Name Branche
1. Koi-Club-Austria Verein
Bäuerinnen St. Georgen/Y. - Krahof Verein
Bauernbund Krahof Verein
Bauernbund St. Georgen/Y. Verein
Brandhilfeverein Krahof Verein
Brandhilfeverein St. Georgen/Y. Verein
Dorferneuerungsverein St. Georgen/Y. Verein
Dorfgemeinschaft Hart Aktiv Verein
Elternverein St. Georgen/Y. Verein
ESV Ybbsfelder Eiskönige Verein
Feitel-Club St. Georgen am Ybbsfelde Verein
Fischerfreunde St. Georgen a. Ybbsfelde Verein
FPÖ St. Georgen/Y. Verein
Freiwillige Feuerwehr Krahof Körperschaft öffentl. Rechts
Freiwillige Feuerwehr St. Georgen/Y. Körperschaft öffentl. Rechts
Fun Sport St. Georgen/Y. Verein
Jagdgesellschaft Krahof Verein
Jagdgesellschaft St. Georgen/Y. Verein
JVP Krahof Verein
KOBV Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
Leutzmannsdorfer Ockateifi'n Verein
LJ Viehdorf-Ardagger-St. Georgen Verein
Maibaum - Crew - Leutzmannsdorf
NÖ Imkereiverband - Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
NÖs Senioren Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
ÖAAB Krahof Verein
ÖAAB St. Georgen/Y. Verein
ÖKB St. Georgen/Y. Verein
ÖVP St. Georgen/Y. Verein
Reitverein St. Georgen/Y. Verein
Schießverein Mostviertel Verein
SCU Günther St. Georgen/Y. Verein
Seniorentageszentrum St. Georgen/Y. Verein
Sparverein Frohsinn Krahof Verein
Sparverein St. Georg`s Stub`n Verein
Sparverein Ybbstalhof Verein
SPÖ St. Georgen/Y. Verein
Sportfreunde08 Verein
Sportunion St. Georgen/Y. Verein
Tischtennisunion St. Georgen/Y. Verein
Trachtenkapelle St. Georgen/Y. Verein
Turnunion St. Georgen/Y. Verein
Union Sportfliegergruppe Ybbs Verein
UTC Union Tennisclub St. Georgen/Y. Verein
Verein zur Förderung des Feuerwehrwesens in St. Georgen/Y. Verein
Wanderverein Union St. Georgen/Y. Verein
Wirtschaftsbund St. Georgen/Y. Verein
Zivilschutz St. Georgen/Y. Verein

Waffenrecht – Überblicksmäßige Tabelle der Kategorien und Berechtigungen

Diese Tabelle stellt die verschiedenen Kategorien von Schusswaffen und entsprechenden Berechtigungen im Überblick dar.
Kategorie A
(Verbotene Waffen und Kriegsmaterial)
B C
Bez./
Beispiele
Maschinengewehre, Pumpguns Revolver, Pistolen, Halbautomaten

Büchsen
(Schusswaffen mit gezogenem Lauf)

Flinten
(Schusswaffen mit glattem Lauf)

Erwerb grundsätzlich verboten

nur mit behördlicher Bewilligung (Waffenbesitzkarte oder Waffenpass)

grundsätzlich ab 18 Jahren möglich; seit 1. Oktober 2012 Pflicht zur Registrierung
im ZWR
bei einer Waffenfachhändlerin/ einem Waffenfachhändler binnen sechs

Wochen ab Erwerb oder Weitergabe

Besitz         grundsätzlich verboten nur mit behördlicher Bewilligung (Waffenbesitzkarte oder Waffenpass) grundsätzlich ab 18 Jahren möglich 
Führen       grundsätzlich verboten  nur mit behördlicher Bewilligung (Waffenpass) nur mit Waffenpass oder gültiger Jagdkarte bzw. für Mitglieder von traditionellen Schützenvereinen

Rechtsgrundlagen

Waffengesetz (WaffG)

Letzte Aktualisierung: 28. April 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres