Name Branche
1. Koi-Club-Austria Verein
Bäuerinnen St. Georgen/Y. - Krahof Verein
Bauernbund Krahof Verein
Bauernbund St. Georgen/Y. Verein
Brandhilfeverein Krahof Verein
Brandhilfeverein St. Georgen/Y. Verein
Dorferneuerungsverein St. Georgen/Y. Verein
Dorfgemeinschaft Hart Aktiv Verein
Elternverein St. Georgen/Y. Verein
ESV Ybbsfelder Eiskönige Verein
Feitel-Club St. Georgen am Ybbsfelde Verein
Fischerfreunde St. Georgen a. Ybbsfelde Verein
FPÖ St. Georgen/Y. Verein
Freiwillige Feuerwehr Krahof Körperschaft öffentl. Rechts
Freiwillige Feuerwehr St. Georgen/Y. Körperschaft öffentl. Rechts
Fun Sport St. Georgen/Y. Verein
Jagdgesellschaft Krahof Verein
Jagdgesellschaft St. Georgen/Y. Verein
JVP Krahof Verein
KOBV Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
Leutzmannsdorfer Ockateifi'n Verein
LJ Viehdorf-Ardagger-St. Georgen Verein
Maibaum - Crew - Leutzmannsdorf
NÖ Imkereiverband - Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
NÖs Senioren Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
ÖAAB Krahof Verein
ÖAAB St. Georgen/Y. Verein
ÖKB St. Georgen/Y. Verein
ÖVP St. Georgen/Y. Verein
Reitverein St. Georgen/Y. Verein
Schießverein Mostviertel Verein
SCU Günther St. Georgen/Y. Verein
Seniorentageszentrum St. Georgen/Y. Verein
Sparverein Frohsinn Krahof Verein
Sparverein St. Georg`s Stub`n Verein
Sparverein Ybbstalhof Verein
SPÖ St. Georgen/Y. Verein
Sportfreunde08 Verein
Sportunion St. Georgen/Y. Verein
Tischtennisunion St. Georgen/Y. Verein
Trachtenkapelle St. Georgen/Y. Verein
Turnunion St. Georgen/Y. Verein
Union Sportfliegergruppe Ybbs Verein
UTC Union Tennisclub St. Georgen/Y. Verein
Verein zur Förderung des Feuerwehrwesens in St. Georgen/Y. Verein
Wanderverein Union St. Georgen/Y. Verein
Wirtschaftsbund St. Georgen/Y. Verein
Zivilschutz St. Georgen/Y. Verein

Kindersicherung

Für die ordnungsgemäße Beförderung von Kindern bis 14 Jahre ist immer die Lenkerin/der Lenker verantwortlich.

Jedes Kind muss einen eigenen Sitzplatz haben.

Die Lenkerin/der Lenker muss Kinder bis 14 Jahre mit einer Körpergröße von unter 135 cm durch geeignete Kinderrückhaltesysteme (z.B. Babyschalen, Kindersitze, Sitzerhöhungen) sichern. Kinder unter 14 Jahren, die 135 cm oder größer sind, muss die Lenkerin/der Lenker mit dem Sicherheitsgurt sichern; wobei die Verwendung einer Kinder-Rückhalteeinrichtung unter 150 cm weiterhin empfehlenswert ist.

Beispiel

Ein Kind mit 13 Jahren und einer Körpergröße von 130 cm muss mit einem Kindersitz gesichert werden.
Ein Kind mit 13 Jahren und einer Körpergröße von 140 cm muss mit dem Sicherheitsgurt angeschnallt sein.

Auch auf einem Beifahrersitz darf ein Kindersitz verwendet werden. Ist der Beifahrersitz mit einem Front-Airbag ausgerüstet und ist dieser aktiv, darf nur ein nach vorne gerichteter Kindersitz verwendet werden. Ein nach hinten gerichteter Kindersitz ("Reboardsystem") ist auf einem Beifahrersitz mit Front-Airbag nur dann erlaubt, wenn der Airbag abgeschaltet wurde oder sich automatisch selbst abschaltet.

Die Nichtbeachtung der Vorschriften über die Kindersicherung hat nicht nur eine Geldstrafe zur Folge, sondern gilt auch als Vormerkdelikt des Vormerksystems. Im Fall von zwei Vormerkungen innerhalb von zwei Jahren wird eine Maßnahme gesetzt, die – je nach Deliktskombination – ein Kindersicherungskurs sein kann.

Weiterführende Links

Folder "Baby sicher an Bord" (→ BMIMI)

Rechtsgrundlagen

§ 106 Kraftfahrgesetz (KFG)

Letzte Aktualisierung: 19. März 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur