Name Branche
1. Koi-Club-Austria Verein
Bäuerinnen St. Georgen/Y. - Krahof Verein
Bauernbund Krahof Verein
Bauernbund St. Georgen/Y. Verein
Brandhilfeverein Krahof Verein
Brandhilfeverein St. Georgen/Y. Verein
Dorferneuerungsverein St. Georgen/Y. Verein
Dorfgemeinschaft Hart Aktiv Verein
Elternverein St. Georgen/Y. Verein
ESV Ybbsfelder Eiskönige Verein
Feitel-Club St. Georgen am Ybbsfelde Verein
Fischerfreunde St. Georgen a. Ybbsfelde Verein
FPÖ St. Georgen/Y. Verein
Freiwillige Feuerwehr Krahof Körperschaft öffentl. Rechts
Freiwillige Feuerwehr St. Georgen/Y. Körperschaft öffentl. Rechts
Fun Sport St. Georgen/Y. Verein
Jagdgesellschaft Krahof Verein
Jagdgesellschaft St. Georgen/Y. Verein
JVP Krahof Verein
KOBV Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
Leutzmannsdorfer Ockateifi'n Verein
LJ Viehdorf-Ardagger-St. Georgen Verein
Maibaum - Crew - Leutzmannsdorf
NÖ Imkereiverband - Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
NÖs Senioren Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
ÖAAB Krahof Verein
ÖAAB St. Georgen/Y. Verein
ÖKB St. Georgen/Y. Verein
ÖVP St. Georgen/Y. Verein
Reitverein St. Georgen/Y. Verein
Schießverein Mostviertel Verein
SCU Günther St. Georgen/Y. Verein
Seniorentageszentrum St. Georgen/Y. Verein
Sparverein Frohsinn Krahof Verein
Sparverein St. Georg`s Stub`n Verein
Sparverein Ybbstalhof Verein
SPÖ St. Georgen/Y. Verein
Sportfreunde08 Verein
Sportunion St. Georgen/Y. Verein
Tischtennisunion St. Georgen/Y. Verein
Trachtenkapelle St. Georgen/Y. Verein
Turnunion St. Georgen/Y. Verein
Union Sportfliegergruppe Ybbs Verein
UTC Union Tennisclub St. Georgen/Y. Verein
Verein zur Förderung des Feuerwehrwesens in St. Georgen/Y. Verein
Wanderverein Union St. Georgen/Y. Verein
Wirtschaftsbund St. Georgen/Y. Verein
Zivilschutz St. Georgen/Y. Verein

Erwerbstätigkeit in der EU

Aktuelle Informationen zu unselbstständiger Erwerbstätigkeit, selbstständiger Erwerbstätigkeit, Recht auf Gleichbehandlung in Bezug auf die Erwerbstätigkeit etc.

Als EU-Bürgerin/EU-Bürger können Sie in jedem Land der Europäischen Union selbstständig oder unselbstständig arbeiten.

Unselbstständige Erwerbstätigkeit

Dieses Recht ist ein wesentlicher Bestandteil der Unionsbürgerschaft und umfasst

  • Das Recht auf Arbeitsuche vor Ort in einem anderen Mitgliedstaat,
  • Das Recht in einem anderen Mitgliedstaat zu arbeiten,
  • Das Recht sich zu diesem Zweck dort aufzuhalten,
  • Das Recht auf Gleichbehandlung in Bezug auf den Zugang zur Beschäftigung, die Arbeitsbedingungen und auf alle anderen Vergünstigungen, die dazu beitragen, die Integration der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers im Aufnahmeland zu erleichtern.

Für die Arbeitsaufnahme innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes ist für EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger keine gesonderte Bewilligung erforderlich.

Informationen zum gemeinschaftlichen Niederlassungsrecht finden sich im Kapitel "Aufenthalt in Österreich". 

Wer auf dem Portal "Europa für Sie" (Kapitel "Arbeiten im Ausland") die gewünschten Informationen nicht finden konnte, hat die Möglichkeit, eine Anfrage an EUROPA DIREKT unter der kostenfreien Telefonnummer 00800/67 89 10 11 oder online an Citizens Signpost Service zu stellen. Die Expertinnen/Experten von Citizens Signpost Service beantworten kostenlos innerhalb einer Woche Fragen im Zusammenhang mit der Mobilität im europäischen Binnenmarkt.

Selbstständige Erwerbstätigkeit

Für die Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit müssen Sie die nach dem nationalen Recht geltenden Voraussetzungen und Qualifikationsanforderungen erfüllen. Auch Unionsbürgerinnen/Unionsbürger der neuen EU-Länder dürfen selbstständig erwerbstätig sein. Hiefür gelten keine besonderen Übergangsbestimmungen.

Ausführliche Informationen zum Thema "Auslandsösterreicher" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at. Weiterführende Informationen zu den Themen "Ausländische Beschäftigte" und "Gründung" finden sich auf USP.gv.at.

Recht auf Gleichbehandlung in Bezug auf die Erwerbstätigkeit

Jede EU-Bürgerin/jeder EU-Bürger hat das Recht in einem anderen Mitgliedstaat unter den gleichen Voraussetzungen, die auch für Inländerinnen/Inländer gelten, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Es darf keine Arbeitserlaubnis verlangt werden. Eine Ausnahme gilt für Sprachkenntnisse. Ein gewisses Niveau der Sprachkenntnisse kann für eine Beschäftigung verlangt werden, wenn sie für die betreffende Tätigkeit erforderlich sind.

Die Gleichbehandlung gilt nicht nur in Hinsicht auf die allgemeinen Arbeitsbedingungen (wie etwa Entlohnung oder Kündigung), sondern auch für Fortbildungsmaßnahmen.

Ausführliche Informationen zum Thema "Arbeiten im EU-Raum" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Aktuelle Informationen zu unselbstständiger Erwerbstätigkeit, selbstständige Erwerbstätigkeit, Recht auf Gleichbehandlung in Bezug auf die Erwerbstätigkeit etc. 

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 10. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion