Name Branche
1. Koi-Club-Austria Verein
Bäuerinnen St. Georgen/Y. - Krahof Verein
Bauernbund Krahof Verein
Bauernbund St. Georgen/Y. Verein
Brandhilfeverein Krahof Verein
Brandhilfeverein St. Georgen/Y. Verein
Dorferneuerungsverein St. Georgen/Y. Verein
Dorfgemeinschaft Hart Aktiv Verein
Elternverein St. Georgen/Y. Verein
ESV Ybbsfelder Eiskönige Verein
Feitel-Club St. Georgen am Ybbsfelde Verein
Fischerfreunde St. Georgen a. Ybbsfelde Verein
FPÖ St. Georgen/Y. Verein
Freiwillige Feuerwehr Krahof Körperschaft öffentl. Rechts
Freiwillige Feuerwehr St. Georgen/Y. Körperschaft öffentl. Rechts
Fun Sport St. Georgen/Y. Verein
Jagdgesellschaft Krahof Verein
Jagdgesellschaft St. Georgen/Y. Verein
JVP Krahof Verein
KOBV Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
Leutzmannsdorfer Ockateifi'n Verein
LJ Viehdorf-Ardagger-St. Georgen Verein
Maibaum - Crew - Leutzmannsdorf
NÖ Imkereiverband - Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
NÖs Senioren Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
ÖAAB Krahof Verein
ÖAAB St. Georgen/Y. Verein
ÖKB St. Georgen/Y. Verein
ÖVP St. Georgen/Y. Verein
Reitverein St. Georgen/Y. Verein
Schießverein Mostviertel Verein
SCU Günther St. Georgen/Y. Verein
Seniorentageszentrum St. Georgen/Y. Verein
Sparverein Frohsinn Krahof Verein
Sparverein St. Georg`s Stub`n Verein
Sparverein Ybbstalhof Verein
SPÖ St. Georgen/Y. Verein
Sportfreunde08 Verein
Sportunion St. Georgen/Y. Verein
Tischtennisunion St. Georgen/Y. Verein
Trachtenkapelle St. Georgen/Y. Verein
Turnunion St. Georgen/Y. Verein
Union Sportfliegergruppe Ybbs Verein
UTC Union Tennisclub St. Georgen/Y. Verein
Verein zur Förderung des Feuerwehrwesens in St. Georgen/Y. Verein
Wanderverein Union St. Georgen/Y. Verein
Wirtschaftsbund St. Georgen/Y. Verein
Zivilschutz St. Georgen/Y. Verein

Wirkung der Konkurseröffnung auf Verträge

Teilweise darf die Schuldnerin/der Schuldner nach Konkurseröffnung gewisse Rechtsgeschäfte nicht mehr abschließen. Bereits abgeschlossene Verträge bleiben jedoch grundsätzlich aufrecht.

Gewisse Rechtsgeschäfte, die von der Schuldnerin/vom Schuldner noch vor Konkurseröffnung abgeschlossen wurden, können im Rahmen des Konkursverfahrens unter bestimmten Bedingungen angefochten und für ungültig erklärt werden. Der Zweck dieser Anfechtung liegt darin, das Vermögen der Schuldnerin/des Schuldners zu vermehren.

Zur Anfechtung ist jede Gläubigerin/jeder Gläubiger berechtigt. Je nach Anfechtungstatbestand können Rechtsgeschäfte bekämpft werden, die bis zu zehn Jahre zurückliegen.

Bei Notwendigkeit wird vom Gericht eine Masseverwalterin/ein Masseverwalter bestellt. Diese/dieser kann von einem Vertrag zurücktreten, der von beiden Seiten noch nicht vollständig erfüllt ist. Bei Vertragsrücktritt werden keine vertraglichen Leistungen mehr erbracht.

Achtung

Jede Erklärung, die nach der Konkurseröffnung in das Konkursverfahren eingreift, muss auch an die Masseverwalterin/den Masseverwalter gerichtet werden.

Rechtsgrundlagen

Insolvenzordnung (IO)

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz