Name Branche
1. Koi-Club-Austria Verein
Bäuerinnen St. Georgen/Y. - Krahof Verein
Bauernbund Krahof Verein
Bauernbund St. Georgen/Y. Verein
Brandhilfeverein Krahof Verein
Brandhilfeverein St. Georgen/Y. Verein
Dorferneuerungsverein St. Georgen/Y. Verein
Dorfgemeinschaft Hart Aktiv Verein
Elternverein St. Georgen/Y. Verein
ESV Ybbsfelder Eiskönige Verein
Feitel-Club St. Georgen am Ybbsfelde Verein
Fischerfreunde St. Georgen a. Ybbsfelde Verein
FPÖ St. Georgen/Y. Verein
Freiwillige Feuerwehr Krahof Körperschaft öffentl. Rechts
Freiwillige Feuerwehr St. Georgen/Y. Körperschaft öffentl. Rechts
Fun Sport St. Georgen/Y. Verein
Jagdgesellschaft Krahof Verein
Jagdgesellschaft St. Georgen/Y. Verein
JVP Krahof Verein
KOBV Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
Leutzmannsdorfer Ockateifi'n Verein
LJ Viehdorf-Ardagger-St. Georgen Verein
Maibaum - Crew - Leutzmannsdorf
NÖ Imkereiverband - Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
NÖs Senioren Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
ÖAAB Krahof Verein
ÖAAB St. Georgen/Y. Verein
ÖKB St. Georgen/Y. Verein
ÖVP St. Georgen/Y. Verein
Reitverein St. Georgen/Y. Verein
Schießverein Mostviertel Verein
SCU Günther St. Georgen/Y. Verein
Seniorentageszentrum St. Georgen/Y. Verein
Sparverein Frohsinn Krahof Verein
Sparverein St. Georg`s Stub`n Verein
Sparverein Ybbstalhof Verein
SPÖ St. Georgen/Y. Verein
Sportfreunde08 Verein
Sportunion St. Georgen/Y. Verein
Tischtennisunion St. Georgen/Y. Verein
Trachtenkapelle St. Georgen/Y. Verein
Turnunion St. Georgen/Y. Verein
Union Sportfliegergruppe Ybbs Verein
UTC Union Tennisclub St. Georgen/Y. Verein
Verein zur Förderung des Feuerwehrwesens in St. Georgen/Y. Verein
Wanderverein Union St. Georgen/Y. Verein
Wirtschaftsbund St. Georgen/Y. Verein
Zivilschutz St. Georgen/Y. Verein

Polytechnische Schule

Die Polytechnische Schule schließt an die 8. Schulstufe an und umfasst eine Schulstufe. Die Schülerinnen und Schüler werden im 9. beziehungsweise in einem freiwilligen 10. oder 11. Schuljahr durch Vertiefung der Allgemeinbildung, Berufsorientierung und Berufsgrundbildung auf das weitere Leben – insbesondere auf das Berufsleben – vorbereitet. Eine Orientierungsphase am Anfang des Schuljahres und Berufsorientierung als Unterrichtsprinzip aller Unterrichtsgegenstände bieten vielfältige Möglichkeiten zum Kennenlernen der Berufswelt. Durch Betriebs- und Berufserkundungen in Lehrwerkstätten und außerschulischen Institutionen sowie durch berufspraktische Tage (Schnupperlehre) in Betrieben wird die Berufswahl unterstützt.

Die Berufsgrundbildung wird in Fachbereichen (Wahlpflichtgegenständen) angeboten, die großen Berufsfeldern der Wirtschaft entsprechen: Cluster Technik (Bau; Elektro; Holz; Metall) und Cluster Dienstleistungen (Handel und Büro; Gesundheit, Schönheit und Soziales; Tourismus). Neben diesen oder anstatt dieser Fachbereiche können im Rahmen der Schulautonomie neue Fachbereiche (z.B. Mechatronik) angeboten werden, wobei im Besonderen auf die Berufseinstiegschancen in der Region und auf die Interessen der Schülerinnen und Schüler Bedacht genommen wird.

Je nach beruflichen Interessen und Neigungen wählt jede Schülerin und jeder Schüler einen Fachbereich. Einerseits erwerben die Jugendlichen grundlegende Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse (Schlüsselqualifikationen), andererseits werden durch handlungs- und praxisorientiertes Lernen die individuellen Begabungen der Schülerinnen und Schüler und ihre Lernmotivation gefördert.

In den allgemeinbildenden Pflichtgegenständen (Religion; Berufs- und Lebenswelt; Politische Bildung, Wirtschaft und Ökologie; Deutsch und Kommunikation; Lebende Fremdsprache (Englisch); Angewandte Mathematik; Bewegung und Sport) wird eine vertiefende Allgemeinbildung angeboten.

Durch den Unterricht im Wahlpflichtbereich im Ausmaß von 14 Wochenstunden und in den allgemeinbildenden Pflichtgegenständen im Ausmaß von 18 Wochenstunden werden grundlegende berufliche Kenntnisse und Fertigkeiten erworben, um sich für den Übertritt in die Lehrausbildung sowie für den Übertritt in weiterführende Schulen bestmöglich zu qualifizieren. Schulautonom kann auch das Wochenstundenausmaß im Wahlpflichtbereich und in den allgemeinen Pflichtgegenständen den regionalen Gegebenheiten und Interessen der Schülerinnen und Schüler angepasst werden.

Zusätzlich ermöglicht der Lehrplan der Polytechnischen Schule ein breites, interessens- und leistungsorientiertes Angebot an Freigegenständen, Neigungsgruppen und Förderkursen.

Die Polytechnische Schule ist österreichweit flächendeckend organisiert und wird je nach örtlichen Gegebenheiten entweder als selbstständige Schule oder in organisatorischem Zusammenhang mit einer allgemeinbildenden Pflichtschule geführt.

Weiters erwerben Schülerinnen und Schüler bei positivem Abschluss der Polytechnischen Schule (auf der 9. Schulstufe) das Recht, in die 2. Klasse einer berufsbildenden mittleren Schule gleicher Fachrichtung (mindestens 15 Wochenstunden im gewählten Fachbereich) oder ohne Aufnahmeprüfung in die 1. Klasse einer berufsbildenden höheren Schule überzutreten.

Schulstufe

9. Schulstufe (14./15. Lebensjahr)

Voraussetzungen

Acht Schuljahre absolviert

Dauer

Ein Jahr

Inhalte

  • Grundlegende Allgemeinbildung
  • Berufsorientierung und Berufsgrundbildung durch Vermittlung von Schlüsselqualifikationen
  • Unterstützung der Berufswahl und Berufsüberleitung durch schulische Zusatzangebote (z.B. Schnupperlehre, Berufspraktika, Betriebsbesuche und Informationsveranstaltungen)

Besonderheiten

  • Unterricht in Deutsch und Kommunikation, Lebende Fremdsprache (Englisch), Angewandte Mathematik in Leistungsgruppen und/oder Interessengruppen
  • zusätzlich zu den allgemeinbildenden Pflichtfächern muss ein Fachbereich gewählt werden (z.B. Bau; Elektro; Holz; Metall; Handel und Büro; Gesundheit, Schönheit und Soziales; Tourismus)

Abschluss

Ein erfolgreicher Abschluss der Polytechnischen Schule ermöglicht den:

Je nach geplantem weiteren Schulbesuch muss unter Umständen ein gewisser Lernerfolg (ausgezeichneter Erfolg) nachgewiesen oder eine Aufnahmeprüfung ablegt werden.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 15. Februar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung