Name Branche
1. Koi-Club-Austria Verein
Bäuerinnen St. Georgen/Y. - Krahof Verein
Bauernbund Krahof Verein
Bauernbund St. Georgen/Y. Verein
Brandhilfeverein Krahof Verein
Brandhilfeverein St. Georgen/Y. Verein
Dorferneuerungsverein St. Georgen/Y. Verein
Dorfgemeinschaft Hart Aktiv Verein
Elternverein St. Georgen/Y. Verein
ESV Ybbsfelder Eiskönige Verein
Feitel-Club St. Georgen am Ybbsfelde Verein
Fischerfreunde St. Georgen a. Ybbsfelde Verein
FPÖ St. Georgen/Y. Verein
Freiwillige Feuerwehr Krahof Körperschaft öffentl. Rechts
Freiwillige Feuerwehr St. Georgen/Y. Körperschaft öffentl. Rechts
Fun Sport St. Georgen/Y. Verein
Jagdgesellschaft Krahof Verein
Jagdgesellschaft St. Georgen/Y. Verein
JVP Krahof Verein
KOBV Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
Leutzmannsdorfer Ockateifi'n Verein
LJ Viehdorf-Ardagger-St. Georgen Verein
Maibaum - Crew - Leutzmannsdorf
NÖ Imkereiverband - Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
NÖs Senioren Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
ÖAAB Krahof Verein
ÖAAB St. Georgen/Y. Verein
ÖKB St. Georgen/Y. Verein
ÖVP St. Georgen/Y. Verein
Reitverein St. Georgen/Y. Verein
Schießverein Mostviertel Verein
SCU Günther St. Georgen/Y. Verein
Seniorentageszentrum St. Georgen/Y. Verein
Sparverein Frohsinn Krahof Verein
Sparverein St. Georg`s Stub`n Verein
Sparverein Ybbstalhof Verein
SPÖ St. Georgen/Y. Verein
Sportfreunde08 Verein
Sportunion St. Georgen/Y. Verein
Tischtennisunion St. Georgen/Y. Verein
Trachtenkapelle St. Georgen/Y. Verein
Turnunion St. Georgen/Y. Verein
Union Sportfliegergruppe Ybbs Verein
UTC Union Tennisclub St. Georgen/Y. Verein
Verein zur Förderung des Feuerwehrwesens in St. Georgen/Y. Verein
Wanderverein Union St. Georgen/Y. Verein
Wirtschaftsbund St. Georgen/Y. Verein
Zivilschutz St. Georgen/Y. Verein

Weiterversicherung nach Ende der Pflicht- oder Selbstversicherung

Allgemeine Informationen

Die Weiterversicherung ermöglicht auf Antrag den Erwerb von Versicherungsmonaten in der Pensionsversicherung auf freiwilliger Basis.

Die Weiterversicherung aufgrund der Pflege von nahen Angehörigen mit Anspruch auf Pflegegeld zumindest in Höhe der Stufe 3 ist kostenlos. Die Beiträge werden aus Bundesmitteln finanziert.

Eine Weiterversicherung kann grundsätzlich rückwirkend bis maximal zwölf Monate abgeschlossen werden.

Die Weiterversicherung endet

  • mit dem Wegfall der Voraussetzungen oder
  • durch eine Austrittserklärung der/des Versicherten zum Letzten eines Kalendermonats oder
  • mit dem Ende des letzten bezahlten Monats, wenn für mehr als sechs aufeinanderfolgende Monate keine Beiträge geleistet wurden.

Voraussetzungen

  • mindestens zwölf Versicherungsmonate in den letzten 24 Monaten vor Beendigung der Pflichtversicherung oder
  • mindestens drei Versicherungsmonate pro Jahr in den letzten fünf Jahren
  • keine Vorversicherungszeiten notwendig bei Vorliegen von 60 Versicherungsmonaten (fünf Versicherungsjahren) in der gesetzlichen Pensionsversicherung (ausgenommen Monate der Selbstversicherung in der Pensionsversicherung)

Fristen

  • wenn keine 60 Versicherungsmonate in der Pensionsversicherung vorliegen: binnen sechs Monaten nach Beendigung der Pflicht-/Selbstversicherung
    Der Versicherungsbeginn kann im Zeitraum zwischen einem Tag nach Beendigung der Versicherung und dem Monatsersten nach der Antragstellung frei gewählt werden.
  • wenn 60 Versicherungsmonate vorliegen: jederzeit
    Der frühestmögliche Versicherungsbeginn ist der Erste des Monats, der ein Jahr vor dem Antragsmonat liegt.

Zuständige Stelle

der jeweilige Pensionsversicherungsträger

Erforderliche Unterlagen

Pensionsversicherung – Weiter-(Selbst-)Versicherung

Als Antrag wird auch ein formloses Schreiben gewertet, das Formular ist in dem Fall nachzureichen.

Kosten

Sofern Beiträge zu leisten sind, ist die Beitragshöhe von der Beitragsgrundlage abhängig. Sie ergibt sich aus dem durchschnittlichen Bruttoarbeitsverdienst des Kalenderjahres vor dem Beschäftigungsende, jedoch begrenzt durch einen Mindest- und Höchstbetrag.

  • grundsätzlich 22,8 Prozent der Beitragsgrundlage (Werte: 2025)
    • niedrigste Beitragsgrundlage: 1.010,40 Euro
    • höchste Beitragsgrundlage: 7.525,00 Euro
    • niedrigster Beitrag: 230,37 Euro
    • höchster Beitrag: 1.715,70 Euro

Über Antrag ist eine Minderung der Beitragsgrundlage möglich, wenn es die wirtschaftlichen Verhältnisse der Antragstellerin/des Antragstellers rechtfertigen.

Rechtsgrundlagen

das jeweilige Pensionsversicherungsgesetz des zuständigen Pensionsversicherungsträgers, zum Beispiel

Zum Formular

Pensionsversicherung – Weiter-(Selbst-)Versicherung

Letzte Aktualisierung: 1. Mai 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz