Name Branche
1. Koi-Club-Austria Verein
Bäuerinnen St. Georgen/Y. - Krahof Verein
Bauernbund Krahof Verein
Bauernbund St. Georgen/Y. Verein
Brandhilfeverein Krahof Verein
Brandhilfeverein St. Georgen/Y. Verein
Dorferneuerungsverein St. Georgen/Y. Verein
Dorfgemeinschaft Hart Aktiv Verein
Elternverein St. Georgen/Y. Verein
ESV Ybbsfelder Eiskönige Verein
Feitel-Club St. Georgen am Ybbsfelde Verein
Fischerfreunde St. Georgen a. Ybbsfelde Verein
FPÖ St. Georgen/Y. Verein
Freiwillige Feuerwehr Krahof Körperschaft öffentl. Rechts
Freiwillige Feuerwehr St. Georgen/Y. Körperschaft öffentl. Rechts
Fun Sport St. Georgen/Y. Verein
Jagdgesellschaft Krahof Verein
Jagdgesellschaft St. Georgen/Y. Verein
JVP Krahof Verein
KOBV Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
Leutzmannsdorfer Ockateifi'n Verein
LJ Viehdorf-Ardagger-St. Georgen Verein
Maibaum - Crew - Leutzmannsdorf
NÖ Imkereiverband - Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
NÖs Senioren Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
ÖAAB Krahof Verein
ÖAAB St. Georgen/Y. Verein
ÖKB St. Georgen/Y. Verein
ÖVP St. Georgen/Y. Verein
Reitverein St. Georgen/Y. Verein
Schießverein Mostviertel Verein
SCU Günther St. Georgen/Y. Verein
Seniorentageszentrum St. Georgen/Y. Verein
Sparverein Frohsinn Krahof Verein
Sparverein St. Georg`s Stub`n Verein
Sparverein Ybbstalhof Verein
SPÖ St. Georgen/Y. Verein
Sportfreunde08 Verein
Sportunion St. Georgen/Y. Verein
Tischtennisunion St. Georgen/Y. Verein
Trachtenkapelle St. Georgen/Y. Verein
Turnunion St. Georgen/Y. Verein
Union Sportfliegergruppe Ybbs Verein
UTC Union Tennisclub St. Georgen/Y. Verein
Verein zur Förderung des Feuerwehrwesens in St. Georgen/Y. Verein
Wanderverein Union St. Georgen/Y. Verein
Wirtschaftsbund St. Georgen/Y. Verein
Zivilschutz St. Georgen/Y. Verein

Mindestanforderungen für die Haltung von Kaninchen

Neben den allgemeinen Anforderungen an die Haltung von Kleinnagern sind bei der Haltung von Kaninchen folgende Punkte zusätzlich zu berücksichtigen:

  • Die Verwendung von Drahtgitterböden ist verboten. Die Böden müssen der Größe und dem Gewicht der Tiere angepasst sein.
  • Werden Kaninchen in nicht klimatisierten Haltungssystemen gehalten, ist ihnen bei Temperaturen unter 10°C trockene und saubere Einstreu zur Verfügung zu stellen. Es sind ausreichender Wind- und Witterungsschutz (wie z.B. Überdachung) und ein isolierter Rückzugsbereich vorzusehen.
  • Im Gehege muss es erhöhte Flächen oder einen zusätzlichen, räumlich getrennten und abgedunkelter Bereich geben.
  • Ist Gruppenhaltung bei der Haltung mehrerer Tiere nicht möglich, muss zumindest geruchlicher, akustischer und visueller Kontakt zu anderen Kaninchen möglich sein. Jungtiere dürfen mit Ausnahme kranker oder verletzter Tiere nicht in Einzelhaltung gehalten werden.
  • Kaninchen müssen dauernd Zugang zu Nagematerial (Holz, Äste etc.) und zu Stroh oder Heu in einer Raufe haben.
  • Es muss ständiger Zugang zu Wasser vorhanden sein.
  • Steht den Tieren kein ständiger Zugang ins Freie zur Verfügung, müssen die Ställe Fenster oder sonstige offene oder transparente Flächen durch die Tageslicht einfallen kann im Ausmaß von mindestens drei Prozent der Stallbodenfläche aufweisen. Im Tierbereich des Stalles ist über acht Stunden pro Tag eine Lichtstärke von mindestens 20 Lux zu erreichen.

Rechtsquellen

Letzte Aktualisierung: 27. März 2025

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion