Name Branche
1. Koi-Club-Austria Verein
Bäuerinnen St. Georgen/Y. - Krahof Verein
Bauernbund Krahof Verein
Bauernbund St. Georgen/Y. Verein
Brandhilfeverein Krahof Verein
Brandhilfeverein St. Georgen/Y. Verein
Dorferneuerungsverein St. Georgen/Y. Verein
Dorfgemeinschaft Hart Aktiv Verein
Elternverein St. Georgen/Y. Verein
ESV Ybbsfelder Eiskönige Verein
Feitel-Club St. Georgen am Ybbsfelde Verein
Fischerfreunde St. Georgen a. Ybbsfelde Verein
FPÖ St. Georgen/Y. Verein
Freiwillige Feuerwehr Krahof Körperschaft öffentl. Rechts
Freiwillige Feuerwehr St. Georgen/Y. Körperschaft öffentl. Rechts
Fun Sport St. Georgen/Y. Verein
Jagdgesellschaft Krahof Verein
Jagdgesellschaft St. Georgen/Y. Verein
JVP Krahof Verein
KOBV Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
Leutzmannsdorfer Ockateifi'n Verein
LJ Viehdorf-Ardagger-St. Georgen Verein
Maibaum - Crew - Leutzmannsdorf
NÖ Imkereiverband - Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
NÖs Senioren Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
ÖAAB Krahof Verein
ÖAAB St. Georgen/Y. Verein
ÖKB St. Georgen/Y. Verein
ÖVP St. Georgen/Y. Verein
Reitverein St. Georgen/Y. Verein
Schießverein Mostviertel Verein
SCU Günther St. Georgen/Y. Verein
Seniorentageszentrum St. Georgen/Y. Verein
Sparverein Frohsinn Krahof Verein
Sparverein St. Georg`s Stub`n Verein
Sparverein Ybbstalhof Verein
SPÖ St. Georgen/Y. Verein
Sportfreunde08 Verein
Sportunion St. Georgen/Y. Verein
Tischtennisunion St. Georgen/Y. Verein
Trachtenkapelle St. Georgen/Y. Verein
Turnunion St. Georgen/Y. Verein
Union Sportfliegergruppe Ybbs Verein
UTC Union Tennisclub St. Georgen/Y. Verein
Verein zur Förderung des Feuerwehrwesens in St. Georgen/Y. Verein
Wanderverein Union St. Georgen/Y. Verein
Wirtschaftsbund St. Georgen/Y. Verein
Zivilschutz St. Georgen/Y. Verein

Erfassung der Wahlberechtigten – Österreicher mit Hauptwohnsitz in Österreich

Allgemeine Informationen

Österreichische Staatsbürgerinnen/österreichische Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in Österreich werden automatisch in der (Europa-)Wählerevidenz der für sie zuständigen Gemeinde geführt. Sie müssen dafür grundsätzlich keinen Antrag stellen.

Sie sind wahlberechtigt bzw. stimmberechtigt bei Wahlen auf Bundesebene (Bundespräsidentenwahl, Nationalratswahl, Europawahl), Volksabstimmungen, Volksbefragungen, Volksbegehren, Europäischen Bürgerinitiativen sowie Wahlen auf Landes- und Gemeindeebene (Landtagswahl, Gemeinderatswahl, allenfalls Bürgermeisterwahl oder Bezirksvertretungswahl).

Voraussetzungen

Personen, die am Stichtag für die jeweilige Wahl – meist rund zwei Monate vor der Wahl – die Voraussetzungen (z.B. österreichische Staatsbürgerschaft, Hauptwohnsitz) erfüllen, sind wahlberechtigt.

Tipp

Wenn Sie nach dem Stichtag umziehen, sind Sie noch im Wählerverzeichnis Ihres früheren Hauptwohnsitzes eingetragen und müssen dort wählen gehen oder sich eine Wahlkarte besorgen.

Zuständige Stelle

Verfahrensablauf

Anlässlich jeder Wahl wird auf Basis der (Europa-)Wählerevidenz das aktuelle Wählerverzeichnis erstellt.

Einsicht in das Wählerverzeichnis

An einer Wahl können nur Wahlberechtigte, deren Namen im abgeschlossenen Wählerverzeichnis enthalten sind, teilnehmen. Dieses muss zur öffentlichen Einsicht aufgelegt werden. Es besteht die Möglichkeit, in das Wählerverzeichnis Einsicht zu nehmen und einen Berichtigungsantrag zu stellen. Der Einsichtszeitraum und die zuständige Amtsstelle werden ortsüblich bekannt gegeben. Darüber hinaus kann während des Einsichtszeitraumes jedermann online unter www.bmi.gv.at/selbstauskunft mittels qualifizierter elektronischer Signatur (ID Austria) überprüfen, ob sie oder er in das Wählerverzeichnis einer Gemeinde eingetragen ist.

Berichtigungsantrag

Bis zum Ablauf des Einsichtszeitraums können alle Österreicherinnen/Österreicher bzw. – je nach Wahl – auch nicht österreichische EU-Bürgerinnen/nicht österreichische EU-Bürger unter Angabe des Namens und der Wohnadresse schriftlich oder mündlich einen Berichtigungsantrag stellen. Es kann die Aufnahme oder die Streichung einer Person aus dem Wählerverzeichnis gefordert werden. Zur Begründung des Berichtigungsantrags sind die entsprechenden Belege vorzulegen. Die Behörde prüft den Berichtigungsantrag und korrigiert gegebenenfalls das Wählerverzeichnis.

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 31. März 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres