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Vereine | Sankt Georgen am Ybbsfelde
Name Branche
1. Koi-Club-Austria Verein
Bäuerinnen St. Georgen/Y. - Krahof Verein
Bauernbund Krahof Verein
Bauernbund St. Georgen/Y. Verein
Brandhilfeverein Krahof Verein
Brandhilfeverein St. Georgen/Y. Verein
Dorferneuerungsverein St. Georgen/Y. Verein
Dorfgemeinschaft Hart Aktiv Verein
Elternverein St. Georgen/Y. Verein
ESV Ybbsfelder Eiskönige Verein
Feitel-Club St. Georgen am Ybbsfelde Verein
Fischerfreunde St. Georgen a. Ybbsfelde Verein
FPÖ St. Georgen/Y. Verein
Freiwillige Feuerwehr Krahof Körperschaft öffentl. Rechts
Freiwillige Feuerwehr St. Georgen/Y. Körperschaft öffentl. Rechts
Fun Sport St. Georgen/Y. Verein
Jagdgesellschaft Krahof Verein
Jagdgesellschaft St. Georgen/Y. Verein
JVP Krahof Verein
KOBV Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
Leutzmannsdorfer Ockateifi'n Verein
LJ Viehdorf-Ardagger-St. Georgen Verein
Maibaum - Crew - Leutzmannsdorf
NÖ Imkereiverband - Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
NÖs Senioren Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
ÖAAB Krahof Verein
ÖAAB St. Georgen/Y. Verein
ÖKB St. Georgen/Y. Verein
ÖVP St. Georgen/Y. Verein
Reitverein St. Georgen/Y. Verein
Schießverein Mostviertel Verein
SCU Günther St. Georgen/Y. Verein
Seniorentageszentrum St. Georgen/Y. Verein
Sparverein Frohsinn Krahof Verein
Sparverein St. Georg`s Stub`n Verein
Sparverein Ybbstalhof Verein
SPÖ St. Georgen/Y. Verein
Sportfreunde08 Verein
Sportunion St. Georgen/Y. Verein
Tischtennisunion St. Georgen/Y. Verein
Trachtenkapelle St. Georgen/Y. Verein
Turnunion St. Georgen/Y. Verein
Union Sportfliegergruppe Ybbs Verein
UTC Union Tennisclub St. Georgen/Y. Verein
Verein zur Förderung des Feuerwehrwesens in St. Georgen/Y. Verein
Wanderverein Union St. Georgen/Y. Verein
Wirtschaftsbund St. Georgen/Y. Verein
Zivilschutz St. Georgen/Y. Verein

Begriffe mit F

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Frist

Unter Frist versteht man einen Zeitraum, innerhalb dessen eine bestimmte Handlung vorgenommen werden oder ein bestimmtes Ereignis eintreten soll.

Es gibt unterschiedliche Arten von Fristen:

  • Gesetzliche Fristen (z.B. Kündigungsfrist)
  • Vertragliche Fristen (z.B. Zahlungs-, Reklamationsfrist)
  • Behördliche Fristen (z.B. Einspruchsfrist)
Beispiel:

Die 14-tägige Einspruchsfrist einer Strafverfügung beginnt am Nachfolgetag der Zustellung des Schriftstückes zu laufen. Wenn beispielsweise das Zustelldatum der 1. des Monats ist, endet die Frist am 15. des Monats.

Folgende Fälle können eintreten:

  • Das Schriftstück wird (z.B. durch eine Postbeamtin/einen Postbeamten) am 1. des Monats der Adressatin/dem Adressaten überreicht. Die Einspruchsfrist endet am 15. des Monats.
  • Kann das Schriftstück nicht zugestellt werden, weil die Empfängerin/der Empfänger nicht angetroffen wird, wird eine Nachricht über die Hinterlegung beim Postamt mit der Ankündigung einer Abholfrist (z.B. vom 3. bis 19. des Monats) hinterlassen. In diesem Fall beginnt die Einspruchsfrist mit dem ersten Tag der Abholfrist (das ist der 3. des Monats) und endet am 17. des Monats, also noch vor dem Ende der Abholfrist.
Hinweis:

Für den Einspruch gilt das Datum des Poststempels.

Letzte Aktualisierung: 20.03.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion