Name Branche
1. Koi-Club-Austria Verein
Bäuerinnen St. Georgen/Y. - Krahof Verein
Bauernbund Krahof Verein
Bauernbund St. Georgen/Y. Verein
Brandhilfeverein Krahof Verein
Brandhilfeverein St. Georgen/Y. Verein
Dorferneuerungsverein St. Georgen/Y. Verein
Dorfgemeinschaft Hart Aktiv Verein
Elternverein St. Georgen/Y. Verein
ESV Ybbsfelder Eiskönige Verein
Feitel-Club St. Georgen am Ybbsfelde Verein
Fischerfreunde St. Georgen a. Ybbsfelde Verein
FPÖ St. Georgen/Y. Verein
Freiwillige Feuerwehr Krahof Körperschaft öffentl. Rechts
Freiwillige Feuerwehr St. Georgen/Y. Körperschaft öffentl. Rechts
Fun Sport St. Georgen/Y. Verein
Jagdgesellschaft Krahof Verein
Jagdgesellschaft St. Georgen/Y. Verein
JVP Krahof Verein
KOBV Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
Leutzmannsdorfer Ockateifi'n Verein
LJ Viehdorf-Ardagger-St. Georgen Verein
Maibaum - Crew - Leutzmannsdorf
NÖ Imkereiverband - Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
NÖs Senioren Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
ÖAAB Krahof Verein
ÖAAB St. Georgen/Y. Verein
ÖKB St. Georgen/Y. Verein
ÖVP St. Georgen/Y. Verein
Reitverein St. Georgen/Y. Verein
Schießverein Mostviertel Verein
SCU Günther St. Georgen/Y. Verein
Seniorentageszentrum St. Georgen/Y. Verein
Sparverein Frohsinn Krahof Verein
Sparverein St. Georg`s Stub`n Verein
Sparverein Ybbstalhof Verein
SPÖ St. Georgen/Y. Verein
Sportfreunde08 Verein
Sportunion St. Georgen/Y. Verein
Tischtennisunion St. Georgen/Y. Verein
Trachtenkapelle St. Georgen/Y. Verein
Turnunion St. Georgen/Y. Verein
Union Sportfliegergruppe Ybbs Verein
UTC Union Tennisclub St. Georgen/Y. Verein
Verein zur Förderung des Feuerwehrwesens in St. Georgen/Y. Verein
Wanderverein Union St. Georgen/Y. Verein
Wirtschaftsbund St. Georgen/Y. Verein
Zivilschutz St. Georgen/Y. Verein

Externer Pflichtschulabschluss

Jugendliche ab 16 Jahren und Erwachsene, die den Pflichtschulabschluss nicht im Rahmen des üblichen Schulbesuchs erlangt haben, können diesen seit 1. September 2012 kostenlos und altersgerecht in Form einer Externistenprüfung an den Mittelschulen nachholen.

Der positive Abschluss der 8. Schulstufe ermöglicht den Zugang zu berufsbildenden mittleren Schulen, allgemein bildenden sowie berufsbildenden höheren Schulen und verbessert die Chancen auf einen Lehrvertrag (→ USP.gv.at). Für die Nostrifizierung eines ausländischen Schulabschlusses kann die Wiederholung einzelner Prüfungen notwendig sein. Mit erfolgreichem Abschluss der Pflichtschulabschluss-Prüfung werden die mit erfolgreichem Abschluss der 8. Schulstufe verbundenen Berechtigungen erlangt.

Deutsch, Englisch, Mathematik und Berufsorientierung sind die vier verpflichtenden Prüfungsgebiete. In Deutsch, Englisch und Mathematik kann die Prüfungskandidatin/der Prüfungskandidat jeweils zwischen einer einstündigen schriftlichen und einer mündlichen Prüfung wählen. In Berufsorientierung muss die Prüfungskandidatin/der Prüfungskandidat der Prüfungskommission ein Portfolio vorlegen und dieses mündlich präsentieren.

Zusätzlich zu den vier verpflichtenden Prüfungsgebieten, müssen aus vier Wahlprüfungsgebieten (Kreativität und Gestaltung, Gesundheit und Soziales, Natur und Technik sowie eine weitere Sprache) zwei Prüfungen abgelegt werden. Die Prüfungskandidatin/der Prüfungskandidat kann zwischen einer einstündigen schriftlichen, einer mündlichen Prüfung und einer Projektarbeit (einschließlich deren mündlicher Präsentation und Diskussion) wählen.

Die Prüfungen können alle auf einmal oder zeitlich getrennt voneinander abgelegt werden. Nicht oder mit "Nicht genügend" beurteilte Teilprüfungen können nach Ablauf von einem Monat, höchstens aber drei Mal wiederholt werden. Maßstab für die Beurteilung bzw. Bewertung sind die Anforderungen der Mittelschule.

Hinweis

Werden bereits vor der Pflichtschulabschluss-Prüfung Kurse bei einer behördlich anerkannten Bildungseinrichtung mit einer Abschlussprüfung abgeschlossen, wird dieses Zeugnis anerkannt und die entsprechende Teilprüfung muss nicht mehr abgelegt werden. Das gleiche gilt, wenn ein Fach bereits in der 8. Schulstufe positiv abgeschlossen wurde.

Grundsätzlich baut die externe Pflichtschulabschluss-Prüfung auf dem Eigenstudium auf. Allerdings bieten Erwachsenenbildungseinrichtungen und Schulen behördlich anerkannte Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Pflichtschulabschluss-Prüfung an. Im Anschluss an einen anerkannten Lehrgang kann eine Prüfung absolviert werden, die als Teilprüfung der Pflichtschulabschluss-Prüfung angerechnet wird. Kostenfreie Angebote gibt es im Rahmen der Initiative Erwachsenenbildung (→ OeAD).

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Pflichtschulabschluss-Prüfungs-Gesetz

Letzte Aktualisierung: 6. April 2021

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung