Name Branche
1. Koi-Club-Austria Verein
Bäuerinnen St. Georgen/Y. - Krahof Verein
Bauernbund Krahof Verein
Bauernbund St. Georgen/Y. Verein
Brandhilfeverein Krahof Verein
Brandhilfeverein St. Georgen/Y. Verein
Dorferneuerungsverein St. Georgen/Y. Verein
Dorfgemeinschaft Hart Aktiv Verein
Elternverein St. Georgen/Y. Verein
ESV Ybbsfelder Eiskönige Verein
Feitel-Club St. Georgen am Ybbsfelde Verein
Fischerfreunde St. Georgen a. Ybbsfelde Verein
FPÖ St. Georgen/Y. Verein
Freiwillige Feuerwehr Krahof Körperschaft öffentl. Rechts
Freiwillige Feuerwehr St. Georgen/Y. Körperschaft öffentl. Rechts
Fun Sport St. Georgen/Y. Verein
Jagdgesellschaft Krahof Verein
Jagdgesellschaft St. Georgen/Y. Verein
JVP Krahof Verein
KOBV Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
Leutzmannsdorfer Ockateifi'n Verein
LJ Viehdorf-Ardagger-St. Georgen Verein
Maibaum - Crew - Leutzmannsdorf
NÖ Imkereiverband - Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
NÖs Senioren Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
ÖAAB Krahof Verein
ÖAAB St. Georgen/Y. Verein
ÖKB St. Georgen/Y. Verein
ÖVP St. Georgen/Y. Verein
Reitverein St. Georgen/Y. Verein
Schießverein Mostviertel Verein
SCU Günther St. Georgen/Y. Verein
Seniorentageszentrum St. Georgen/Y. Verein
Sparverein Frohsinn Krahof Verein
Sparverein St. Georg`s Stub`n Verein
Sparverein Ybbstalhof Verein
SPÖ St. Georgen/Y. Verein
Sportfreunde08 Verein
Sportunion St. Georgen/Y. Verein
Tischtennisunion St. Georgen/Y. Verein
Trachtenkapelle St. Georgen/Y. Verein
Turnunion St. Georgen/Y. Verein
Union Sportfliegergruppe Ybbs Verein
UTC Union Tennisclub St. Georgen/Y. Verein
Verein zur Förderung des Feuerwehrwesens in St. Georgen/Y. Verein
Wanderverein Union St. Georgen/Y. Verein
Wirtschaftsbund St. Georgen/Y. Verein
Zivilschutz St. Georgen/Y. Verein

Körperliche Untersuchung

Unter einer körperlichen Untersuchung ist beispielsweise die Durchsuchung von Körperöffnungen und die Blutabnahme zu verstehen. Die körperliche Untersuchung stellt einen Eingriff in die körperliche Integrität einer Person dar. Sie wird immer von einem Arzt durchgeführt (Ausnahme: Mundhöhlenabstrich).

Hinweis:

Operative Eingriffe sind in der Regel unzulässig.

Zulässig ist eine körperliche Untersuchung im Rahmen der Aufklärung einer Straftat dann, wenn

  • anzunehmen ist, dass Spuren hinterlassen wurden, die sichergestellt oder untersucht werden sollen,
  • anzunehmen ist, dass die Person Gegenstände im Körper verbirgt, die sichergestellt werden müssen oder
  • Tatsachen auf andere Weise nicht festgestellt werden können.

Die körperliche Untersuchung muss immer durch die Staatsanwaltschaft aufgrund eines richterlichen Beschlusses angeordnet werden. Nur bei Gefahr im Verzug, wenn also beispielsweise die Gefahr besteht, dass der mutmaßliche Täter bei einer späteren Durchsuchung bereits Beweismittel vernichtet hat, kann sie auch ohne richterliche Bewilligung vorgenommen werden. Die richterliche Bewilligung muss dann sofort im Nachhinein eingeholt werden.

Die Kriminalpolizei kann ohne Anordnung der Staatsanwaltschaft lediglich einen Mundhöhlenabstrich des Tatverdächtigen nehmen.

Rechtsgrundlagen

§ 123 Strafprozessordnung (StPO)

Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter und entspricht damit in diesem Text exakt der gesetzlichen Terminologie der Strafprozessordnung (§ 515 Abs. 2 StPO).
Letzte Aktualisierung: 21.06.2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion