Name Branche
1. Koi-Club-Austria Verein
Bäuerinnen St. Georgen/Y. - Krahof Verein
Bauernbund Krahof Verein
Bauernbund St. Georgen/Y. Verein
Brandhilfeverein Krahof Verein
Brandhilfeverein St. Georgen/Y. Verein
Dorferneuerungsverein St. Georgen/Y. Verein
Dorfgemeinschaft Hart Aktiv Verein
Elternverein St. Georgen/Y. Verein
ESV Ybbsfelder Eiskönige Verein
Feitel-Club St. Georgen am Ybbsfelde Verein
Fischerfreunde St. Georgen a. Ybbsfelde Verein
FPÖ St. Georgen/Y. Verein
Freiwillige Feuerwehr Krahof Körperschaft öffentl. Rechts
Freiwillige Feuerwehr St. Georgen/Y. Körperschaft öffentl. Rechts
Fun Sport St. Georgen/Y. Verein
Jagdgesellschaft Krahof Verein
Jagdgesellschaft St. Georgen/Y. Verein
JVP Krahof Verein
KOBV Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
Leutzmannsdorfer Ockateifi'n Verein
LJ Viehdorf-Ardagger-St. Georgen Verein
Maibaum - Crew - Leutzmannsdorf
NÖ Imkereiverband - Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
NÖs Senioren Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
ÖAAB Krahof Verein
ÖAAB St. Georgen/Y. Verein
ÖKB St. Georgen/Y. Verein
ÖVP St. Georgen/Y. Verein
Reitverein St. Georgen/Y. Verein
Schießverein Mostviertel Verein
SCU Günther St. Georgen/Y. Verein
Seniorentageszentrum St. Georgen/Y. Verein
Sparverein Frohsinn Krahof Verein
Sparverein St. Georg`s Stub`n Verein
Sparverein Ybbstalhof Verein
SPÖ St. Georgen/Y. Verein
Sportfreunde08 Verein
Sportunion St. Georgen/Y. Verein
Tischtennisunion St. Georgen/Y. Verein
Trachtenkapelle St. Georgen/Y. Verein
Turnunion St. Georgen/Y. Verein
Union Sportfliegergruppe Ybbs Verein
UTC Union Tennisclub St. Georgen/Y. Verein
Verein zur Förderung des Feuerwehrwesens in St. Georgen/Y. Verein
Wanderverein Union St. Georgen/Y. Verein
Wirtschaftsbund St. Georgen/Y. Verein
Zivilschutz St. Georgen/Y. Verein

Teilstandardisierte kompetenzorientierte Reifeprüfung an AHS (Zentralmatura)

Die Zentralmatura an AHS setzt sich aus drei Säulen zusammen (Drei-Säulen-Modell): 

Die Schülerinnen und Schüler können selbst entscheiden, ob sie drei schriftliche und drei mündliche oder vier schriftliche und zwei mündliche Prüfungen ablegen wollen.

Die teilstandardisierte kompetenzorientierte Reifeprüfung ist modular aufgebaut, das bedeutet, dass eine Schülerin/ein Schüler trotz negativer Leistungen in der ersten oder der zweiten Säule zur mündlichen Prüfung antreten kann.

Vorwissenschaftliche Arbeit (VWA)

Im Rahmen der ersten Säule müssen alle Schülerinnen/alle Schüler eine vorwissenschaftliche Arbeit, die sich aus einer schriftlichen Arbeit sowie deren Präsentation und Diskussion vor der Prüfungskommission zusammensetzt, absolvieren. Die Schülerin/der Schüler legt das Thema der VWA im ersten Semester der 7. Klasse mit der Prüferin/dem Prüfer fest. Spätestmöglicher Abgabetermin der VWA ist das Ende der ersten Unterrichtswoche im zweiten Semester der 8. Klasse. 

Wird die VWA negativ beurteilt, muss sie mit neuer Themenstellung wiederholt werden.

Klausurprüfung

Die zweite Säule besteht aus – je nach Wahl der Schülerin/des Schülers – drei oder vier schriftlichen Prüfungen. Die Prüfungsaufgaben in der Unterrichtssprache (Deutsch sowie die Volksgruppensprachen Slowenisch, Kroatisch und Ungarisch), in Mathematik, bestimmten lebenden Fremdsprachen (Englisch, Französisch, Italienisch und Spanisch) sowie Altgriechisch und Latein sind standardisiert, d.h. für Maturantinnen/Maturanten der gleichen Schulform vereinheitlicht. Es muss jede Schülerin/jeder Schüler in der Unterrichtssprache, Mathematik und einer lebenden Fremdsprache zur schriftlichen Prüfung antreten.

Die Aufgabenstellungen in den übrigen Prüfungsgebieten, in denen darüber hinaus schriftlich maturiert werden kann (andere lebende Fremdsprachen, DG, Physik, Musikkunde, etc.), sind nicht standardisiert.

Eine Abteilung des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung stellt die standardisierten kompetenzorientierten Aufgabenstellungen bereit.

Negativ beurteilte schriftliche Prüfungen müssen wiederholt werden. Es besteht die Möglichkeit, negative Beurteilungen durch mündliche Prüfungen, sogenannte Kompensationsprüfungen, auszubessern. Bei standardisierten Prüfungsgebieten werden die Aufgabenstellungen für die Kompensationsprüfungen zentral vorgegeben.

Beurteilung

Das Gesamtkalkül einer negativen Klausurarbeit in Kombination mit einer mündlichen Kompensationsprüfung kann nicht besser als „Befriedigend“ lauten. 

Die Leistungen der letzten Schulstufe werden bei der Beurteilung des schriftlichen Prüfungsgebietes zur Hälfte berücksichtigt. Voraussetzung dafür ist die positive Absolvierung der Klausurprüfung (Klausurarbeit und Kompensationsprüfung) oder bei negativer Absolvierung der Klausurarbeit, das Erreichen des so genannten "Schwellenwertes".

Nähere Informationen finden Sie unter: Informationen zur Beurteilung der abschließenden Prüfungen. Gesamthafte Beurteilung von Prüfungsgebieten (Rundschreiben Nr. 9/2022).

Mündliche Prüfung

Im Rahmen der dritten Säule können die Schwerpunkte der Schulen abgebildet werden. Die kompetenzorientierten Aufgabenstellungen zu den mündlichen Prüfungen werden nicht zentral vorgegeben, sondern bleiben in der Verantwortung der Lehrkräfte. Je nach Wahl der Schülerin/des Schülers müssen zwei bzw. drei mündliche Prüfungen abgelegt werden.

Beurteilung

Die Leistungen der letzten Schulstufe werden bei der Beurteilung des mündlichen Prüfungsgebietes zur Hälfte berücksichtigt. Voraussetzung ist die Mitwirkung an der Prüfung.

Nähere Informationen finden Sie unter: Informationen zur Beurteilung der abschließenden Prüfungen. Gesamthafte Beurteilung von Prüfungsgebieten (Rundschreiben Nr. 09/2022).

Tipp

Das BMBWF stellt auf einer eigenen Website, matura.gv.at (→ BMBWF), grundlegende Informationen zu Aufbau, Inhalt und Durchführung der Prüfungen, frühere Klausuraufgaben, Übungsmaterialien, Begleitmaterialien u.a. für Lernende und Lehrende zur Verfügung.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlage

Letzte Aktualisierung: 15. Februar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung