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Vereine | Sankt Georgen am Ybbsfelde
Name Branche
1. Koi-Club-Austria Verein
Bäuerinnen St. Georgen/Y. - Krahof Verein
Bauernbund Krahof Verein
Bauernbund St. Georgen/Y. Verein
Brandhilfeverein Krahof Verein
Brandhilfeverein St. Georgen/Y. Verein
Dorferneuerungsverein St. Georgen/Y. Verein
Dorfgemeinschaft Hart Aktiv Verein
Elternverein St. Georgen/Y. Verein
ESV Ybbsfelder Eiskönige Verein
Feitel-Club St. Georgen am Ybbsfelde Verein
Fischerfreunde St. Georgen a. Ybbsfelde Verein
FPÖ St. Georgen/Y. Verein
Freiwillige Feuerwehr Krahof Körperschaft öffentl. Rechts
Freiwillige Feuerwehr St. Georgen/Y. Körperschaft öffentl. Rechts
Fun Sport St. Georgen/Y. Verein
Jagdgesellschaft Krahof Verein
Jagdgesellschaft St. Georgen/Y. Verein
JVP Krahof Verein
KOBV Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
Leutzmannsdorfer Ockateifi'n Verein
LJ Viehdorf-Ardagger-St. Georgen Verein
Maibaum - Crew - Leutzmannsdorf
NÖ Imkereiverband - Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
NÖs Senioren Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
ÖAAB Krahof Verein
ÖAAB St. Georgen/Y. Verein
ÖKB St. Georgen/Y. Verein
ÖVP St. Georgen/Y. Verein
Reitverein St. Georgen/Y. Verein
Schießverein Mostviertel Verein
SCU Günther St. Georgen/Y. Verein
Seniorentageszentrum St. Georgen/Y. Verein
Sparverein Frohsinn Krahof Verein
Sparverein St. Georg`s Stub`n Verein
Sparverein Ybbstalhof Verein
SPÖ St. Georgen/Y. Verein
Sportfreunde08 Verein
Sportunion St. Georgen/Y. Verein
Tischtennisunion St. Georgen/Y. Verein
Trachtenkapelle St. Georgen/Y. Verein
Turnunion St. Georgen/Y. Verein
Union Sportfliegergruppe Ybbs Verein
UTC Union Tennisclub St. Georgen/Y. Verein
Verein zur Förderung des Feuerwehrwesens in St. Georgen/Y. Verein
Wanderverein Union St. Georgen/Y. Verein
Wirtschaftsbund St. Georgen/Y. Verein
Zivilschutz St. Georgen/Y. Verein

E-Banking

Aktuelle Informationen über E-Banking und OpenBanking

Am 14. September 2019 wird die Zahlungsdienste-Richtlinie der EU (PSD2) umgesetzt, die im Bereich des E-Banking Neuerungen für Verbraucherinnen/Verbraucher bringt.

Zwei-Faktor-Authentifizierung

Bis spätestens 14. September 2019 müssen alle Banken bei ihren E-Banking-Diensten verpflichtend eine Zwei-Faktor-Authentifizierung anbieten. Somit ist es nicht mehr ausreichend, sich wie bisher üblich mit Verfügernummer und PIN-Code zu identifizieren. Die Identität einer Person muss vom Bankinstitut mit zwei von drei voneinander unabhängigen Sicherheitsfaktoren überprüft werden:

  • Wissen (z.B. PIN-Code)
  • Besitz (z.B. ein auf die Verbraucherin/den Verbraucher bei der Bank registriertes Mobiltelefon) 
  • Biometrische Kennzeichen (z.B. Fingerabdruck, Iris oder Stimme)

Zumeist wird neben dem PIN-Code ein zweites Sicherheitsmerkmal (z.B. PIN und Fingerabdruck oder PIN und registriertes Mobiltelefon) zur Authentifizierung herangezogen. Der damit erzeugte sogenannte PushTAN-Code wird entweder über eine App oder abhängig vom Bankinstitut teilweise noch via SMS bereitgestellt. Verfügen Verbraucherinnen/Verbraucher über kein Smartphone und werden seitens der Bank keine TAN-Codes mehr per SMS versendet, muss bei der Bank ein eigenes Gerät beantragt werden. Dieser sogenannte TAN-Generator wird zumeist kostenpflichtig zur Verfügung gestellt.

Hinweis:

Auch im E-Commerce-Bereich wird durch die Zahlungsdienste-Richtline der EU (PSD2) bei Zahlungen zu einem späteren Zeitpunkt die Zwei-Faktor-Authentifizierung umgesetzt. Somit muss z.B. jede Internetzahlung mit Kreditkarte mit einem Einmalcode und einem persönlichen Passwort abgeschlossen werden.

OpenBanking

Die Zahlungsdienste-Richtlinie der EU (PSD2) verpflichtet die Banken darüber hinaus, auf Kundenwunsch über eine Schnittstelle bestimmte Kontodaten für Drittanbieter zu öffnen. Dadurch sollen Verbraucherinnen/Verbraucher direkter auf andere Dienstleistungen (z.B. Strom, Versicherungen, Buchungen) zugreifen können.

Tipp:

Die Zustimmung zur Weitergabe von Kontodaten sollte im Einzelfall sorgfältig abgewogen werden.

Letzte Aktualisierung: 08.08.2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion