Name Branche
1. Koi-Club-Austria Verein
Bäuerinnen St. Georgen/Y. - Krahof Verein
Bauernbund Krahof Verein
Bauernbund St. Georgen/Y. Verein
Brandhilfeverein Krahof Verein
Brandhilfeverein St. Georgen/Y. Verein
Dorferneuerungsverein St. Georgen/Y. Verein
Dorfgemeinschaft Hart Aktiv Verein
Elternverein St. Georgen/Y. Verein
ESV Ybbsfelder Eiskönige Verein
Feitel-Club St. Georgen am Ybbsfelde Verein
Fischerfreunde St. Georgen a. Ybbsfelde Verein
FPÖ St. Georgen/Y. Verein
Freiwillige Feuerwehr Krahof Körperschaft öffentl. Rechts
Freiwillige Feuerwehr St. Georgen/Y. Körperschaft öffentl. Rechts
Fun Sport St. Georgen/Y. Verein
Jagdgesellschaft Krahof Verein
Jagdgesellschaft St. Georgen/Y. Verein
JVP Krahof Verein
KOBV Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
Leutzmannsdorfer Ockateifi'n Verein
LJ Viehdorf-Ardagger-St. Georgen Verein
Maibaum - Crew - Leutzmannsdorf
NÖ Imkereiverband - Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
NÖs Senioren Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
ÖAAB Krahof Verein
ÖAAB St. Georgen/Y. Verein
ÖKB St. Georgen/Y. Verein
ÖVP St. Georgen/Y. Verein
Reitverein St. Georgen/Y. Verein
Schießverein Mostviertel Verein
SCU Günther St. Georgen/Y. Verein
Seniorentageszentrum St. Georgen/Y. Verein
Sparverein Frohsinn Krahof Verein
Sparverein St. Georg`s Stub`n Verein
Sparverein Ybbstalhof Verein
SPÖ St. Georgen/Y. Verein
Sportfreunde08 Verein
Sportunion St. Georgen/Y. Verein
Tischtennisunion St. Georgen/Y. Verein
Trachtenkapelle St. Georgen/Y. Verein
Turnunion St. Georgen/Y. Verein
Union Sportfliegergruppe Ybbs Verein
UTC Union Tennisclub St. Georgen/Y. Verein
Verein zur Förderung des Feuerwehrwesens in St. Georgen/Y. Verein
Wanderverein Union St. Georgen/Y. Verein
Wirtschaftsbund St. Georgen/Y. Verein
Zivilschutz St. Georgen/Y. Verein

Insolvenzdatei im Internet

Die Insolvenzdatei als Teil der Ediktsdatei des Bundesministeriums für Justiz ist das ausschließliche Bekanntmachungsorgan aller Belange im Zuge eines Sanierungs- oder Konkursverfahrens. Sowohl der Anschlag auf der Gerichtstafel als auch die Veröffentlichung in Zeitungen ist nicht vorgesehen.

Die Rechtswirksamkeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens tritt einen Tag nach der Veröffentlichung in der Insolvenzdatei (00.00 Uhr des Folgetages) in Kraft. Alle Daten sind grundsätzlich bis ein Jahr nach Abschluss des Insolvenzverfahrens abrufbar, bei Abweisung mangels kostendeckenden Vermögens drei Jahre.

Nach vollständiger Erfüllung des Sanierungs- oder des Zahlungsplans hat die Schuldnerin/der Schuldner die Möglichkeit, eine Löschung aus der Insolvenzdatei und dem Firmenbuch zu erwirken.

Hinweis

Die Einsicht in die Insolvenzdatei ist kostenlos und für jeden möglich.

Neben der Abfrage über das Internet besteht die Möglichkeit, bei jedem Bezirks- oder Landesgericht oder bei dem Landesgericht, das das betreffende Insolvenzverfahren abwickelt, innerhalb der Amtsstunden Einsicht in die Insolvenzdatei zu nehmen. Auch dort sind die Einsichten und kurze Auskünfte aus der Datenbank gebührenfrei.

Bestätigung über die Nicht-Insolvenz

Auskünfte bzw. Bestätigungen darüber, dass kein Insolvenzverfahren anhängig ist, können über die Insolvenzdatei nicht abgerufen oder erteilt werden. Es kann bei Gericht eine Bestätigung darüber beantragt werden, dass zu einem bestimmten Zeitpunkt zu einer bestimmten Person in der Insolvenzdatei kein Insolvenzverfahren aufscheint.

Für natürliche Personen ist das für den Wohnsitz zuständige Bezirksgericht zuständig, für im Firmenbuch eingetragene Unternehmen das jeweilige Firmenbuchgericht.

Der Antrag kann persönlich, per Post und mit Handy-Signatur oder ID-Austria elektronisch als "Allgemeine Eingabe" auf JustizOnline (→ BMJ) gestellt werden.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz