Name Branche
1. Koi-Club-Austria Verein
Bäuerinnen St. Georgen/Y. - Krahof Verein
Bauernbund Krahof Verein
Bauernbund St. Georgen/Y. Verein
Brandhilfeverein Krahof Verein
Brandhilfeverein St. Georgen/Y. Verein
Dorferneuerungsverein St. Georgen/Y. Verein
Dorfgemeinschaft Hart Aktiv Verein
Elternverein St. Georgen/Y. Verein
ESV Ybbsfelder Eiskönige Verein
Feitel-Club St. Georgen am Ybbsfelde Verein
Fischerfreunde St. Georgen a. Ybbsfelde Verein
FPÖ St. Georgen/Y. Verein
Freiwillige Feuerwehr Krahof Körperschaft öffentl. Rechts
Freiwillige Feuerwehr St. Georgen/Y. Körperschaft öffentl. Rechts
Fun Sport St. Georgen/Y. Verein
Jagdgesellschaft Krahof Verein
Jagdgesellschaft St. Georgen/Y. Verein
JVP Krahof Verein
KOBV Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
Leutzmannsdorfer Ockateifi'n Verein
LJ Viehdorf-Ardagger-St. Georgen Verein
Maibaum - Crew - Leutzmannsdorf
NÖ Imkereiverband - Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
NÖs Senioren Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
ÖAAB Krahof Verein
ÖAAB St. Georgen/Y. Verein
ÖKB St. Georgen/Y. Verein
ÖVP St. Georgen/Y. Verein
Reitverein St. Georgen/Y. Verein
Schießverein Mostviertel Verein
SCU Günther St. Georgen/Y. Verein
Seniorentageszentrum St. Georgen/Y. Verein
Sparverein Frohsinn Krahof Verein
Sparverein St. Georg`s Stub`n Verein
Sparverein Ybbstalhof Verein
SPÖ St. Georgen/Y. Verein
Sportfreunde08 Verein
Sportunion St. Georgen/Y. Verein
Tischtennisunion St. Georgen/Y. Verein
Trachtenkapelle St. Georgen/Y. Verein
Turnunion St. Georgen/Y. Verein
Union Sportfliegergruppe Ybbs Verein
UTC Union Tennisclub St. Georgen/Y. Verein
Verein zur Förderung des Feuerwehrwesens in St. Georgen/Y. Verein
Wanderverein Union St. Georgen/Y. Verein
Wirtschaftsbund St. Georgen/Y. Verein
Zivilschutz St. Georgen/Y. Verein

Neues Kennzeichen bei Verlust oder Diebstahl

Allgemeine Informationen

Nach Verlust oder Diebstahl der Kennzeichentafeln können Ihnen von der Zulassungsstelle unter bestimmten Voraussetzungen neue Kennzeichentafeln zugewiesen werden.

In der Zwischenzeit kann eine behelfsmäßige ("selbstgebastelte") Ersatztafel verwendet werden. Diese gilt gemeinsam mit der Anzeige maximal eine Woche lang als Kennzeichenersatz.

Voraussetzungen

Nach dem Verlust oder Diebstahl muss bei der Polizei unverzüglich (bis spätestens eine Woche danach) eine Verlustanzeige oder eine Diebstahlsanzeige gemacht werden. Dies gilt auch dann, wenn der Verlust oder Diebstahl im Ausland erfolgt ist.

Fristen

Die neuen Kennzeichentafeln sollten innerhalb einer Woche nach Verlust oder Diebstahl beantragt werden.

Zuständige Stelle

Eine Zulassungsstelle (→ VVO), die für Ihren Wohnbezirk ermächtigt ist

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich mit den erforderlichen Unterlagen an eine Zulassungsstelle. Sie können sich auch vertreten lassen. Dazu müssen Sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen. Sie erhalten ein neues Kennzeichen mit Kennzeichentafeln.

Wurde eine Kennzeichentafel verloren, darf das dazugehörige Kennzeichen erst ein Jahr nach der Verlustanzeige wieder zugewiesen werden. Im Falle eines Diebstahles von Kennzeichentafeln ist eine Zuweisung dieses Kennzeichens frühestens nach Abschluss der polizeilichen Fahndungsmaßnahmen möglich.

Achtung

Wurde nur eine von zwei Kennzeichentafeln verloren oder gestohlen, muss die verbliebene Kennzeichentafel zur Zulassungsstelle mitgebracht werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Amtlicher Lichtbildausweis der Anmelderin/des Anmelders
  • Diebstahls- oder Verlustanzeige
  • Aktuelles Prüfgutachten für Fahrzeuge, die der wiederkehrenden Begutachtung unterliegen, sofern bereits eine wiederkehrende Begutachtung fällig geworden ist und das Gutachten noch nicht in der Begutachtungsplakettendatenbank gespeichert ist
  • Zulassungsbescheinigung (beide Teile)
  • Genehmigungsnachweis oder Genehmigungsdokument:
    • Typenschein oder
    • Einzelgenehmigung oder
    • Nachweis für die Zulassung oder
    • gültige Übereinstimmungsbescheinigung oder
    • Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank bei Fahrzeugen mit EG-Betriebserlaubnis bzw.
    • das bei der letzten Zulassung hergestellte Fahrzeug-Genehmigungsdokument
  • Bei Vertretung: Vollmacht, wenn Sie nicht persönlich erscheinen (z.B. eine Versicherungsvertreterin/ein Versicherungsvertreter)

Kosten

  • Begutachtungsplakette: 2,30 Euro
  • Kennzeichentafeln:
    • Pkw und Lkw: 23 Euro
    • Motorrad: 13 Euro
    • Motorfahrrad: 8,50 Euro
    • Anhänger: 11,50 Euro
    • Zugmaschine: 11,50 Euro

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 19. März 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur