Name Branche
1. Koi-Club-Austria Verein
Bäuerinnen St. Georgen/Y. - Krahof Verein
Bauernbund Krahof Verein
Bauernbund St. Georgen/Y. Verein
Brandhilfeverein Krahof Verein
Brandhilfeverein St. Georgen/Y. Verein
Dorferneuerungsverein St. Georgen/Y. Verein
Dorfgemeinschaft Hart Aktiv Verein
Elternverein St. Georgen/Y. Verein
ESV Ybbsfelder Eiskönige Verein
Feitel-Club St. Georgen am Ybbsfelde Verein
Fischerfreunde St. Georgen a. Ybbsfelde Verein
FPÖ St. Georgen/Y. Verein
Freiwillige Feuerwehr Krahof Körperschaft öffentl. Rechts
Freiwillige Feuerwehr St. Georgen/Y. Körperschaft öffentl. Rechts
Fun Sport St. Georgen/Y. Verein
Jagdgesellschaft Krahof Verein
Jagdgesellschaft St. Georgen/Y. Verein
JVP Krahof Verein
KOBV Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
Leutzmannsdorfer Ockateifi'n Verein
LJ Viehdorf-Ardagger-St. Georgen Verein
Maibaum - Crew - Leutzmannsdorf
NÖ Imkereiverband - Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
NÖs Senioren Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
ÖAAB Krahof Verein
ÖAAB St. Georgen/Y. Verein
ÖKB St. Georgen/Y. Verein
ÖVP St. Georgen/Y. Verein
Reitverein St. Georgen/Y. Verein
Schießverein Mostviertel Verein
SCU Günther St. Georgen/Y. Verein
Seniorentageszentrum St. Georgen/Y. Verein
Sparverein Frohsinn Krahof Verein
Sparverein St. Georg`s Stub`n Verein
Sparverein Ybbstalhof Verein
SPÖ St. Georgen/Y. Verein
Sportfreunde08 Verein
Sportunion St. Georgen/Y. Verein
Tischtennisunion St. Georgen/Y. Verein
Trachtenkapelle St. Georgen/Y. Verein
Turnunion St. Georgen/Y. Verein
Union Sportfliegergruppe Ybbs Verein
UTC Union Tennisclub St. Georgen/Y. Verein
Verein zur Förderung des Feuerwehrwesens in St. Georgen/Y. Verein
Wanderverein Union St. Georgen/Y. Verein
Wirtschaftsbund St. Georgen/Y. Verein
Zivilschutz St. Georgen/Y. Verein

Studienberechtigungsprüfung

Allgemeine Informationen

Die Studienberechtigungsprüfung bietet die Möglichkeit, für eine bestimmte Studienrichtung ohne Ablegen der Reifeprüfung (Matura) zugelassen zu werden. Sie berechtigt jeweils nur zum Besuch jener Studienrichtung, für die sie abgelegt wird.

Für folgende zehn Studienrichtungsgruppen kann die Studienberechtigungsprüfung abgelegt werden:

  1. Geistes- und kulturwissenschaftliche Studien;
  2. Ingenieurwissenschaftliche Studien;
  3. Künstlerische Studien;
  4. Naturwissenschaftliche Studien;
  5. Rechtswissenschaftliche Studien;
  6. Sozial- und wirtschaftswissenschaftliche Studien;
  7. Theologische Studien;
  8. Medizinische und Veterinärmedizinische Studien;
  9. Lehramtsstudien;
  10. Studien in allgemeinen pädagogischen Berufsfeldern.

Die Studienberechtigungsprüfung umfasst folgende fünf Prüfungen:

  • eine schriftliche Arbeit über ein allgemeines Thema 
  • zwei oder drei Prüfung(en), die im Hinblick auf Vorkenntnisse oder Fertigkeiten für das angestrebte Studium der betreffenden Studienrichtungsgruppe erforderlich sind (Pflichtfächer)
  • eine oder zwei Prüfungen nach Wahl der Prüfungskandidatin/des Prüfungskandidaten aus dem Bereich des angestrebten Studiums (Wahlfach oder Wahlfächer)

Der erfolgreiche Abschluss der Studienberechtigungsprüfung berechtigt zur Zulassung zu allen Studien jener Studienrichtungsgruppe, für welche die Studienberechtigung erworben wurde. Über die Ablegung jeder Prüfung ist ein Zeugnis auszustellen. Das Rektorat hat nach Vorliegen aller Prüfungszeugnisse ein Studienberechtigungszeugnis für die jeweilige Studienrichtungsgruppe auszustellen. Dieses Studienberechtigungszeugnis gilt für jede Universität, Pädagogische Hochschule und Fachhochschule, an der ein Studium der jeweiligen Studienrichtungsgruppe eingerichtet ist

Wird ein Studium, z.B. aufgrund einer Studienberechtigungsprüfung, erfolgreich abgeschlossen, berechtigt dieser Studienabschluss zum Besuch jedes weiteren beliebigen Universitätsstudiums. Nähere Informationen zu den Voraussetzungen für die Studienzulassung finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Nähere Informationen zum Thema "Studium ohne Matura" finden sich auch auf den Seiten der Arbeiterkammer.

Voraussetzungen

Zur Studienberechtigungsprüfung kann antreten, wer folgende Voraussetzungen erfüllt:

  • Mindestalter 20 Jahre
  • Staatsbürgerschaft eines EU- oder EWR-Staates oder der Nachweis der Angehörigkeit einer Personengruppe gemäß der Personengruppenverordnung
  • Nachweis einer über die allgemeine Schulpflicht hinausgehenden erfolgreichen beruflichen oder außerberuflichen Vorbildung für das angestrebte Studium

Zuständige Stelle

Das Ansuchen ist schriftlich beim Rektorat jener Universität oder Pädagogischen Hochschule oder Fachhochschule einzubringen, bei der ein Studium der angestrebten Studienrichtungsgruppe eingerichtet ist. Dort erhalten Sie auch weiterführende Informationen.

Zusätzliche Informationen

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

§ 64a Universitätsgesetz 2002

Letzte Aktualisierung: 31. August 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung