Name Branche
1. Koi-Club-Austria Verein
Bäuerinnen St. Georgen/Y. - Krahof Verein
Bauernbund Krahof Verein
Bauernbund St. Georgen/Y. Verein
Brandhilfeverein Krahof Verein
Brandhilfeverein St. Georgen/Y. Verein
Dorferneuerungsverein St. Georgen/Y. Verein
Dorfgemeinschaft Hart Aktiv Verein
Elternverein St. Georgen/Y. Verein
ESV Ybbsfelder Eiskönige Verein
Feitel-Club St. Georgen am Ybbsfelde Verein
Fischerfreunde St. Georgen a. Ybbsfelde Verein
FPÖ St. Georgen/Y. Verein
Freiwillige Feuerwehr Krahof Körperschaft öffentl. Rechts
Freiwillige Feuerwehr St. Georgen/Y. Körperschaft öffentl. Rechts
Fun Sport St. Georgen/Y. Verein
Jagdgesellschaft Krahof Verein
Jagdgesellschaft St. Georgen/Y. Verein
JVP Krahof Verein
KOBV Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
Leutzmannsdorfer Ockateifi'n Verein
LJ Viehdorf-Ardagger-St. Georgen Verein
Maibaum - Crew - Leutzmannsdorf
NÖ Imkereiverband - Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
NÖs Senioren Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
ÖAAB Krahof Verein
ÖAAB St. Georgen/Y. Verein
ÖKB St. Georgen/Y. Verein
ÖVP St. Georgen/Y. Verein
Reitverein St. Georgen/Y. Verein
Schießverein Mostviertel Verein
SCU Günther St. Georgen/Y. Verein
Seniorentageszentrum St. Georgen/Y. Verein
Sparverein Frohsinn Krahof Verein
Sparverein St. Georg`s Stub`n Verein
Sparverein Ybbstalhof Verein
SPÖ St. Georgen/Y. Verein
Sportfreunde08 Verein
Sportunion St. Georgen/Y. Verein
Tischtennisunion St. Georgen/Y. Verein
Trachtenkapelle St. Georgen/Y. Verein
Turnunion St. Georgen/Y. Verein
Union Sportfliegergruppe Ybbs Verein
UTC Union Tennisclub St. Georgen/Y. Verein
Verein zur Förderung des Feuerwehrwesens in St. Georgen/Y. Verein
Wanderverein Union St. Georgen/Y. Verein
Wirtschaftsbund St. Georgen/Y. Verein
Zivilschutz St. Georgen/Y. Verein

Kanalanschluss

Allgemeine Informationen

Wenn der Bauplatz von einem bestehenden Straßenkanal ohne Verbindung über eine andere Liegenschaft nicht weiter als das in der jeweiligen Bauordnung festgesetzte Maß (oft 30 Meter) entfernt ist, müssen alle Abwässer unterhalb der Verkehrsfläche in den Kanal geleitet werden.

Ebenso kann es notwendig sein, dass Sie vor der Errichtung oder Änderung von bereits vorhandenen Kanalanschlüssen oder -anlagen einen Kanalplan ausarbeiten lassen müssen.

In vielen Gemeinden ist bei Baueinreichungen der Kanalplan eine Bedingung für die Erteilung einer Baubewilligung.

Wenn zur Errichtung des Kanalanschlusses Aufgrabungsarbeiten außerhalb Ihres Grundstücks erforderlich sind, benötigen Sie unter Umständen eine Aufgrabungsbewilligung.

Hinweis

Wenn kein Kanalanschluss möglich ist, kann das Schmutzwasser in einer Senkgrube gesammelt und von einem Entsorgungsunternehmen regelmäßig abtransportiert oder mittels Kläranlage auf dem eigenen Grundstück geklärt und versickert werden.

Senkgruben und Kläranlagen müssen ebenfalls geplant und teilweise von der Behörde (Baubehörde bzw. Wasserrechtsbehörde) genehmigt werden. Auch in diesem Fall fallen regelmäßig Kosten an, die in der Bauplanung berücksichtigt werden sollten.

Zuständige Stelle

Erforderliche Unterlagen

  • Kanalplan
  • Baubewilligung
  • Bei Aufgrabungsarbeiten zur Errichtung des Kanalanschlusses: unter Umständen eine Aufgrabungsbewilligung

Kosten

Je nach Rechtsgrundlage in Ihrem Bundesland kann bei erstmaligem Anschluss an den Straßenkanal eine Kanaleinmündungsgebühr zu entrichten sein. Im Fall der späteren Änderung der Berechnungsfläche für diese Einmündungsgebühr (z.B. durch Zubau) oder bei Umwandlung von Teilkanalisation (z.B. eines Regenwasserkanals in eine Vollkanalisation) können Ergänzungsgebühren (Kanalergänzungsabgabe) eingehoben werden.

Tipp

Es ist empfehlenswert, Informationen über den Kanalanschluss und die Höhe der Anschlussgebühren vor dem Kauf des Grundstücks einzuholen.

Bei Vorhandensein einer Senkgrube und öffentlicher Fäkalienabfuhr fallen Fäkalienabfuhrgebühren an.

Zusätzliche Informationen

Weiterführende Links

 Tipps zur Kostenplanung (→ Stadt Wien)

Letzte Aktualisierung: 14. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion