Name Branche
1. Koi-Club-Austria Verein
Bäuerinnen St. Georgen/Y. - Krahof Verein
Bauernbund Krahof Verein
Bauernbund St. Georgen/Y. Verein
Brandhilfeverein Krahof Verein
Brandhilfeverein St. Georgen/Y. Verein
Dorferneuerungsverein St. Georgen/Y. Verein
Dorfgemeinschaft Hart Aktiv Verein
Elternverein St. Georgen/Y. Verein
ESV Ybbsfelder Eiskönige Verein
Feitel-Club St. Georgen am Ybbsfelde Verein
Fischerfreunde St. Georgen a. Ybbsfelde Verein
FPÖ St. Georgen/Y. Verein
Freiwillige Feuerwehr Krahof Körperschaft öffentl. Rechts
Freiwillige Feuerwehr St. Georgen/Y. Körperschaft öffentl. Rechts
Fun Sport St. Georgen/Y. Verein
Jagdgesellschaft Krahof Verein
Jagdgesellschaft St. Georgen/Y. Verein
JVP Krahof Verein
KOBV Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
Leutzmannsdorfer Ockateifi'n Verein
LJ Viehdorf-Ardagger-St. Georgen Verein
Maibaum - Crew - Leutzmannsdorf
NÖ Imkereiverband - Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
NÖs Senioren Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
ÖAAB Krahof Verein
ÖAAB St. Georgen/Y. Verein
ÖKB St. Georgen/Y. Verein
ÖVP St. Georgen/Y. Verein
Reitverein St. Georgen/Y. Verein
Schießverein Mostviertel Verein
SCU Günther St. Georgen/Y. Verein
Seniorentageszentrum St. Georgen/Y. Verein
Sparverein Frohsinn Krahof Verein
Sparverein St. Georg`s Stub`n Verein
Sparverein Ybbstalhof Verein
SPÖ St. Georgen/Y. Verein
Sportfreunde08 Verein
Sportunion St. Georgen/Y. Verein
Tischtennisunion St. Georgen/Y. Verein
Trachtenkapelle St. Georgen/Y. Verein
Turnunion St. Georgen/Y. Verein
Union Sportfliegergruppe Ybbs Verein
UTC Union Tennisclub St. Georgen/Y. Verein
Verein zur Förderung des Feuerwehrwesens in St. Georgen/Y. Verein
Wanderverein Union St. Georgen/Y. Verein
Wirtschaftsbund St. Georgen/Y. Verein
Zivilschutz St. Georgen/Y. Verein

Gedenkdienst, Friedens- und Sozialdienst im Ausland

Ziele des Gedenkdienstes, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland, welche nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses absolviert werden können, sind insbesondere die

  • Vertiefung von schulischer Vorbildung,
  • Persönlichkeitsentwicklung,
  • Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen, um Fertigkeiten für soziale Berufsfelder zu erwerben,
  • Berufsorientierung,
  • Stärkung sozialer Kompetenzen,
  • Förderung des sozialen Engagements der Teilnehmerinnen/Teilnehmer und
  • das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle.

Spezielles Ziel des Gedenkdienstes ist die Förderung des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und die damit zusammenhängende Bewusstseinsbildungs- und Aufklärungsarbeit. Spezielle Ziele des Friedens- und Sozialdienstes im Ausland sind auch Beiträge zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung eines Landes sowie zur Sicherung des Friedens.

Die Rahmenbedingungen entsprechen grundsätzlich jenen des freiwilligen Sozialjahres.

Personen ohne einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung können grundsätzlich nach Vollendung des 17. Lebensjahres – bei besonderer Eignung ausnahmsweise auch vorher einmalig einen Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienst im Ausland bei einer von einem anerkannten Träger zugewiesenen Einsatzstelle absolvieren.

Die Teilnehmenden haben während ihres Einsatzes Anspruch auf ein Taschengeld und auch, sofern sie nicht älter als 24 Jahre sind, auf die Familienbeihilfe.

Außerdem sind mindestens

  • 150 Stunden Ausbildung, pädagogische Betreuung und Begleitung und
  • eine maximale Einsatzzeit von 34 Wochenstunden vorgesehen.

Geeignete Einsatzstellen des Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienstes im Ausland werden vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten auf Antrag des jeweiligen Trägers unter Bedachtnahme auf die außenpolitischen Interessen der Republik Österreich anerkannt.

Ein Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienst im Ausland kann grundsätzlich jederzeit begonnen werden und dauert je nach Vereinbarung zwischen sechs und zwölf Monaten. Genauere Informationen sind bei den zugelassenen Trägern – anerkannten Trägerorganisationen (→ BMASGPK) – erhältlich.

Hinweis

Nähere Informationen finden sich im Freiwilligenweb (→ BMASGPK), dem gemäß Freiwilligengesetz zentralen Portal für freiwilliges Engagement in Österreich.

Die Möglichkeit der Leistung eines Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienstes im Ausland steht grundsätzlich auch Bürger:innen aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommt man direkt bei den anerkannten Trägerorganisationen (→ BMASGPK) – oder bei den zuständigen Fachreferentinnen/Fachreferenten des Sozialministeriums (→ BMASGPK).

Letzte Aktualisierung: 4. April 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz