Name Branche
1. Koi-Club-Austria Verein
Bäuerinnen St. Georgen/Y. - Krahof Verein
Bauernbund Krahof Verein
Bauernbund St. Georgen/Y. Verein
Brandhilfeverein Krahof Verein
Brandhilfeverein St. Georgen/Y. Verein
Dorferneuerungsverein St. Georgen/Y. Verein
Dorfgemeinschaft Hart Aktiv Verein
Elternverein St. Georgen/Y. Verein
ESV Ybbsfelder Eiskönige Verein
Feitel-Club St. Georgen am Ybbsfelde Verein
Fischerfreunde St. Georgen a. Ybbsfelde Verein
FPÖ St. Georgen/Y. Verein
Freiwillige Feuerwehr Krahof Körperschaft öffentl. Rechts
Freiwillige Feuerwehr St. Georgen/Y. Körperschaft öffentl. Rechts
Fun Sport St. Georgen/Y. Verein
Jagdgesellschaft Krahof Verein
Jagdgesellschaft St. Georgen/Y. Verein
JVP Krahof Verein
KOBV Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
Leutzmannsdorfer Ockateifi'n Verein
LJ Viehdorf-Ardagger-St. Georgen Verein
Maibaum - Crew - Leutzmannsdorf
NÖ Imkereiverband - Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
NÖs Senioren Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
ÖAAB Krahof Verein
ÖAAB St. Georgen/Y. Verein
ÖKB St. Georgen/Y. Verein
ÖVP St. Georgen/Y. Verein
Reitverein St. Georgen/Y. Verein
Schießverein Mostviertel Verein
SCU Günther St. Georgen/Y. Verein
Seniorentageszentrum St. Georgen/Y. Verein
Sparverein Frohsinn Krahof Verein
Sparverein St. Georg`s Stub`n Verein
Sparverein Ybbstalhof Verein
SPÖ St. Georgen/Y. Verein
Sportfreunde08 Verein
Sportunion St. Georgen/Y. Verein
Tischtennisunion St. Georgen/Y. Verein
Trachtenkapelle St. Georgen/Y. Verein
Turnunion St. Georgen/Y. Verein
Union Sportfliegergruppe Ybbs Verein
UTC Union Tennisclub St. Georgen/Y. Verein
Verein zur Förderung des Feuerwehrwesens in St. Georgen/Y. Verein
Wanderverein Union St. Georgen/Y. Verein
Wirtschaftsbund St. Georgen/Y. Verein
Zivilschutz St. Georgen/Y. Verein

Therapieverlauf

Die Suchtbehandlung folgt meist folgendem Phasenmodell:

Hinweis

Da Hilfsmaßnahmen und Therapie bei Suchtkranken jedenfalls auf die Individualität der Patientin/des Patienten abgestimmt werden müssen, kann das Modell nur als Orientierung herangezogen werden.

Kontakt- und Motivationsphase

Der erste Schritt in einer Suchttherapie ist die Kontaktaufnahme der abhängigen Person mit einer Beratungs- oder Betreuungsstelle. Zu diesem Zeitpunkt sowie im gesamten Verlauf der Therapie ist die Motivation der zu behandelnden Person ausschlaggebend.

Die Patientin/der Patient kann entweder einen Entzug oder, wenn sie/er das derzeit noch nicht wünscht bzw. dieser Wunsch noch nicht realisiert werden kann, als Opiatabhängige/Opiatabhängiger eine Substitutionstherapie wählen.

Entzug (Entgiftung)

Bei der Entgiftung wird der Körper von der Substanz befreit, damit der Organismus sie nachher nicht mehr braucht. Wird dem Körper die Substanz nicht mehr zugeführt, treten Entzugserscheinungen auf, die überwunden werden müssen. Die Entgiftung wird meist stationär vorgenommen.

Es werden unterschieden sogenannter:

  • Kalter Entzug
    Der kalte Entzug ist ein Entzug ohne medikamentöse Unterstützung.
  • Warmer Entzug
    Beim warmen Entzug werden die Entzugserscheinungen medikamentös verringert.

Auch nach dem Entzug braucht die Patientin/der Patient eine starke Unterstützung. Diese findet sie/er entweder in einer ambulanten Nachbetreuung für einige Monate oder in einer längeren Entwöhnungstherapie.

Entwöhnung

Während der physische Entzug in einer Klink oder einer ärztlichen Gemeinschaft erfolgt, soll in der Entwöhnung das Leben ohne Suchtmittel erlernt werden. Es gibt dazu stationäre und ambulante Spezialeinrichtungen.

In dieser Phase werden insbesondere Psychotherapie und psychosoziale Maßnahmen, aber auch beschäftigungstherapeutische Maßnahmen, Ausbildungs- und Schulungsmaßnahmen, Selbstsicherheits- und Entspannungstrainings angeboten.

Nachbetreuung

Es gibt spezielle Einrichtungen, die bei der Wiedereingliederung in die Gesellschaft begleiten und unterstützen. In dieser Phase sollten neben dieser allgemeinen Einbindung (Hilfe bei Job- und Wohnungssuche) auch vorbeugende Maßnahmen gegen Rückfälle getroffen werden. Eine umfangreiche Unterstützung in dieser Zeit ist von großer Bedeutung.

Letzte Aktualisierung: 8. Mai 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz