Name Branche
1. Koi-Club-Austria Verein
Bäuerinnen St. Georgen/Y. - Krahof Verein
Bauernbund Krahof Verein
Bauernbund St. Georgen/Y. Verein
Brandhilfeverein Krahof Verein
Brandhilfeverein St. Georgen/Y. Verein
Dorferneuerungsverein St. Georgen/Y. Verein
Dorfgemeinschaft Hart Aktiv Verein
Elternverein St. Georgen/Y. Verein
ESV Ybbsfelder Eiskönige Verein
Feitel-Club St. Georgen am Ybbsfelde Verein
Fischerfreunde St. Georgen a. Ybbsfelde Verein
FPÖ St. Georgen/Y. Verein
Freiwillige Feuerwehr Krahof Körperschaft öffentl. Rechts
Freiwillige Feuerwehr St. Georgen/Y. Körperschaft öffentl. Rechts
Fun Sport St. Georgen/Y. Verein
Jagdgesellschaft Krahof Verein
Jagdgesellschaft St. Georgen/Y. Verein
JVP Krahof Verein
KOBV Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
Leutzmannsdorfer Ockateifi'n Verein
LJ Viehdorf-Ardagger-St. Georgen Verein
Maibaum - Crew - Leutzmannsdorf
NÖ Imkereiverband - Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
NÖs Senioren Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
ÖAAB Krahof Verein
ÖAAB St. Georgen/Y. Verein
ÖKB St. Georgen/Y. Verein
ÖVP St. Georgen/Y. Verein
Reitverein St. Georgen/Y. Verein
Schießverein Mostviertel Verein
SCU Günther St. Georgen/Y. Verein
Seniorentageszentrum St. Georgen/Y. Verein
Sparverein Frohsinn Krahof Verein
Sparverein St. Georg`s Stub`n Verein
Sparverein Ybbstalhof Verein
SPÖ St. Georgen/Y. Verein
Sportfreunde08 Verein
Sportunion St. Georgen/Y. Verein
Tischtennisunion St. Georgen/Y. Verein
Trachtenkapelle St. Georgen/Y. Verein
Turnunion St. Georgen/Y. Verein
Union Sportfliegergruppe Ybbs Verein
UTC Union Tennisclub St. Georgen/Y. Verein
Verein zur Förderung des Feuerwehrwesens in St. Georgen/Y. Verein
Wanderverein Union St. Georgen/Y. Verein
Wirtschaftsbund St. Georgen/Y. Verein
Zivilschutz St. Georgen/Y. Verein

Aktive Wahlberechtigung bei Europawahlen

Aktiv wahlberechtigt bei Europawahlen, d.h. zur Stimmabgabe berechtigt, sind alle Personen,

  • die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder die nicht österreichische EU-Bürgerinnen/EU-Bürger sind und einen Hauptwohnsitz in Österreich haben,
  • spätestens am Wahltag 16 Jahre alt sind,
  • in Österreich nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind bzw. in ihrem Herkunftsmitgliedstaat nicht infolge einer zivil- oder strafrechtlichen Einzelfallentscheidung ihr aktives Wahlrecht verloren haben und
  • am Stichtag in der Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde geführt werden.

Österreicherinnen/Österreicher mit Hauptwohnsitz im Inland werden automatisch in die Europa-Wählerevidenz eingetragen. Österreicherinnen/Österreicher mit Hauptwohnsitz im Ausland ("Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher") müssen ebenso wie nicht österreichische EU-Bürgerinnen/EU-Bürger mit Hauptwohnsitz in Österreich einen Antrag stellen, um in die Europa-Wählerevidenz aufgenommen zu werden.

Auslandsösterreicher

Österreicherinnen/Österreicher mit Hauptwohnsitz im Ausland (Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher) haben das Recht, an Europawahlen in Österreich teilzunehmen und die österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments zu wählen. Hierfür ist eine Eintragung in die Europa-Wählerevidenz in Österreich erforderlich.

Jene Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher, die ihren Hauptwohnsitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union haben, haben das Recht, wahlweise die österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments oder die Abgeordneten ihres Gastlandes zu wählen. Für die Wahl der österreichischen Mitglieder muss beim Antrag auf Eintragung in die Europa-Wählerevidenz eine förmliche Erklärung dazu abgegeben werden.

Nähere Informationen zur Eintragung von Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreichern in die Europa-Wählerevidenz finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Andere EU-Bürger mit Hauptwohnsitz in Österreich

Andere EU-Bürgerinnen/andere EU-Bürger mit Hauptwohnsitz in Österreich können ebenfalls entscheiden, ob sie die österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments oder die Abgeordneten ihres Herkunftsmitgliedstaates wählen möchten. Für die Wahl der österreichischen Mitglieder ist eine Eintragung in die Europa-Wählerevidenz in Österreich erforderlich. Bei diesem Antrag muss eine förmliche Erklärung abgegeben werden, die österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments wählen zu wollen.

Nähere Informationen zur Eintragung von anderen EU-Bürgerinnen/EU-Bürgern mit Hauptwohnsitz in Österreich in die Europa-Wählerevidenz finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

An einer Wahl können nur Wahlberechtigte, deren Namen im abgeschlossenen Wählerverzeichnis enthalten sind, teilnehmen. In dieses können Sie vor der Wahl in einem bestimmten Einsichtszeitraum Einsicht nehmen und gegebenenfalls einen Berichtigungsantrag dagegen stellen. Nähere Informationen zur Erfassung der Wahlberechtigten (Wählerevidenz, Wählerverzeichnis) finden sich auf oesterreich.gv.at.

Bei der Europawahl ist die Stimmabgabe auch mittels Wahlkarte – in jedem Wahllokal oder in Form der Briefwahl – möglich. Bei Bedarf kann der Besuch durch eine besondere Wahlbehörde ("Fliegende Wahlkommission") angefordert werden.

Österreicherinnen/Österreicher mit Hauptwohnsitz im Ausland (die auf Antrag in einer österreichischen Gemeinde in die Wählerevidenz eingetragen sind) sowie Personen, die sich nur vorübergehend im Ausland aufhalten, haben die Möglichkeit der Stimmabgabe im Ausland mittels Briefwahl.

Letzte Aktualisierung: 1. April 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres