Name Branche
1. Koi-Club-Austria Verein
Bäuerinnen St. Georgen/Y. - Krahof Verein
Bauernbund Krahof Verein
Bauernbund St. Georgen/Y. Verein
Brandhilfeverein Krahof Verein
Brandhilfeverein St. Georgen/Y. Verein
Dorferneuerungsverein St. Georgen/Y. Verein
Dorfgemeinschaft Hart Aktiv Verein
Elternverein St. Georgen/Y. Verein
ESV Ybbsfelder Eiskönige Verein
Feitel-Club St. Georgen am Ybbsfelde Verein
Fischerfreunde St. Georgen a. Ybbsfelde Verein
FPÖ St. Georgen/Y. Verein
Freiwillige Feuerwehr Krahof Körperschaft öffentl. Rechts
Freiwillige Feuerwehr St. Georgen/Y. Körperschaft öffentl. Rechts
Fun Sport St. Georgen/Y. Verein
Jagdgesellschaft Krahof Verein
Jagdgesellschaft St. Georgen/Y. Verein
JVP Krahof Verein
KOBV Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
Leutzmannsdorfer Ockateifi'n Verein
LJ Viehdorf-Ardagger-St. Georgen Verein
Maibaum - Crew - Leutzmannsdorf
NÖ Imkereiverband - Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
NÖs Senioren Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
ÖAAB Krahof Verein
ÖAAB St. Georgen/Y. Verein
ÖKB St. Georgen/Y. Verein
ÖVP St. Georgen/Y. Verein
Reitverein St. Georgen/Y. Verein
Schießverein Mostviertel Verein
SCU Günther St. Georgen/Y. Verein
Seniorentageszentrum St. Georgen/Y. Verein
Sparverein Frohsinn Krahof Verein
Sparverein St. Georg`s Stub`n Verein
Sparverein Ybbstalhof Verein
SPÖ St. Georgen/Y. Verein
Sportfreunde08 Verein
Sportunion St. Georgen/Y. Verein
Tischtennisunion St. Georgen/Y. Verein
Trachtenkapelle St. Georgen/Y. Verein
Turnunion St. Georgen/Y. Verein
Union Sportfliegergruppe Ybbs Verein
UTC Union Tennisclub St. Georgen/Y. Verein
Verein zur Förderung des Feuerwehrwesens in St. Georgen/Y. Verein
Wanderverein Union St. Georgen/Y. Verein
Wirtschaftsbund St. Georgen/Y. Verein
Zivilschutz St. Georgen/Y. Verein

PayPass/NFC-Kontaktlos – das kontaktlose Bezahlen

Allgemeines zu kontaktlosem Bezahlen

Die Technologie "Near Field Communication" (NFC) ermöglicht das Bezahlen mit Bankomatkarte/Kreditkarte nur durch einfaches Hinhalten der Karte an ein Kartenlesegerät ohne PIN-Eingabe bzw. Unterschrift. Dadurch soll der Bezahlvorgang beschleunigt werden. Das kontaktlose Bezahlen funktioniert nur bei sehr kleinem oder keinem Abstand der Karte zum Kartenlesegerät.

Zum kontaktlosen Bezahlen ist es notwendig, dass sowohl die Bankomatkarte/Kreditkarte als auch das Kartenlesegerät mit der entsprechenden Funktion ausgestattet sind (bei Maestro®-Bankomatkarten handelt es sich um die Technologie "Maestro® Kontaktlos"). Jene Karten/Lesegeräte, mit denen kontaktloses Bezahlen möglich ist, sind mit dem PayPass-Logo bzw. dem Kontaktlos(NFC)-Symbol gekennzeichnet.

Kontaktlos-Symbol

"Quelle: Payment Services Austria GmbH"

Die meisten Banken statten seit Mitte des Jahres 2013 neue Bankomatkarten automatisch mit der NFC-Funktion aus. Nähere Informationen dazu erteilt die jeweilige Bank bzw. das jeweilige Kreditkartenunternehmen.

Begrenzung der kontaktlosen Transaktionen

Um im Falle eines Diebstahls der Karte den Schaden zu begrenzen, ist es nur möglich, fünf Mal einen Betrag von jeweils bis zu 50 Euro ohne PIN-Eingabe bzw. Leistung einer Unterschrift zu bezahlen. Auch nach Verbrauch von insgesamt 125 Euro muss eine PIN-Eingabe bzw. Leistung einer Unterschrift erfolgen. Somit kann im Falle eines Verlustes der Karte jede Person mit ihr um bis zu 125 Euro einkaufen, ohne einen Code eingeben bzw. eine Unterschrift leisten zu müssen. Daher ist Vorsicht geboten, ein Verlust/Diebstahl ist sofort zu melden.

Haftung bei Verlust oder Diebstahl

Bei der Haftung für einen Schaden, der durch Verlust oder Diebstahl einer Bankomatkarte/Kreditkarte mit NFC-Funktion entstanden ist, ist entscheidend, ob die Karte durch Fahrlässigkeit abhanden gekommen ist. Wenn die Karteninhaberin/der Karteninhaber nicht einmal leicht fahrlässig gehandelt hat, haftet grundsätzlich die Bank für den Schaden.

Wenn die Bankomatkarte/Kreditkarte wegen leichter Fahrlässigkeit gestohlen wurde bzw. verloren ging, haftet die Karteninhaberin/der Karteninhaber grundsätzlich mit einem Maximalbetrag von 150 Euro, für den darüber hinausgehenden Betrag die Bank.

Handelte die Karteninhaberin/der Karteninhaber jedoch grob fahrlässig, haftet sie/er grundsätzlich für den gesamten Betrag, der bis zum Einlangen der Meldung des Diebstahls bzw. Verlustes abgehoben/verfügt wurde.

Letzte Aktualisierung: 8. August 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion