Name Branche
1. Koi-Club-Austria Verein
Bäuerinnen St. Georgen/Y. - Krahof Verein
Bauernbund Krahof Verein
Bauernbund St. Georgen/Y. Verein
Brandhilfeverein Krahof Verein
Brandhilfeverein St. Georgen/Y. Verein
Dorferneuerungsverein St. Georgen/Y. Verein
Dorfgemeinschaft Hart Aktiv Verein
Elternverein St. Georgen/Y. Verein
ESV Ybbsfelder Eiskönige Verein
Feitel-Club St. Georgen am Ybbsfelde Verein
Fischerfreunde St. Georgen a. Ybbsfelde Verein
FPÖ St. Georgen/Y. Verein
Freiwillige Feuerwehr Krahof Körperschaft öffentl. Rechts
Freiwillige Feuerwehr St. Georgen/Y. Körperschaft öffentl. Rechts
Fun Sport St. Georgen/Y. Verein
Jagdgesellschaft Krahof Verein
Jagdgesellschaft St. Georgen/Y. Verein
JVP Krahof Verein
KOBV Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
Leutzmannsdorfer Ockateifi'n Verein
LJ Viehdorf-Ardagger-St. Georgen Verein
Maibaum - Crew - Leutzmannsdorf
NÖ Imkereiverband - Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
NÖs Senioren Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
ÖAAB Krahof Verein
ÖAAB St. Georgen/Y. Verein
ÖKB St. Georgen/Y. Verein
ÖVP St. Georgen/Y. Verein
Reitverein St. Georgen/Y. Verein
Schießverein Mostviertel Verein
SCU Günther St. Georgen/Y. Verein
Seniorentageszentrum St. Georgen/Y. Verein
Sparverein Frohsinn Krahof Verein
Sparverein St. Georg`s Stub`n Verein
Sparverein Ybbstalhof Verein
SPÖ St. Georgen/Y. Verein
Sportfreunde08 Verein
Sportunion St. Georgen/Y. Verein
Tischtennisunion St. Georgen/Y. Verein
Trachtenkapelle St. Georgen/Y. Verein
Turnunion St. Georgen/Y. Verein
Union Sportfliegergruppe Ybbs Verein
UTC Union Tennisclub St. Georgen/Y. Verein
Verein zur Förderung des Feuerwehrwesens in St. Georgen/Y. Verein
Wanderverein Union St. Georgen/Y. Verein
Wirtschaftsbund St. Georgen/Y. Verein
Zivilschutz St. Georgen/Y. Verein

Allgemeines zum Lastschriftverfahren

Das Lastschriftverfahren wird für regelmäßige Zahlungen verwendet, deren Höhe sich laufend ändert, wie z.B. die Bezahlung der Strom- oder Telefonrechnung. Die Kontoinhaberin/der Kontoinhaber ermächtigt das entsprechende Unternehmen (z.B. den Telekommunikationsanbieter), den jeweiligen Betrag von ihrem/seinem Konto einzuziehen. Abbuchungen im Rahmen von Einzugsverfahren können von der Kontoinhaberin/dem Kontoinhaber innerhalb von 56 Tagen (acht Wochen) widerrufen werden.

Darüber hinaus haben Kontoinhaberinnen/Kontoinhaber das Recht, im Falle einer nicht in Auftrag gegebenen Abbuchung den Betrag sofort nach Bemerken der Abbuchung rückbuchen zu lassen. Von diesem Recht kann bis zu 13 Monate nach der Abbuchung Gebrauch gemacht werden. Dies ist besonders wichtig, wenn die Kontodaten z.B. im Laufe eines Telefonats unter dem Vorwand herausgelockt werden, dass die Überweisung eines bestimmten Gewinnes erfolgt.

Da Einzugsermächtigungen schriftlich erteilt werden müssen, wird der Betrag von der Bank rückerstattet, wenn das Unternehmen, das die Abbuchung veranlasst hat, diese schriftliche Einzugsermächtigung im Einspruchsfall nicht vorlegen kann. Bei gültigen Verträgen muss die Zahlung dennoch erfolgen.

Kann eine Abbuchung mangels Kontodeckung nicht durchgeführt werden, werden meist beträchtliche Bankspesen verrechnet.

Letzte Aktualisierung: 1. August 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion