Name Branche
1. Koi-Club-Austria Verein
Bäuerinnen St. Georgen/Y. - Krahof Verein
Bauernbund Krahof Verein
Bauernbund St. Georgen/Y. Verein
Brandhilfeverein Krahof Verein
Brandhilfeverein St. Georgen/Y. Verein
Dorferneuerungsverein St. Georgen/Y. Verein
Dorfgemeinschaft Hart Aktiv Verein
Elternverein St. Georgen/Y. Verein
ESV Ybbsfelder Eiskönige Verein
Feitel-Club St. Georgen am Ybbsfelde Verein
Fischerfreunde St. Georgen a. Ybbsfelde Verein
FPÖ St. Georgen/Y. Verein
Freiwillige Feuerwehr Krahof Körperschaft öffentl. Rechts
Freiwillige Feuerwehr St. Georgen/Y. Körperschaft öffentl. Rechts
Fun Sport St. Georgen/Y. Verein
Jagdgesellschaft Krahof Verein
Jagdgesellschaft St. Georgen/Y. Verein
JVP Krahof Verein
KOBV Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
Leutzmannsdorfer Ockateifi'n Verein
LJ Viehdorf-Ardagger-St. Georgen Verein
Maibaum - Crew - Leutzmannsdorf
NÖ Imkereiverband - Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
NÖs Senioren Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
ÖAAB Krahof Verein
ÖAAB St. Georgen/Y. Verein
ÖKB St. Georgen/Y. Verein
ÖVP St. Georgen/Y. Verein
Reitverein St. Georgen/Y. Verein
Schießverein Mostviertel Verein
SCU Günther St. Georgen/Y. Verein
Seniorentageszentrum St. Georgen/Y. Verein
Sparverein Frohsinn Krahof Verein
Sparverein St. Georg`s Stub`n Verein
Sparverein Ybbstalhof Verein
SPÖ St. Georgen/Y. Verein
Sportfreunde08 Verein
Sportunion St. Georgen/Y. Verein
Tischtennisunion St. Georgen/Y. Verein
Trachtenkapelle St. Georgen/Y. Verein
Turnunion St. Georgen/Y. Verein
Union Sportfliegergruppe Ybbs Verein
UTC Union Tennisclub St. Georgen/Y. Verein
Verein zur Förderung des Feuerwehrwesens in St. Georgen/Y. Verein
Wanderverein Union St. Georgen/Y. Verein
Wirtschaftsbund St. Georgen/Y. Verein
Zivilschutz St. Georgen/Y. Verein

Vorname des Kindes

Allgemeine Informationen

Bei der Vornamensgebung handelt es sich um einen Akt der Obsorgeverpflichtung der Eltern. Zur Wahl bzw. Erklärung des Vornamens oder der Vornamen für ein Neugeborenes sind bei ehelicher Geburt die Eltern berechtigt, bei unehelicher Geburt ist in der Regel die Mutter berechtigt.

Achtung

Die/der Obsorgeberechtigte (Elternteil) muss innerhalb von einer Woche beim Standesamt die entsprechenden Nachweise für die Beurkundung der Geburt vorlegen (z.B. Erklärung der Vornamensgebung, Nachweis der Staatsangehörigkeit der Eltern, Nachweis des Hauptwohnsitzes der Eltern bei Wohnsitz im Ausland, Geburtsbestätigung); das ist nicht notwendig, wenn die Nachweise bereits durch das medizinische Personal übermittelt oder die Behördenwege über den Babypoint erledigt wurden.

Können sich die zur Abgabe der Erklärung berechtigten Personen nicht einigen, oder werden keine bzw. unzulässige Vornamen angegeben, verständigt das zuständige Standesamt das Pflegschaftsgericht.

Voraussetzungen

Für Kinder mit österreichischem Personalstatut ist zu beachten, dass

  • der oder die gewählten Vornamen dem Kindeswohl nicht abträglich sein dürfen (darf/dürfen somit weder lächerlich noch anstößig sein). 
  • zumindest der erste Vorname des Kindes dem Geschlecht entsprechen muss.
  • lediglich zwei (einfache) Vornamen mit Bindestrich verbunden oder zusammengesetzt werden dürfen (z.B. die Eintragung von Karl-Franz-Heinz würde als nicht gebräuchlich abgelehnt werden müssen).
  • es sich bei zusammengesetzten oder mit Bindestrich verbundenen Vornamen um einen Vornamen handelt, der in dieser Form in allen amtlichen Dokumenten und im Verkehr mit Behörden zwingend zu verwenden ist, und nicht in abgekürzter Form gebraucht werden kann.

Nähere Informationen zu diesem Thema bieten das nächste Standesamt oder die Dokumente  "Erstausstellung einer Geburtsurkunde/Anzeige der Geburt", "Familienname des Kindes" und "Behördenwege nach der Geburt" auf oesterreich.gv.at.

Einen schnellen Überblick über die relevanten Behördenwege nach der Geburt verschafft die "Checkliste − Behördenwege bei der Geburt eines Kindes".  

Zuständige Stelle

Die Erklärung des Vornamens muss schriftlich beim zuständigen Standesamt (Standesamt des Ortes, in dem das Kind geboren wurde) abgegeben werden und ist Voraussetzung für die Ausstellung der Geburtsurkunde.

Die Vorsprache beim Standesamt ist nicht notwendig, wenn der Nachweis über die Erklärung der Vornamensgebung bereits durch das medizinische Personal übermittelt wurde oder die Behördenwege über den Babypoint erledigt wurden.

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

Vornamen (→ Statistik Austria)

Letzte Aktualisierung: 20. März 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres