Name Branche
1. Koi-Club-Austria Verein
Bäuerinnen St. Georgen/Y. - Krahof Verein
Bauernbund Krahof Verein
Bauernbund St. Georgen/Y. Verein
Brandhilfeverein Krahof Verein
Brandhilfeverein St. Georgen/Y. Verein
Dorferneuerungsverein St. Georgen/Y. Verein
Dorfgemeinschaft Hart Aktiv Verein
Elternverein St. Georgen/Y. Verein
ESV Ybbsfelder Eiskönige Verein
Feitel-Club St. Georgen am Ybbsfelde Verein
Fischerfreunde St. Georgen a. Ybbsfelde Verein
FPÖ St. Georgen/Y. Verein
Freiwillige Feuerwehr Krahof Körperschaft öffentl. Rechts
Freiwillige Feuerwehr St. Georgen/Y. Körperschaft öffentl. Rechts
Fun Sport St. Georgen/Y. Verein
Jagdgesellschaft Krahof Verein
Jagdgesellschaft St. Georgen/Y. Verein
JVP Krahof Verein
KOBV Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
Leutzmannsdorfer Ockateifi'n Verein
LJ Viehdorf-Ardagger-St. Georgen Verein
Maibaum - Crew - Leutzmannsdorf
NÖ Imkereiverband - Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
NÖs Senioren Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
ÖAAB Krahof Verein
ÖAAB St. Georgen/Y. Verein
ÖKB St. Georgen/Y. Verein
ÖVP St. Georgen/Y. Verein
Reitverein St. Georgen/Y. Verein
Schießverein Mostviertel Verein
SCU Günther St. Georgen/Y. Verein
Seniorentageszentrum St. Georgen/Y. Verein
Sparverein Frohsinn Krahof Verein
Sparverein St. Georg`s Stub`n Verein
Sparverein Ybbstalhof Verein
SPÖ St. Georgen/Y. Verein
Sportfreunde08 Verein
Sportunion St. Georgen/Y. Verein
Tischtennisunion St. Georgen/Y. Verein
Trachtenkapelle St. Georgen/Y. Verein
Turnunion St. Georgen/Y. Verein
Union Sportfliegergruppe Ybbs Verein
UTC Union Tennisclub St. Georgen/Y. Verein
Verein zur Förderung des Feuerwehrwesens in St. Georgen/Y. Verein
Wanderverein Union St. Georgen/Y. Verein
Wirtschaftsbund St. Georgen/Y. Verein
Zivilschutz St. Georgen/Y. Verein

Allgemeines zur Stellung

Allgemeine Informationen

Der Zweck der Stellung ist es, die geistigen und körperlichen Stärken und Schwächen von Wehrpflichtigen zu erkennen. Die Stellung soll feststellen, ob Wehrpflichtige Ihren Wehrdienst in einer Ihren Fähigkeiten entsprechenden Funktion ableisten können. Dazu werden diese zwei Tage lang medizinisch untersucht.

Wehrpflicht

Die Wehrpflicht beginnt für männliche österreichische Staatsbürger mit dem 17. Geburstag und dauert grundsätzlich bis zum 50. Geburtstag, in Sonderfällen bis zum 65. Geburtstag. Sie umfasst:

  • die Stellungspflicht
  • die Pflicht zur Leistung des Präsenzdienstes
  • die Pflichten des Milizstandes
  • die Melde- und Bewilligungspflichten

Generell dürfen nur österreichische Staatsbürger mit 18 Jahren in das Bundesheer einberufen werden, so die dafür notwendige körperliche und geistige Eignung im Rahmen der Stellung bereits festgestellt wurde (Tauglichkeit). Personen ab 17 Jahren können auf Grund freiwilliger Meldung vorzeitig Präsenz- oder Ausbildungsdienst leisten.

Stellungspflicht

Grundsätzlich werden Stellungspflichtige mittels öffentlicher Stellungskundmachung frühestens in dem Kalenderjahr, in dem sie 18 Jahre alt werden zur Stellung herangezogen und erhalten einige Wochen vor diesem Termin eine entsprechende "Information zur Stellung". Sie können sich aber bereits mit 17 Jahren freiwillig der (vorzeitigen) Stellung unterziehen, wenn Grundwehrdiener Ihren Grundwehrdienst bzw. Ausbildungsdienst vorzeitig leisten möchten.

Männer sind bis zu ihrem 35. Geburstag zur Stellung verpflichtet. Männer nach ihrem 35. Geburtstag sind nicht mehr grundwehrdienstpflichtig, außer sie wurden bereits davor einberufen. Sie können aber im Bedarfsfall zu bestimmten anderen Präsenzdienstarten herangezogen werden. Waren daher über 35-jährige österreichische Staatsbürger noch nicht bei der Stellung, müssen sie ihrer Stellungspflicht nachkommen.

Die generelle Aufforderung zur Stellung erfolgt seitens der Ergänzungsabteilung des jeweiligen Militärkommandos, durch allgemeine Bekanntmachung (Stellungskundmachung-Plakatanschlag) ab Dezember für das kommende Stellungsjahr.

Darüber hinaus wird bis spätestens drei Wochen vor dem jeweiligen Stellungstag eine schriftliche persönliche Aufforderung zur Stellung (inkl. Bahngutschein, medizinischem Fragenheft und Informationsmaterial) per Post zugestellt.

Wenn Stellungspflichtige bereits für einen Stellungstermin eingeteilt wurden und diesen Termin aus schwerwiegenden Gründen verlegen möchten, können sie dies mittels formlosem Schreiben unter Beilage einer Bestätigung ihrer zuständigen Ergänzungsabteilung des Militärkommando im jeweiligen Bundeslandes mitteilen. Stellungspflichtige können auch telefonisch oder per E-Mail mit dem zuständigen Militärkommando (Ergänzungsabteilung) Kontakt aufnehmen.

Stellung

Die Stellungspflichtigen haben sich in der Regel bis 7 Uhr des Stellungstages im jeweils zuständigen Stellungshaus einzufinden. Ist es aus verkehrstechnischen Gründen erforderlich, so können die Stellungspflichtigen schon am Vorabend bis 24 Uhr erscheinen und im Stellungshaus nächtigen.

Stellungspflichtige, die durch Krankheit oder aus sonstigen schwerwiegenden unverschuldeten Gründen am Erscheinen vor der Stellungskommission verhindert sind, haben dies umgehend der Ergänzungsabteilung des zuständigen Militärkommandos durch Vorlage einer diesbezüglichen Bestätigung mitzuteilen. Es wird ein Ersatztermin vergeben.

Die Stellung dauert im Regelfall eineinhalb Tage. Es werden medizinische und psychologische Tests durchgeführt, um die Eignung zum Wehrdienst festzustellen. Sie muss auch absolviert werden, wenn sich der Wehrdienstpflichtige für den Zivildienst entscheidet. Am Ende der Stellung werden Wehrpflichtige von der Stellungskommission für "tauglich", "vorübergehend untauglich" oder "untauglich" befunden.

Stellungspflichtige haben Anspruch auf Fahrtkostenersatz sowie auf unentgeltliche Unterkunft und Verpflegung für die Dauer der Stellung.

Zuständige Stelle

Die Ergänzungsabteilung des Militärkommandos, das für den Hauptwohnsitz des Wehrpflichtigen zuständig ist.

Das zuständige Militärkommando kann den Stellungspflichtigen in bestimmten Fällen von Amts wegen sowie auf Antrag des Stellungspflichtigen einem anderen Militärkommando zur Stellung zuweisen, sofern dieser Zuweisung militärische Erfordernisse nicht entgegenstehen.

Erforderliche Unterlagen

Zur Feststellung der Person

Zur Beurteilung des Gesundheitszustandes

  • Ausgefülltes medizinisches Fragenheft
  • Ärztliche Zeugnisse, soweit vorhanden (z.B. Röntgenbilder, Facharztbefunde)
  • Impfpass
  • Gegebenenfalls Brille oder Kontaktlinsen und den Kontaktlinsenpass

Zum Nachweis der besonderen Fähigkeiten und Kenntnisse

  • Führerschein
  • Sonstige Berechtigungsnachweise (z.B. für Segelflieger, Bergführer)
  • Abschlusszeugnisse

Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.

Zusätzliche Informationen

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 6. Mai 2024
Für den Inhalt verantwortlich:
  • oesterreich.gv.at-Redaktion
  • Bundesministerium für Landesverteidigung