Name Branche
1. Koi-Club-Austria Verein
Bäuerinnen St. Georgen/Y. - Krahof Verein
Bauernbund Krahof Verein
Bauernbund St. Georgen/Y. Verein
Brandhilfeverein Krahof Verein
Brandhilfeverein St. Georgen/Y. Verein
Dorferneuerungsverein St. Georgen/Y. Verein
Dorfgemeinschaft Hart Aktiv Verein
Elternverein St. Georgen/Y. Verein
ESV Ybbsfelder Eiskönige Verein
Feitel-Club St. Georgen am Ybbsfelde Verein
Fischerfreunde St. Georgen a. Ybbsfelde Verein
FPÖ St. Georgen/Y. Verein
Freiwillige Feuerwehr Krahof Körperschaft öffentl. Rechts
Freiwillige Feuerwehr St. Georgen/Y. Körperschaft öffentl. Rechts
Fun Sport St. Georgen/Y. Verein
Jagdgesellschaft Krahof Verein
Jagdgesellschaft St. Georgen/Y. Verein
JVP Krahof Verein
KOBV Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
Leutzmannsdorfer Ockateifi'n Verein
LJ Viehdorf-Ardagger-St. Georgen Verein
Maibaum - Crew - Leutzmannsdorf
NÖ Imkereiverband - Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
NÖs Senioren Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
ÖAAB Krahof Verein
ÖAAB St. Georgen/Y. Verein
ÖKB St. Georgen/Y. Verein
ÖVP St. Georgen/Y. Verein
Reitverein St. Georgen/Y. Verein
Schießverein Mostviertel Verein
SCU Günther St. Georgen/Y. Verein
Seniorentageszentrum St. Georgen/Y. Verein
Sparverein Frohsinn Krahof Verein
Sparverein St. Georg`s Stub`n Verein
Sparverein Ybbstalhof Verein
SPÖ St. Georgen/Y. Verein
Sportfreunde08 Verein
Sportunion St. Georgen/Y. Verein
Tischtennisunion St. Georgen/Y. Verein
Trachtenkapelle St. Georgen/Y. Verein
Turnunion St. Georgen/Y. Verein
Union Sportfliegergruppe Ybbs Verein
UTC Union Tennisclub St. Georgen/Y. Verein
Verein zur Förderung des Feuerwehrwesens in St. Georgen/Y. Verein
Wanderverein Union St. Georgen/Y. Verein
Wirtschaftsbund St. Georgen/Y. Verein
Zivilschutz St. Georgen/Y. Verein

Allgemeines zum Radfahren

Definition Fahrrad

Unter Fahrrad, kurz Rad genannt, versteht man:

  • Ein Fahrzeug, das mit einer Vorrichtung zur Übertragung der menschlichen Kraft angetrieben wird
  • Ein zweirädriges Fahrzeug, das unmittelbar durch menschliche Kraft angetrieben wird (Roller)
  • Ein elektrisch angetriebenes Fahrrad oder Fahrzeug mit einer Nenndauerleistung von nicht mehr als 250 Watt und einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h (z.B. Elektrofahrrad)

Kinderfahrräder (= fahrzeugähnliches Kinderspielzeug mit einem äußeren Felgendurchmesser von höchstens 30 cm und einer erreichbaren Fahrgeschwindigkeit von nicht mehr als 5 km/h), Kleinfahrzeuge und Microscooter gelten nicht als Fahrrad; für Scooter gelten eigene Bestimmungen.

BMX-Räder sind kleinere stabile Fahrräder, die meist mit 20-Zoll-Reifen ausgestattet sind. BMX steht für "Bicycle MotoCross" und bezeichnet eine Sportart, bei der verschiedene Tricks oder Stunts ausgeführt werden. Werden sie auf Straßen mit öffentlichem Verkehr verwendet, müssen sie den Bestimmungen der Fahrradverordnung entsprechen.

Wer darf Rad fahren?

Voraussetzungen für Radfahrerinnen/Radfahrer:

  • Mindestalter zwölf Jahre, mit Fahrradausweis zehn Jahre bzw. wenn das Kind das 9. Lebensjahr vollendet hat und die 4. Schulstufe besucht
  • Kinder unter zwölf Jahren, die keinen Fahrradausweis besitzen, müssen von einer Person, die mindestens 16 Jahre alt ist, beaufsichtigt werden
  • Alkohollimit 0,8 Promille (Alkoholbestimmungen)

Fahrrad und Umwelt

Das Fahrrad ist das erste und bis heute preiswerteste Individualverkehrsmittel. In Europa erlangte es seine größte Verbreitung in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts.

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das Fahrrad als alltägliches Verkehrsmittel durch motorisierte Kraftfahrzeuge ersetzt. Erst mit dem wachsenden ökologischen Bewusstsein seit den 70er Jahren erlangte das Fahrrad in wohlhabenden Nationen Europas wieder eine etwas größere Bedeutung im städtischen Verkehr.

Da Kraftfahrzeuge zu den Hauptverursachern von Umweltverschmutzung und Klimaveränderung gezählt werden, sollte das Fahrrad wieder mehr ins Bewusstsein der Menschen vordringen.

Die in einer Stadt zurückgelegten Wege sind beispielsweise oft drei bis fünf Kilometer lang, also mit einem Fahrrad gut zu bewältigen. Als umweltfreundliches und energiesparendes Fortbewegungsmittel kann das Fahrrad dazu beitragen, die Kohlendioxid-Reduktion zu fördern. Es bilden sich durch Rad fahren keine Luftschadstoffe, kein Feinstaub und vor allem wird kein Lärm erzeugt. Zusätzlich hat Rad fahren Vorteile wie das Sparen von Zeit durch das Wegfallen der Parkplatzsuche oder die Verringerung von Gesundheitsproblemen (z.B. Herzinfarktrisiko) durch regelmäßige Bewegung.

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 07.04.2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur