Name Branche
1. Koi-Club-Austria Verein
Bäuerinnen St. Georgen/Y. - Krahof Verein
Bauernbund Krahof Verein
Bauernbund St. Georgen/Y. Verein
Brandhilfeverein Krahof Verein
Brandhilfeverein St. Georgen/Y. Verein
Dorferneuerungsverein St. Georgen/Y. Verein
Dorfgemeinschaft Hart Aktiv Verein
Elternverein St. Georgen/Y. Verein
ESV Ybbsfelder Eiskönige Verein
Feitel-Club St. Georgen am Ybbsfelde Verein
Fischerfreunde St. Georgen a. Ybbsfelde Verein
FPÖ St. Georgen/Y. Verein
Freiwillige Feuerwehr Krahof Körperschaft öffentl. Rechts
Freiwillige Feuerwehr St. Georgen/Y. Körperschaft öffentl. Rechts
Fun Sport St. Georgen/Y. Verein
Jagdgesellschaft Krahof Verein
Jagdgesellschaft St. Georgen/Y. Verein
JVP Krahof Verein
KOBV Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
Leutzmannsdorfer Ockateifi'n Verein
LJ Viehdorf-Ardagger-St. Georgen Verein
Maibaum - Crew - Leutzmannsdorf
NÖ Imkereiverband - Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
NÖs Senioren Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
ÖAAB Krahof Verein
ÖAAB St. Georgen/Y. Verein
ÖKB St. Georgen/Y. Verein
ÖVP St. Georgen/Y. Verein
Reitverein St. Georgen/Y. Verein
Schießverein Mostviertel Verein
SCU Günther St. Georgen/Y. Verein
Seniorentageszentrum St. Georgen/Y. Verein
Sparverein Frohsinn Krahof Verein
Sparverein St. Georg`s Stub`n Verein
Sparverein Ybbstalhof Verein
SPÖ St. Georgen/Y. Verein
Sportfreunde08 Verein
Sportunion St. Georgen/Y. Verein
Tischtennisunion St. Georgen/Y. Verein
Trachtenkapelle St. Georgen/Y. Verein
Turnunion St. Georgen/Y. Verein
Union Sportfliegergruppe Ybbs Verein
UTC Union Tennisclub St. Georgen/Y. Verein
Verein zur Förderung des Feuerwehrwesens in St. Georgen/Y. Verein
Wanderverein Union St. Georgen/Y. Verein
Wirtschaftsbund St. Georgen/Y. Verein
Zivilschutz St. Georgen/Y. Verein

Anhängevorrichtung

Allgemeine Informationen

Die Eintragung einer Anhängevorrichtung in das Genehmigungsdokument (z.B. Typenschein) ist nicht notwendig, wenn

  • diese Marke und Type bereits im Genehmigungsdokument eingetragen ist oder
  • die Zulassungsbesitzerin/der Zulassungsbesitzer über den Nachweis verfügt, dass für diese Anhängekupplung eine Genehmigung nach der UNECE-Regelung Nr. 55 vorliegt, aus der hervorgeht, dass diese Anhängekupplung für das infrage kommende Fahrzeug für geeignet erklärt wurde.

Den Nachweis für die Genehmigung nach der UNECE-Regelung und die Beschreibung der Anhängevorrichtung erhalten Sie beim Kauf einer genehmigten Kupplung. Dieser Nachweis muss von der Zulassungsbesitzerin/dem Zulassungsbesitzer immer mitgeführt werden.

Entspricht die Marke/Type der montierten Anhängevorrichtung nicht jener im Genehmigungsdokument und/oder liegt kein Nachweis über eine Genehmigung nach der UNECE-Regelung Nr. 55 vor, muss die Anhängevorrichtung durch die zuständige Behörde genehmigt und sollte in das Genehmigungsdokument eingetragen werden.

Hinweis:

An Fahrzeugen, die nach dem 8. September 1999 genehmigt wurden, dürfen nur UNECE-genehmigte Anhängevorrichtungen montiert werden.

Zuständige Stelle

Verfahrensablauf

Für die Typisierung, Eintragung in das Genehmigungsdokument und den Vermerk in der Genehmigungsdatenbank: Machen Sie in jedem Fall einen Termin bei der zuständigen Prüfstelle aus und erkundigen Sie sich, ob Ihre Anhängevorrichtung genehmigt werden muss, welche Unterlagen Sie mitbringen müssen und welche Gebühren anfallen. Sie können sich auch vertreten lassen. Dazu müssen Sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen.

Das Fahrzeug muss bei der Überprüfung vorgeführt werden.

Für die Eintragung in die Zulassungsbescheinigung: Falls bei der Technischen Prüfstelle nicht gleich auch eine neue Zulassungsbescheinigung ausgedruckt wird, wenden Sie sich mit den erforderlichen Unterlagen an eine Zulassungsstelle. Sie können sich auch vertreten lassen. Dazu müssen Sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen.

Erforderliche Unterlagen

Für die Typisierung:

  • Amtlicher Lichtbildausweis der Antragstellerin/des Antragstellers
  • Genehmigungsnachweis oder Genehmigungsdokument:
    • Typenschein oder
    • Einzelgenehmigung oder
    • Gültige Übereinstimmungsbescheinigung oder
    • Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank bei Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung bzw.
    • Das bei der letzten Zulassung hergestellte Fahrzeug-Genehmigungsdokument
  • Bestätigung einer österreichischen Fachwerkstätte über den fachgerechten Einbau
  • Vollmacht, wenn die Zulassungsbesitzerin/der Zulassungsbesitzer nicht selbst erscheint

Für die Eintragung in das Genehmigungsdokument:

  • Amtlicher Lichtbildausweis der Antragstellerin/des Antragstellers
  • Zulassungsbescheinigung (grundsätzlich beide Teile)
  • Genehmigungsnachweis oder Genehmigungsdokument:
    • Typenschein oder
    • Einzelgenehmigung oder
    • Gültige Übereinstimmungsbescheinigung oder
    • Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank bei Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung bzw.
    • Das bei der letzten Zulassung hergestellte Fahrzeug-Genehmigungsdokument
  • Nachweis für die Genehmigung nach der UNECE-Regelung Nr. 55
  • Bestätigung einer österreichischen Werkstätte über den fachgerechten Einbau
  • Gegebenenfalls Bescheid über die durchgeführte Typisierung
  • Vollmacht, wenn die Zulassungsbesitzerin/der Zulassungsbesitzer nicht selbst erscheint

Kosten

  • Für die Typisierung: rund 30 Euro
  • Für die Eintragung in das Genehmigungsdokument: 21 Euro

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 01.07.2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur