Name Branche
1. Koi-Club-Austria Verein
Bäuerinnen St. Georgen/Y. - Krahof Verein
Bauernbund Krahof Verein
Bauernbund St. Georgen/Y. Verein
Brandhilfeverein Krahof Verein
Brandhilfeverein St. Georgen/Y. Verein
Dorferneuerungsverein St. Georgen/Y. Verein
Dorfgemeinschaft Hart Aktiv Verein
Elternverein St. Georgen/Y. Verein
ESV Ybbsfelder Eiskönige Verein
Feitel-Club St. Georgen am Ybbsfelde Verein
Fischerfreunde St. Georgen a. Ybbsfelde Verein
FPÖ St. Georgen/Y. Verein
Freiwillige Feuerwehr Krahof Körperschaft öffentl. Rechts
Freiwillige Feuerwehr St. Georgen/Y. Körperschaft öffentl. Rechts
Fun Sport St. Georgen/Y. Verein
Jagdgesellschaft Krahof Verein
Jagdgesellschaft St. Georgen/Y. Verein
JVP Krahof Verein
KOBV Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
Leutzmannsdorfer Ockateifi'n Verein
LJ Viehdorf-Ardagger-St. Georgen Verein
Maibaum - Crew - Leutzmannsdorf
NÖ Imkereiverband - Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
NÖs Senioren Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
ÖAAB Krahof Verein
ÖAAB St. Georgen/Y. Verein
ÖKB St. Georgen/Y. Verein
ÖVP St. Georgen/Y. Verein
Reitverein St. Georgen/Y. Verein
Schießverein Mostviertel Verein
SCU Günther St. Georgen/Y. Verein
Seniorentageszentrum St. Georgen/Y. Verein
Sparverein Frohsinn Krahof Verein
Sparverein St. Georg`s Stub`n Verein
Sparverein Ybbstalhof Verein
SPÖ St. Georgen/Y. Verein
Sportfreunde08 Verein
Sportunion St. Georgen/Y. Verein
Tischtennisunion St. Georgen/Y. Verein
Trachtenkapelle St. Georgen/Y. Verein
Turnunion St. Georgen/Y. Verein
Union Sportfliegergruppe Ybbs Verein
UTC Union Tennisclub St. Georgen/Y. Verein
Verein zur Förderung des Feuerwehrwesens in St. Georgen/Y. Verein
Wanderverein Union St. Georgen/Y. Verein
Wirtschaftsbund St. Georgen/Y. Verein
Zivilschutz St. Georgen/Y. Verein

Abfallwirtschaft in Wien

Allgemeine Informationen

Restmüllgefäße

Hauseigentümerinnen/Hauseigentümer, Liegenschaftseigentümerinnen/Liegenschaftseigentümer oder bevollmächtigte Hausverwaltungen können bei Bedarf Restmüllgefäße bei der zuständigen Stelle bestellen oder abbestellen.

Altpapiergefäße, Biotonne

Liegenschaftseigentümerinnen/Liegenschaftseigentümer, bevollmächtigte Hausverwaltungen oder Vertretungen wie Kleingartenobleute können bei Bedarf Altpapiergefäße oder Biotonnen bei der zuständigen Stelle bestellen.

Betroffene

Restmüllgefäße

  • Hauseigentümerinnen/Hauseigentümer
  • Liegenschaftseigentümerinnen/Liegenschaftseigentümer
  • bevollmächtigte Hausverwaltungen

Altpapiergefäße, Biotonne

  • Liegenschaftseigentümerinnen/Liegenschaftseigentümer
  • bevollmächtigte Hausverwaltungen oder Vertretungen wie Kleingartenobleute

Voraussetzungen

Altpapiergefäße

Altpapiergefäße werden nur in Häusern bzw. Hausanlagen ab mindestens drei Wohneinheiten zur Verfügung gestellt.

Biotonne

Die zuständige Stelle stellt eine kostenlose Biotonne zu Verfügung, wenn

  • auf dem betreffenden Grundstück eine entsprechend große Grünfläche vorhanden ist und
  • ein Restmüllbehälter der zuständigen Stelle vorhanden ist.

Für Kleingarten- und Siedlungsanlagen gibt es eigene Bestimmungen.

In der Biotonne werden Gartenabfälle und ungewürzte und ungekochte Obst- und Gemüseabfälle aus der Küche, aber keine Speisereste gesammelt.

Betroffene Personen können für ein Grundstück eine zweite Biotonne bestellen, wenn die Gartenfläche größer als 1.000 Quadratmeter ist.

Zuständige Stelle

Magistratsabteilung 48 (→ MA 48)

Verfahrensablauf

Eine Bestellung, Abbestellung oder eine Veränderung von Gefäßen (Behältergröße, Behälteranzahl, Anzahl der Entleerungen) kann nur in Form eines Antrags durch die betroffenen Personen erfolgen.

Der Antrag kann online erledigt werden.

Die Erledigung durch die zuständige Stelle erfolgt innerhalb von vier Wochen nach Antragstellung.

Erforderliche Unterlagen

Restmüllgefäße

Eigentumsnachweis oder Vollmacht

Altpapiergefäße, Biotonne

Es sind keine Unterlagen erforderlich.

Kosten

  • Erstaufstellung der Gefäße: kostenlos
  • Abholung von Restmüll:
    kostenpflichtig laut Tarifübersicht "Hausmüllgebühren"
  • Änderung der Anzahl der Restmüllgefäße oder des Entleerungsintervalles:
    14,30 Euro Bundesabgabe sowie bei Stattgebung zusätzlich 6,54 Euro Verwaltungsabgabe
  • Entleerung von Altpapiergefäßen und Biotonne: kostenlos

Zusätzliche Informationen

Die Biotonnen werden während der Vegetationsperiode wöchentlich entleert. In den Wintermonaten werden die Biotonnen 14-tägig entleert.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Wiener Abfallwirtschaftsgesetz (Wr. AWG)

Zum Formular

Letzte Aktualisierung: 14. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion