Georgen/Y. Körperschaft öffentl. Rechts
Fun Sport St. Georgen/Y. Verein
Jagdgesellschaft Krahof Verein
Jagdgesellschaft St. Georgen/Y. Verein
JVP Krahof Verein
KOBV Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
Leutzmannsdorfer Ockateifi'n Verein
LJ Viehdorf-Ardagger-St. Georgen Verein
Maibaum - Crew - Leutzmannsdorf
NÖ Imkereiverband - Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
NÖs Senioren Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
ÖAAB Krahof Verein
ÖAAB St. Georgen/Y. Verein
ÖKB St. Georgen/Y. Verein
ÖVP St. Georgen/Y. Verein
Reitverein St. Georgen/Y. Verein
Schießverein Mostviertel Verein
SCU Günther St. Georgen/Y. Verein
Seniorentageszentrum St. Georgen/Y. Verein
Sparverein Frohsinn Krahof Verein
Sparverein St. Georg`s Stub`n Verein
Sparverein Ybbstalhof Verein
SPÖ St. Georgen/Y. Verein
Sportfreunde08 Verein
Sportunion St. Georgen/Y. Verein
Tischtennisunion St. Georgen/Y. Verein
Trachtenkapelle St. Georgen/Y. Verein
Turnunion St. Georgen/Y. Verein
Union Sportfliegergruppe Ybbs Verein
UTC Union Tennisclub St. Georgen/Y. Verein
Verein zur Förderung des Feuerwehrwesens in St. Georgen/Y. Verein
Wanderverein Union St. Georgen/Y. Verein
Wirtschaftsbund St. Georgen/Y. Verein
Zivilschutz St. Georgen/Y. Verein

Strafen bei Verstößen durch Erwachsene, Erziehungsberechtigte und Aufsichtspersonen im Burgenland

Hinweis:

In Österreich ist der Jugendschutz nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern Angelegenheit der Bundesländer. Es kann daher zu unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern kommen. Es gelten die Bestimmungen desjenigen Bundeslandes, in dem sich das Kind bzw. die Jugendliche/der Jugendliche gerade aufhält.

Im Folgenden werden nicht alle, sondern ausgewählte Verwaltungsübertretungen und deren Folgen dargestellt.

Diese Tabelle zählt die rechtlichen Konsequenzen bei Verstößen durch Erziehungsberechtigte und Aufsichtspersonen gegen Jugendschutzbestimmungen im Burgenland auf.

Verstoß

Konsequenz

Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes und der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen sind Verwaltungsübertretungen, sofern die Tat nicht gerichtlich strafbar ist.

Die Pflichten der Erziehungsberechtigten und Begleitpersonen bestehen darin,

  • Im Rahmen ihrer Verantwortlichkeiten und des Jugendschutzgesetzes den jungen Menschen jene Einschränkungen aufzuerlegen, die nach ihrem Entwicklungsstand im Einzelfall erforderlich sind
  • Dafür zu sorgen, dass die ihrer Aufsicht unterstehenden jungen Menschen die Jugendschutzbestimmungen einhalten
  • Den zuständigen behördlichen Organen ihre Identität (z.B. durch einen Lichtbildausweis) nachzuweisen, falls der junge Mensch, der ihrer Aufsicht untersteht, bei einem Verhalten angetroffen wird, das aufgrund des Jugendschutzgesetzes nicht jungen Menschen jeden Alters gestattet ist
  • Erziehungsberechtigte, Begleitpersonen oder sonstige Personen über 18 Jahre, die eine solche Gesetzesübertretung ohne Gewinnabsicht begehen, sind mit einer Geldstrafe bis zu 700 Euro und im Falle der Uneinbringlichkeit mit einer Ersatzfreiheitsstrafe bis zu drei Tagen zu bestrafen
  • Personen über 18 Jahre, die eine solche Gesetzesübertretung mit Gewinnabsicht begehen, sind mit einer Geldstrafe bis zu 8.000 Euro und im Falle der Uneinbringlichkeit mit einer Ersatzfreiheitsstrafe bis zu sechs Wochen zu bestrafen

 

Letzte Aktualisierung: 26.06.2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion