Name Branche
1. Koi-Club-Austria Verein
Bäuerinnen St. Georgen/Y. - Krahof Verein
Bauernbund Krahof Verein
Bauernbund St. Georgen/Y. Verein
Brandhilfeverein Krahof Verein
Brandhilfeverein St. Georgen/Y. Verein
Dorferneuerungsverein St. Georgen/Y. Verein
Dorfgemeinschaft Hart Aktiv Verein
Elternverein St. Georgen/Y. Verein
ESV Ybbsfelder Eiskönige Verein
Feitel-Club St. Georgen am Ybbsfelde Verein
Fischerfreunde St. Georgen a. Ybbsfelde Verein
FPÖ St. Georgen/Y. Verein
Freiwillige Feuerwehr Krahof Körperschaft öffentl. Rechts
Freiwillige Feuerwehr St. Georgen/Y. Körperschaft öffentl. Rechts
Fun Sport St. Georgen/Y. Verein
Jagdgesellschaft Krahof Verein
Jagdgesellschaft St. Georgen/Y. Verein
JVP Krahof Verein
KOBV Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
Leutzmannsdorfer Ockateifi'n Verein
LJ Viehdorf-Ardagger-St. Georgen Verein
Maibaum - Crew - Leutzmannsdorf
NÖ Imkereiverband - Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
NÖs Senioren Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
ÖAAB Krahof Verein
ÖAAB St. Georgen/Y. Verein
ÖKB St. Georgen/Y. Verein
ÖVP St. Georgen/Y. Verein
Reitverein St. Georgen/Y. Verein
Schießverein Mostviertel Verein
SCU Günther St. Georgen/Y. Verein
Seniorentageszentrum St. Georgen/Y. Verein
Sparverein Frohsinn Krahof Verein
Sparverein St. Georg`s Stub`n Verein
Sparverein Ybbstalhof Verein
SPÖ St. Georgen/Y. Verein
Sportfreunde08 Verein
Sportunion St. Georgen/Y. Verein
Tischtennisunion St. Georgen/Y. Verein
Trachtenkapelle St. Georgen/Y. Verein
Turnunion St. Georgen/Y. Verein
Union Sportfliegergruppe Ybbs Verein
UTC Union Tennisclub St. Georgen/Y. Verein
Verein zur Förderung des Feuerwehrwesens in St. Georgen/Y. Verein
Wanderverein Union St. Georgen/Y. Verein
Wirtschaftsbund St. Georgen/Y. Verein
Zivilschutz St. Georgen/Y. Verein

Grundstückseigenschaften

Größe des Grundstücks

Die folgenden Angaben sind Faustregeln, um die benötigte Größe eines Grundstücks abschätzen zu können.

Benötigt werden:

  • 200 bis 300 Quadratmeter Grundfläche für eine Doppelhaushälfte bzw. für Reihenhäuser
  • 500 bis 800 Quadratmeter Grundfläche für den Bau eines freistehenden Hauses
  • über 800 Quadratmeter Grundfläche für die zusätzliche Anlage eines Nutzgartens (Obst, Gemüse)

Lage des Grundstücks

Lage und Form des Grundstücks prägen in weiterer Folge auch das Aussehen und den Charakter des Hauses, deshalb sollte schon vor dem Grundstückskauf eine Architektin/ein Architekt bzw. eine Baumeisterin/ein Baumeister zu Rate gezogen werden, um zu klären, ob die Bebauungswünsche realisierbar sind.

Folgende Punkte sind für die zukünftige Planung eines Hauses wichtig:

  • Die Lage der Aufschließungsstraße, d.h. jener Straße, über welche die Anbindung an das Kanal-, Strom-, eventuell Gas- und Wassernetz erfolgt.
  • Die Lage der Längsachse des Grundstücks, ob diese eher Nord-Süd oder Ost-West orientiert ist, da dies sowohl für die Grundrissplanung als auch für die spätere Anlage eines Gartens von großer Bedeutung ist.
  • Ist der Bauplatz eben oder liegt er an einem Hang?
  • Befindet sich das Grundstück an einem sonnigen, windstillen Ort oder in einer extremeren Lage (z.B. Bergkuppe oder Waldrand)? Dies ist im Hinblick auf die zu erwartenden Energiekosten zu beachten.
  • Prüfen Sie, ob die im Lageplan eingezeichnete Bebauung und Nachbarbebauung in Bezug auf Größe und Lage mit der Wirklichkeit übereinstimmt.
  • In Einflugschneisen von Flughäfen können von der Genehmigungsbehörde erhöhte Schallschutzmaßnahmen bei Außenwänden und Dächern verlangt werden, welche die Baukosten vergrößern können.

Bodenverhältnisse

Vom Aufbau der Bodenschichten hängt es ab, mit welchen Problemen Sie bei den Fundamentierungsarbeiten rechnen müssen.

Informieren Sie sich daher bei Nachbarinnen/Nachbarn, ortsansässigen Erdbau- oder Bauunternehmen, bei Bauämtern oder der Gemeinde über die Bodenbeschaffenheit des Grundstücks.

In Wien kann bei der MA 29 (→ Wien), Fachbereich Grundbau, in den Baugrundkataster, in bodenphysikalische Untersuchungen sowie in Analysen des Grundwassermechanismus Einsicht genommen werden. Diese geben Aufschluss über die Besonderheiten des Baugrundes, über Aufschüttungen und alte Baureste (z.B. Stadtmauern).

Von den Plänen dürfen Abschriften, aber keine Kopien erstellt werden.

Manche Gemeinden, die geologische Bundesanstalt oder die jeweilige Landesregierung verfügen zum Teil über ähnliche Aufzeichnungen.

Tipp:

Lassen Sie im Zweifelsfall die örtlichen Gegebenheiten von Fachleuten, Geologinnen/Geologen bzw. Statikerinnen/Statikern überprüfen.

Grundwasserstand

Die Nutzbarkeit von Baugründen ist mitunter von der Höhe des Grundwasserspiegels abhängig.

In Trockenzeiten kann dieser stark schwanken. Bei zu hohem Grundwasserstand können sich insbesondere bei Überschwemmungen folgenschwere Konsequenzen ergeben. In diesem Fall kann es zu Zusatzkosten kommen (z.B. durch Ausbildung des Untergeschosses als wasserdichte Betonwanne oder durch Aufschüttung des Grundstücks).

Tipp:

Aus diesem Grund sollten Sie vor einem Kauf von länger ansässigen Nachbarinnen/Nachbarn diesbezüglich Informationen und im Zweifelsfall verbindliche Angaben seitens der zuständigen Wasserrechtsbehörde (in Wien: MA 45 (→ Wien)) einholen.

Baumbestand

Informieren Sie sich bei der Baugenehmigungsbehörde, ob ein behördlicher Schutz von Bäumen oder Hecken besteht.

Sollte dies der Fall sein, so tragen Sie in einen Plan die genaue Lage und den Kronendurchmesser der Bäume ein oder lassen sich von einer Architektin/einem Architekten einen Baumbestandsplan erstellen, um den Bestand bei der weiteren Planung berücksichtigen zu können.

Bäume, die aufgrund ihrer Art und Größe geschützt sind, dürfen in der Regel nach Erstellung eines Gutachtens durch Ersatzpflanzungen ausgetauscht werden. Sollte das nicht möglich sein, ist für die Entfernung des Baumes ein finanzieller Ausgleich zu zahlen.

Hinweis:

Obstbäume fallen nicht unter die Baumschutzverordnung. Bäume, die unter Naturschutz stehen, unterliegen strengeren Bestimmungen. Diese sind mit einer Plakette gekennzeichnet.

Auskünfte erhalten Sie bei dem Gemeindeamt, in Wien bei der MA 42 (→ Wien).

Letzte Aktualisierung: 01.01.2024
Für den Inhalt verantwortlich: Österreichische Notariatskammer