Name Branche
1. Koi-Club-Austria Verein
Bäuerinnen St. Georgen/Y. - Krahof Verein
Bauernbund Krahof Verein
Bauernbund St. Georgen/Y. Verein
Brandhilfeverein Krahof Verein
Brandhilfeverein St. Georgen/Y. Verein
Dorferneuerungsverein St. Georgen/Y. Verein
Dorfgemeinschaft Hart Aktiv Verein
Elternverein St. Georgen/Y. Verein
ESV Ybbsfelder Eiskönige Verein
Feitel-Club St. Georgen am Ybbsfelde Verein
Fischerfreunde St. Georgen a. Ybbsfelde Verein
FPÖ St. Georgen/Y. Verein
Freiwillige Feuerwehr Krahof Körperschaft öffentl. Rechts
Freiwillige Feuerwehr St. Georgen/Y. Körperschaft öffentl. Rechts
Fun Sport St. Georgen/Y. Verein
Jagdgesellschaft Krahof Verein
Jagdgesellschaft St. Georgen/Y. Verein
JVP Krahof Verein
KOBV Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
Leutzmannsdorfer Ockateifi'n Verein
LJ Viehdorf-Ardagger-St. Georgen Verein
Maibaum - Crew - Leutzmannsdorf
NÖ Imkereiverband - Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
NÖs Senioren Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
ÖAAB Krahof Verein
ÖAAB St. Georgen/Y. Verein
ÖKB St. Georgen/Y. Verein
ÖVP St. Georgen/Y. Verein
Reitverein St. Georgen/Y. Verein
Schießverein Mostviertel Verein
SCU Günther St. Georgen/Y. Verein
Seniorentageszentrum St. Georgen/Y. Verein
Sparverein Frohsinn Krahof Verein
Sparverein St. Georg`s Stub`n Verein
Sparverein Ybbstalhof Verein
SPÖ St. Georgen/Y. Verein
Sportfreunde08 Verein
Sportunion St. Georgen/Y. Verein
Tischtennisunion St. Georgen/Y. Verein
Trachtenkapelle St. Georgen/Y. Verein
Turnunion St. Georgen/Y. Verein
Union Sportfliegergruppe Ybbs Verein
UTC Union Tennisclub St. Georgen/Y. Verein
Verein zur Förderung des Feuerwehrwesens in St. Georgen/Y. Verein
Wanderverein Union St. Georgen/Y. Verein
Wirtschaftsbund St. Georgen/Y. Verein
Zivilschutz St. Georgen/Y. Verein

Grabverlängerung

Allgemeine Informationen

Im Normalfall wird ein Nutzungsrecht für Grabstellen je nach Art des Grabes für zehn Jahre oder ein Vielfaches davon vergeben. Die genauen Regelungen erfahren Sie von der zuständigen Friedhofsverwaltung.

Üblicherweise wird einige Zeit vor Ablauf der Nutzungsdauer an der Amtstafel (Friedhof, Gemeinde) bekannt gegeben, wann das Grabnutzungsrecht endet. Die Benützungsberechtigte/der Benützungsberechtigte wird im Allgemeinen brieflich darüber verständigt. In der Verständigung finden sich auch alle notwendigen Informationen (Grabnummer etc.) zur Grabverlängerung.

Hinweis

In Wien erfolgt keine individuelle Verständigung durch die Friedhofsverwaltung. Die Verstorbenen- und Grabstellendaten (→ Friedhöfe Wien GmbH) sind großteils elektronisch erfasst. Sie erhalten bei einer Abfrage u.a. die Information, wann ein bestehendes Grabnutzungsrecht ausläuft. Ist das Benützungsrecht abgelaufen, werden neue Verträge abgeschlossen. Eine Grabverlängerung ist auch online über das Service Digitales Grab (→ Friedhöfe Wien GmbH) möglich.

Voraussetzungen

  • Bereits bestehendes Nutzungsrecht eines Grabes
  • Rechtliche Befugnis, über Verlängerung/Auflösung etc. zu entscheiden (in der Regel trifft dies auf die Angehörigen zu)

Fristen

Meist können Sie eine gewisse Zeit vor und auch nach Ablauf der Benützungsdauer die Bewilligung verlängern lassen. Erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen Friedhofsverwaltung.

Zuständige Stelle

In Wien kann eine Grabverlängerung auch über das Service Digitales Grab (→ Friedhöfe Wien GmbH) online erledigt werden.

Verfahrensablauf

Wegen der bestehenden Fristen ist es anzuraten, rechtzeitig mit der zuständigen Friedhofsverwaltung Kontakt aufzunehmen.

Eine Verlängerung der Benützungsbewilligung einer Grabstelle können Sie bei der jeweiligen Friedhofsverwaltung persönlich oder schriftlich beantragen. Je nach Gemeinde bzw. Friedhofsträger kann der Antrag formlos oder mittels Formular bzw. teilweise auch elektronisch gestellt werden.

Kosten

Für den Antrag

  • Mündlich: gebührenfrei
  • Schriftlich: 14,30 Euro

Für die Grabverlängerung

  • Erneuerungsgebühr: je nach Gemeinde unterschiedlich, ca. 72,67 Euro bis 363,36 Euro
  • Landesverwaltungsabgabe: ca. 10 Euro

In Wien fallen in der Regel höhere Kosten an. Die Gesamtkosten können daher je nach Gemeinde bzw. Friedhofsträger sehr unterschiedlich sein. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig bei der zuständigen Friedhofsverwaltung.

Zusätzliche Informationen

Wenn keine Verlängerung der Benützungsbewilligung durchgeführt wird, erlischt die Bewilligung. Eine gewisse Zeit nach Ablauf der Nutzungsdauer kann die Friedhofsverwaltung das bestehende Grab auflösen und die Grabstelle neu vergeben.

Zum Formular

Grabverlängerung

Letzte Aktualisierung: 20. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion