Name Branche
1. Koi-Club-Austria Verein
Bäuerinnen St. Georgen/Y. - Krahof Verein
Bauernbund Krahof Verein
Bauernbund St. Georgen/Y. Verein
Brandhilfeverein Krahof Verein
Brandhilfeverein St. Georgen/Y. Verein
Dorferneuerungsverein St. Georgen/Y. Verein
Dorfgemeinschaft Hart Aktiv Verein
Elternverein St. Georgen/Y. Verein
ESV Ybbsfelder Eiskönige Verein
Feitel-Club St. Georgen am Ybbsfelde Verein
Fischerfreunde St. Georgen a. Ybbsfelde Verein
FPÖ St. Georgen/Y. Verein
Freiwillige Feuerwehr Krahof Körperschaft öffentl. Rechts
Freiwillige Feuerwehr St. Georgen/Y. Körperschaft öffentl. Rechts
Fun Sport St. Georgen/Y. Verein
Jagdgesellschaft Krahof Verein
Jagdgesellschaft St. Georgen/Y. Verein
JVP Krahof Verein
KOBV Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
Leutzmannsdorfer Ockateifi'n Verein
LJ Viehdorf-Ardagger-St. Georgen Verein
Maibaum - Crew - Leutzmannsdorf
NÖ Imkereiverband - Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
NÖs Senioren Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
ÖAAB Krahof Verein
ÖAAB St. Georgen/Y. Verein
ÖKB St. Georgen/Y. Verein
ÖVP St. Georgen/Y. Verein
Reitverein St. Georgen/Y. Verein
Schießverein Mostviertel Verein
SCU Günther St. Georgen/Y. Verein
Seniorentageszentrum St. Georgen/Y. Verein
Sparverein Frohsinn Krahof Verein
Sparverein St. Georg`s Stub`n Verein
Sparverein Ybbstalhof Verein
SPÖ St. Georgen/Y. Verein
Sportfreunde08 Verein
Sportunion St. Georgen/Y. Verein
Tischtennisunion St. Georgen/Y. Verein
Trachtenkapelle St. Georgen/Y. Verein
Turnunion St. Georgen/Y. Verein
Union Sportfliegergruppe Ybbs Verein
UTC Union Tennisclub St. Georgen/Y. Verein
Verein zur Förderung des Feuerwehrwesens in St. Georgen/Y. Verein
Wanderverein Union St. Georgen/Y. Verein
Wirtschaftsbund St. Georgen/Y. Verein
Zivilschutz St. Georgen/Y. Verein

Landesregierung

Allgemeines zur Landesregierung

Die Landesregierung ist oberstes Verwaltungsorgan der Bundesländer. Die Landesregierung wird von dem jeweiligen Landtag gewählt. Als Mitglieder der Landesregierung können nur Personen ernannt werden, die zum Landtag wählbar sind. Die Mitglieder müssen jedoch nicht dem Landtag angehören.

Mitglieder der Landesregierung

Die Landesregierung besteht aus:

  • Landeshauptfrau/Landeshauptmann
  • Stellvertreterinnen/Stellvertretern
  • Landesräten

Die Landeshauptfrau/der Landeshauptmann ist Vorsitzende/Vorsitzender der Landesregierung und leitet das Amt der Landesregierung.

Einzelne Mitglieder der Landesregierung – außer in Wien – können mit der Besorgung einzelner Aufgaben der Landesverwaltung betraut werden, wenn dies die jeweilige Landesverfassung vorsieht.

Hinweis

In Wien ist die Bürgermeisterin/der Bürgermeister zugleich Landeshauptfrau/Landeshauptmann, weil Wien zugleich Stadt und Bundesland ist.

Aufgaben der Landesregierung

Als oberstes Verwaltungsorgan eines Bundeslandes hat die Landesregierung die obersten Verwaltungsgeschäfte im selbstständigen Vollzugsbereich des Bundeslandes zu führen. Dies bedeutet, dass die Landesregierung die höchste sachlich in Betracht kommende Oberbehörde ist. In diesen Angelegenheiten ist die Landesregierung keiner anderen Behörde untergeordnet.

Im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung, z.B. beim Pass- und Meldewesen, sind die Landeshauptleute an die Weisungen der zuständigen Bundesministerinnen/zuständigen Bundesminister gebunden. Dabei werden Bundesgesetze durch Landesbehörden vollzogen. Die Landesbehörden werden dabei "funktionell" als Bundesbehörden tätig.

Weiterführende Links

Landesregierungen und Landesverwaltung (→ Parlamentsdirektion)

Rechtsgrundlagen 

Letzte Aktualisierung: 17. März 2025

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion