Name Branche
1. Koi-Club-Austria Verein
Bäuerinnen St. Georgen/Y. - Krahof Verein
Bauernbund Krahof Verein
Bauernbund St. Georgen/Y. Verein
Brandhilfeverein Krahof Verein
Brandhilfeverein St. Georgen/Y. Verein
Dorferneuerungsverein St. Georgen/Y. Verein
Dorfgemeinschaft Hart Aktiv Verein
Elternverein St. Georgen/Y. Verein
ESV Ybbsfelder Eiskönige Verein
Feitel-Club St. Georgen am Ybbsfelde Verein
Fischerfreunde St. Georgen a. Ybbsfelde Verein
FPÖ St. Georgen/Y. Verein
Freiwillige Feuerwehr Krahof Körperschaft öffentl. Rechts
Freiwillige Feuerwehr St. Georgen/Y. Körperschaft öffentl. Rechts
Fun Sport St. Georgen/Y. Verein
Jagdgesellschaft Krahof Verein
Jagdgesellschaft St. Georgen/Y. Verein
JVP Krahof Verein
KOBV Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
Leutzmannsdorfer Ockateifi'n Verein
LJ Viehdorf-Ardagger-St. Georgen Verein
Maibaum - Crew - Leutzmannsdorf
NÖ Imkereiverband - Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
NÖs Senioren Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
ÖAAB Krahof Verein
ÖAAB St. Georgen/Y. Verein
ÖKB St. Georgen/Y. Verein
ÖVP St. Georgen/Y. Verein
Reitverein St. Georgen/Y. Verein
Schießverein Mostviertel Verein
SCU Günther St. Georgen/Y. Verein
Seniorentageszentrum St. Georgen/Y. Verein
Sparverein Frohsinn Krahof Verein
Sparverein St. Georg`s Stub`n Verein
Sparverein Ybbstalhof Verein
SPÖ St. Georgen/Y. Verein
Sportfreunde08 Verein
Sportunion St. Georgen/Y. Verein
Tischtennisunion St. Georgen/Y. Verein
Trachtenkapelle St. Georgen/Y. Verein
Turnunion St. Georgen/Y. Verein
Union Sportfliegergruppe Ybbs Verein
UTC Union Tennisclub St. Georgen/Y. Verein
Verein zur Förderung des Feuerwehrwesens in St. Georgen/Y. Verein
Wanderverein Union St. Georgen/Y. Verein
Wirtschaftsbund St. Georgen/Y. Verein
Zivilschutz St. Georgen/Y. Verein

Gestaltung von A2-, B- und C-Blatt

Eintragungen

Die Grundbuchseintragungen (A2-, B- und C-Blatt) werden nach laufenden Nummern (LNR) geordnet. Innerhalb jeder Nummer werden die einzelnen Einträge zusätzlich mit Kleinbuchstaben (a, b, c …) unterschieden.

Eine neue Nummer bekommt jede Eintragung, die für sich allein steht – also nicht zu einer anderen Eintragung dazugehört. Diese Eintragungen werden der Reihe nach erfasst – also chronologisch.

Eintragungen, die zu einer bereits bestehenden Nummer gehören (z. B. Ergänzungen oder Änderungen), werden nicht als eigene Nummer, sondern unter einem weiteren Kleinbuchstaben bei der bestehenden Nummer eingetragen.

Jede Eintragung beginnt mit der sogenannten Tagebuchzahl. Das ist die Nummer des Grundbuchsakts, in dem über diese Eintragung entschieden wurde. Danach folgt der eigentliche Text der Eintragung:

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Löschungen

Wenn eine Eintragung gelöscht wird, bleiben ihre ursprünglichen Ordnungsmerkmale – das heißt die laufende Nummer (LNR) und der zugehörige Kleinbuchstabe – in der Regel dauerhaft vergeben. Das heißt: Diese Ordnungsmerkmale dürfen nicht wiederverwendet werden – außer in ganz bestimmten Fällen, wie zum Beispiel wenn eine frühere Eintragung durch eine gerichtliche Entscheidung wiederhergestellt wird.

Jede Eintragung bleibt damit eindeutig identifizierbar, auch wenn sie gelöscht wurde.

Gelöschte Eintragungen verschwinden zwar aus dem aktuellen Bestand, sie werden aber nicht endgültig entfernt. Sie bleiben im sogenannten Verzeichnis der gelöschten Eintragungen gespeichert und können dort weiterhin eingesehen werden.

Dass eine Eintragung gelöscht wurde, erkennt man daran, dass bei der laufenden Nummer oder bei den Buchstaben eine Lücke entsteht. Zum Beispiel kann im B-Blatt unter einer bestimmten laufenden Nummer (LNR) nur der Buchstabe "g" stehen, während "a" bis "f" fehlen. Das zeigt: Diese früheren Eintragungen wurden gelöscht:

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Der Hinweis „gelöscht“ erscheint im Grundbuch nur dann, wenn eine Eintragung entweder als letzte unter einer bestimmten laufenden Nummer (LNR) oder als letzter Buchstabe innerhalb dieser laufenden Nummer (LNR) in das Verzeichnis der gelöschten Eintragungen übertragen worden ist.

Sobald eine nachfolgende Eintragung erfolgt, sei es mit einer neuen laufenden Nummer (LNR) oder einem weiteren Buchstaben innerhalb derselben, so wird der Hinweis "gelöscht" entfernt, weil die betreffende Eintragung nicht mehr die letzte ist:

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Letzte Aktualisierung: 01.01.2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz