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Vereine | Sankt Georgen am Ybbsfelde
Name Branche
1. Koi-Club-Austria Verein
Bäuerinnen St. Georgen/Y. - Krahof Verein
Bauernbund Krahof Verein
Bauernbund St. Georgen/Y. Verein
Brandhilfeverein Krahof Verein
Brandhilfeverein St. Georgen/Y. Verein
Dorferneuerungsverein St. Georgen/Y. Verein
Dorfgemeinschaft Hart Aktiv Verein
Elternverein St. Georgen/Y. Verein
ESV Ybbsfelder Eiskönige Verein
Feitel-Club St. Georgen am Ybbsfelde Verein
Fischerfreunde St. Georgen a. Ybbsfelde Verein
FPÖ St. Georgen/Y. Verein
Freiwillige Feuerwehr Krahof Körperschaft öffentl. Rechts
Freiwillige Feuerwehr St. Georgen/Y. Körperschaft öffentl. Rechts
Fun Sport St. Georgen/Y. Verein
Jagdgesellschaft Krahof Verein
Jagdgesellschaft St. Georgen/Y. Verein
JVP Krahof Verein
KOBV Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
Leutzmannsdorfer Ockateifi'n Verein
LJ Viehdorf-Ardagger-St. Georgen Verein
Maibaum - Crew - Leutzmannsdorf
NÖ Imkereiverband - Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
NÖs Senioren Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
ÖAAB Krahof Verein
ÖAAB St. Georgen/Y. Verein
ÖKB St. Georgen/Y. Verein
ÖVP St. Georgen/Y. Verein
Reitverein St. Georgen/Y. Verein
Schießverein Mostviertel Verein
SCU Günther St. Georgen/Y. Verein
Seniorentageszentrum St. Georgen/Y. Verein
Sparverein Frohsinn Krahof Verein
Sparverein St. Georg`s Stub`n Verein
Sparverein Ybbstalhof Verein
SPÖ St. Georgen/Y. Verein
Sportfreunde08 Verein
Sportunion St. Georgen/Y. Verein
Tischtennisunion St. Georgen/Y. Verein
Trachtenkapelle St. Georgen/Y. Verein
Turnunion St. Georgen/Y. Verein
Union Sportfliegergruppe Ybbs Verein
UTC Union Tennisclub St. Georgen/Y. Verein
Verein zur Förderung des Feuerwehrwesens in St. Georgen/Y. Verein
Wanderverein Union St. Georgen/Y. Verein
Wirtschaftsbund St. Georgen/Y. Verein
Zivilschutz St. Georgen/Y. Verein

Partnerschaftsbonus

Allgemeines

Haben die Eltern

so erhält jeder Elternteil nach Ende des Gesamtbezugszeitraums auf Antrag einen Partnerschaftsbonus in der Höhe von 500 Euro. Der Partnerschaftsbonus ist eine einmalige Zahlung. Insgesamt erhalten beide Elternteile also 1.000 Euro.

Die Auszahlung erfolgt nach Ablauf der höchstmöglichen Bezugsdauer des Kinderbetreuungsgeldes (für beide Eltern).

Nach Auszahlung des Partnerschaftsbonus darf für dieses Kind kein Kinderbetreuungsgeld mehr bezogen werden!

Achtung:

Wird später zu Unrecht bezogenes Kinderbetreuungsgeld bei einem Elternteil zurückgefordert (z.B. bei Überschreitung der Zuverdienstgrenze) und werden dadurch die Anspruchsvoraussetzungen nicht mehr erfüllt, so wird auch der Partnerschaftsbonus von beiden Elternteilen zurückgefordert! Dabei spielt es keine Rolle, welcher Elternteil die rückwirkende Nichterfüllung der Anspruchsvoraussetzungen (Aufteilungsquote und jeweilige Mindestbezugsdauer) verursacht hat.

Anspruchsvoraussetzungen

Ein Anspruch auf den Partnerschaftsbonus besteht unter folgenden Voraussetzungen:

  • Von Vater und Mutter wurde zu fast gleichen Teilen (50:50 bis maximal 60:40) Kinderbetreuungsgeld bezogen.
  • Jeder der beiden Elternteile hat mindestens für 124 Tage Kinderbetreuungsgeld bezogen.

Zeiten, in denen das Kinderbetreuungsgeld zur Gänze geruht hat (beispielsweise wegen eines Anspruchs auf Wochengeld) oder in denen aus einem anderen Grund kein Kinderbetreuungsgeld bezogen wurde, werden für den Partnerschaftsbonus nicht angerechnet.

Antrag

Der Antrag auf den Partnerschaftsbonus kann zugleich mit seinem Antrag auf Kinderbetreuungsgeld gestellt werden. Jeder Elternteil muss einen eigenen Antrag bei seinem Krankenversicherungsträger, bei dem er Kinderbetreuungsgeld bezogen hat, stellen.

Auch eine spätere, gesonderte Antragstellung bei dem für sie/ihn zuständigen Krankenversicherungsträger ist möglich.

Wird der Partnerschaftsbonus erst nach dem Kinderbetreuungsgeld beantragt, muss der Antrag spätestens innerhalb von 124 Tagen ab dem letzten möglichen Bezugstag des insgesamt letzten Bezugsteiles des Kinderbetreuungsgeldes (für beide Eltern) gestellt werden.

Kinderbetreuungsgeld-Broschüre (→ BKA)

Zum Formular

Letzte Aktualisierung: 01.01.2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt