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Vereine | Sankt Georgen am Ybbsfelde
Name Branche
1. Koi-Club-Austria Verein
Bäuerinnen St. Georgen/Y. - Krahof Verein
Bauernbund Krahof Verein
Bauernbund St. Georgen/Y. Verein
Brandhilfeverein Krahof Verein
Brandhilfeverein St. Georgen/Y. Verein
Dorferneuerungsverein St. Georgen/Y. Verein
Dorfgemeinschaft Hart Aktiv Verein
Elternverein St. Georgen/Y. Verein
ESV Ybbsfelder Eiskönige Verein
Feitel-Club St. Georgen am Ybbsfelde Verein
Fischerfreunde St. Georgen a. Ybbsfelde Verein
FPÖ St. Georgen/Y. Verein
Freiwillige Feuerwehr Krahof Körperschaft öffentl. Rechts
Freiwillige Feuerwehr St. Georgen/Y. Körperschaft öffentl. Rechts
Fun Sport St. Georgen/Y. Verein
Jagdgesellschaft Krahof Verein
Jagdgesellschaft St. Georgen/Y. Verein
JVP Krahof Verein
KOBV Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
Leutzmannsdorfer Ockateifi'n Verein
LJ Viehdorf-Ardagger-St. Georgen Verein
Maibaum - Crew - Leutzmannsdorf
NÖ Imkereiverband - Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
NÖs Senioren Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
ÖAAB Krahof Verein
ÖAAB St. Georgen/Y. Verein
ÖKB St. Georgen/Y. Verein
ÖVP St. Georgen/Y. Verein
Reitverein St. Georgen/Y. Verein
Schießverein Mostviertel Verein
SCU Günther St. Georgen/Y. Verein
Seniorentageszentrum St. Georgen/Y. Verein
Sparverein Frohsinn Krahof Verein
Sparverein St. Georg`s Stub`n Verein
Sparverein Ybbstalhof Verein
SPÖ St. Georgen/Y. Verein
Sportfreunde08 Verein
Sportunion St. Georgen/Y. Verein
Tischtennisunion St. Georgen/Y. Verein
Trachtenkapelle St. Georgen/Y. Verein
Turnunion St. Georgen/Y. Verein
Union Sportfliegergruppe Ybbs Verein
UTC Union Tennisclub St. Georgen/Y. Verein
Verein zur Förderung des Feuerwehrwesens in St. Georgen/Y. Verein
Wanderverein Union St. Georgen/Y. Verein
Wirtschaftsbund St. Georgen/Y. Verein
Zivilschutz St. Georgen/Y. Verein

Cyber-Mobbing

Seit dem 1. Jänner 2016 ist "Cyber-Mobbing" strafbar. Der im Strafgesetzbuch (StGB) verwendete Titel des Delikts lautet "Fortdauernde Belästigung im Wege einer Telekommunikation oder eines Computersystems".

Wegen "Cyber-Mobbings" strafbar macht sich, wer im Wege einer Telekommunikation oder unter Verwendung eines Computersystems in einer Weise, die geeignet ist, eine Person in ihrer Lebensführung unzumutbar zu beeinträchtigen, eine längere Zeit hindurch fortdauernd

  • eine Person für eine größere Zahl von Menschen wahrnehmbar an der Ehre verletzt oder
  • Tatsachen oder Bildaufnahmen des höchstpersönlichen Lebensbereiches einer Person ohne deren Zustimmung für eine größere Zahl von Menschen wahrnehmbar macht.

Bei Verstoß gegen die Strafbestimmung "Cyber-Mobbing" ist mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu rechnen.

Hat die Tat den Selbstmord oder einen Selbstmordversuch der verletzten Person zu Folge, so ist die Täterin/der Täter mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren zu bestrafen.

Das Gesetz spricht von Handlungen, die im Wege einer Telekommunikation oder unter Verwendung eines Computersystems erfolgen. Das sind beispielsweise Handlungen über SMS, E-Mails oder Anrufe bzw. Nachrichten über Messenger oder soziale Netzwerke wie beispielsweise WhatsApp .

Für eine Strafbarkeit wegen "Cyber-Mobbings" müssen die Handlungen der Täterin/des Täters geeignet sein, eine Person in ihrer Lebensführung unzumutbar zu beeinträchtigen.

Was genau unter dem Begriff "eine längere Zeit hindurch" zu verstehen ist, hängt vom konkreten Einzelfall ab. Bei Belästigungen durch E-Mails, SMS oder Telefonanrufe sind jedenfalls wiederholte Tathandlungen erforderlich.

Eine Verletzung an der Ehre ist jede Verminderung des Ansehens und der Achtung einer Person in ihrem sozialen Umfeld. Es geht dabei aber nicht um das persönliche Empfinden der betroffenen Person, sondern um eine objektive Nachvollziehbarkeit der Ehrverletzung.

Vom Gesetz erfasst sind auch "Tatsachen und Bildaufnahmen des höchstpersönlichen Lebensbereiches" einer Person. Unter den höchstpersönlichen Lebensbereich fallen beispielsweise das Sexualleben, der sensible Bereich des Familienlebens, religiöse Ansichten und Krankheiten. Bildaufnahmen (davon umfasst sind auch Videoaufnahmen) des höchstpersönlichen Lebensbereiches können solche des Verbrechensopfers, aber beispielsweise auch dessen Wohnräume erfassen.

Strafrechtliches Vorgehen

Beim Delikt "Cyber Mobbing" handelt es sich um ein Offizialdelikt.

ZARA Beratung gegen Hass im Netz (#GegenHassimNetz) ( ZARA)

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 23.05.2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion