Name Branche
1. Koi-Club-Austria Verein
Bäuerinnen St. Georgen/Y. - Krahof Verein
Bauernbund Krahof Verein
Bauernbund St. Georgen/Y. Verein
Brandhilfeverein Krahof Verein
Brandhilfeverein St. Georgen/Y. Verein
Dorferneuerungsverein St. Georgen/Y. Verein
Dorfgemeinschaft Hart Aktiv Verein
Elternverein St. Georgen/Y. Verein
ESV Ybbsfelder Eiskönige Verein
Feitel-Club St. Georgen am Ybbsfelde Verein
Fischerfreunde St. Georgen a. Ybbsfelde Verein
FPÖ St. Georgen/Y. Verein
Freiwillige Feuerwehr Krahof Körperschaft öffentl. Rechts
Freiwillige Feuerwehr St. Georgen/Y. Körperschaft öffentl. Rechts
Fun Sport St. Georgen/Y. Verein
Jagdgesellschaft Krahof Verein
Jagdgesellschaft St. Georgen/Y. Verein
JVP Krahof Verein
KOBV Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
Leutzmannsdorfer Ockateifi'n Verein
LJ Viehdorf-Ardagger-St. Georgen Verein
Maibaum - Crew - Leutzmannsdorf
NÖ Imkereiverband - Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
NÖs Senioren Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
ÖAAB Krahof Verein
ÖAAB St. Georgen/Y. Verein
ÖKB St. Georgen/Y. Verein
ÖVP St. Georgen/Y. Verein
Reitverein St. Georgen/Y. Verein
Schießverein Mostviertel Verein
SCU Günther St. Georgen/Y. Verein
Seniorentageszentrum St. Georgen/Y. Verein
Sparverein Frohsinn Krahof Verein
Sparverein St. Georg`s Stub`n Verein
Sparverein Ybbstalhof Verein
SPÖ St. Georgen/Y. Verein
Sportfreunde08 Verein
Sportunion St. Georgen/Y. Verein
Tischtennisunion St. Georgen/Y. Verein
Trachtenkapelle St. Georgen/Y. Verein
Turnunion St. Georgen/Y. Verein
Union Sportfliegergruppe Ybbs Verein
UTC Union Tennisclub St. Georgen/Y. Verein
Verein zur Förderung des Feuerwehrwesens in St. Georgen/Y. Verein
Wanderverein Union St. Georgen/Y. Verein
Wirtschaftsbund St. Georgen/Y. Verein
Zivilschutz St. Georgen/Y. Verein

Zuweisung zu einer Zivildiensteinrichtung

Allgemeine Informationen

Nach der rechtskräftigen Feststellung der Zivildienstpflicht erfolgt die Zuweisung zu einer behördlich anerkannten Zivildiensteinrichtung. Die Zuweisung führt die Zivildienstserviceagentur mit Bescheid durch, und zwar nach freien Plätzen, persönlicher Eignung und Erfordernissen des Zivildienstes. Grundsätzlich wird ein Zivildienstpflichtiger zum frühestmöglichen Termin zugewiesen. Jedoch können Wartezeiten auftreten, wenn es Erfordernisse des Zivildienstes verlangen.

In folgenden Bereichen kann Zivildienst geleistet werden:

  • Krankenanstalten
  • Rettungswesen
  • Sozialhilfe
  • Behindertenhilfe
  • Sozialhilfe in der Landwirtschaft (landwirtschaftliche Betriebshilfe)
  • Altenbetreuung
  • Krankenbetreuung 
  • Gesundheitsvorsorge
  • Betreuung von Drogenabhängigen
  • Justizanstalten
  • Betreuung von Vertriebenen, Asylwerberinnen/Asylwerbern, Flüchtlingen, Menschen in Schubhaft
  • Katastrophenhilfe und Zivilschutz
  • Tätigkeiten im Rahmen der zivilen Landesverteidigung
  • Vorsorge für die öffentliche Sicherheit und Sicherheit im Straßenverkehr
  • Inländische Gedenkstätten, insbesondere für Opfer des Nationalsozialismus
  • Umweltschutz
  • Jugendarbeit
  • Kinderbetreuung
  • Integration oder Beratung Fremder

Die konkreten Einrichtungen und Termine werden auf der Homepage der Zivildienstserviceagentur ( → Zivildienstserviceagentur) veröffentlicht.

Zuweisungswunsch und Anforderung durch die Wunscheinrichtung

Im Formular „Zivildiensterklärung“ kann ein unverbindlicher Zuweisungswunsch abgegeben werden. Da mehrere Bewerber Wünsche für denselben Platz abgeben können, wird empfohlen, die Wunscheinrichtung auch zu kontaktieren und sich bei dieser persönlich vorzustellen.

Beim Vorstellungsgespräch kann man die Einrichtung kennen lernen und Fragen zu den Aufgaben eines Zivildienstleistenden, zu den Dienstzeiten, zu etwaigen Ausbildungen (bei Rettungsorganisationen etwa zum Rettungssanitäter) und zur Verpflegung besprechen.

Es wird empfohlen, sich dann von der Wunscheinrichtung anfordern zu lassen, am besten mindestens 4 Monate vor dem geplanten Zivildienstbeginn. Eine spätere Anforderung kann nur berücksichtigt werden, wenn man noch nicht einer anderen Einrichtung zugewiesen wurde. Für die Anforderung als Wunschkandidat wird die Zivildienstzahl benötigt. Diese steht im Feststellungsbescheid, der rund 4 - 6 Wochen nach Abgabe der Zivildiensterklärung zugeschickt wird.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine wunschgemäße Zuweisung. Jede Möglichkeit, einen Zuweisungswunsch abzugeben oder sich von einer Einrichtung anfordern zu lassen, endet mit Zustellung des Zuweisungsbescheides. Ein Zivildienstpflichtiger wird grundsätzlich zum frühestmöglichen Termin zugewiesen.

Tipp

Sollte der Zivildienstpflichtige noch in Ausbildung sein und das Ende dieser Ausbildung in Kürze bevorstehen, kann ein Zuweisungswunsch für einen Termin nach Ausbildungsabschluss bekannt gegeben werden. Weiters besteht die Möglichkeit, aus Ausbildungsgründen (Schulbesuch, Berufsausbildung) einen Aufschub zu erwirken.

Weiterführende Links

Suche nach Zivildienst-Stellen (→ Zivildienstserviceagentur)

Zum Formular

Zivildiensterklärung

Letzte Aktualisierung: 6. Juni 2024
Für den Inhalt verantwortlich:
  • oesterreich.gv.at-Redaktion
  • Bundeskanzleramt