Name Branche
1. Koi-Club-Austria Verein
Bäuerinnen St. Georgen/Y. - Krahof Verein
Bauernbund Krahof Verein
Bauernbund St. Georgen/Y. Verein
Brandhilfeverein Krahof Verein
Brandhilfeverein St. Georgen/Y. Verein
Dorferneuerungsverein St. Georgen/Y. Verein
Dorfgemeinschaft Hart Aktiv Verein
Elternverein St. Georgen/Y. Verein
ESV Ybbsfelder Eiskönige Verein
Feitel-Club St. Georgen am Ybbsfelde Verein
Fischerfreunde St. Georgen a. Ybbsfelde Verein
FPÖ St. Georgen/Y. Verein
Freiwillige Feuerwehr Krahof Körperschaft öffentl. Rechts
Freiwillige Feuerwehr St. Georgen/Y. Körperschaft öffentl. Rechts
Fun Sport St. Georgen/Y. Verein
Jagdgesellschaft Krahof Verein
Jagdgesellschaft St. Georgen/Y. Verein
JVP Krahof Verein
KOBV Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
Leutzmannsdorfer Ockateifi'n Verein
LJ Viehdorf-Ardagger-St. Georgen Verein
Maibaum - Crew - Leutzmannsdorf
NÖ Imkereiverband - Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
NÖs Senioren Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
ÖAAB Krahof Verein
ÖAAB St. Georgen/Y. Verein
ÖKB St. Georgen/Y. Verein
ÖVP St. Georgen/Y. Verein
Reitverein St. Georgen/Y. Verein
Schießverein Mostviertel Verein
SCU Günther St. Georgen/Y. Verein
Seniorentageszentrum St. Georgen/Y. Verein
Sparverein Frohsinn Krahof Verein
Sparverein St. Georg`s Stub`n Verein
Sparverein Ybbstalhof Verein
SPÖ St. Georgen/Y. Verein
Sportfreunde08 Verein
Sportunion St. Georgen/Y. Verein
Tischtennisunion St. Georgen/Y. Verein
Trachtenkapelle St. Georgen/Y. Verein
Turnunion St. Georgen/Y. Verein
Union Sportfliegergruppe Ybbs Verein
UTC Union Tennisclub St. Georgen/Y. Verein
Verein zur Förderung des Feuerwehrwesens in St. Georgen/Y. Verein
Wanderverein Union St. Georgen/Y. Verein
Wirtschaftsbund St. Georgen/Y. Verein
Zivilschutz St. Georgen/Y. Verein

Ablöse

Unter einer Ablöse versteht man eine einmalige Zahlung, die im Zusammenhang mit der Übernahme einer Mietwohnung geleistet wird, etwa für Möbel oder bauliche Veränderungen. So kann z.B. eine Käuferin/ein Käufer für eine eingebaute Küche oder für eine neu installierte Heizung Ablöse zahlen. Ob eine solche Zahlung zulässig ist, hängt vom Mietrecht ab.

Im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG) sind Ablösen für die bloße Wohnungsüberlassung, für den Verzicht auf Kündigungsgründe oder für gesetzlich ohnehin bestehende Rechte unzulässig. Solche Vereinbarungen sind nichtig, und bereits geleistete Zahlungen können innerhalb von zehn Jahren zurückgefordert werden.

Erlaubt sind Ablösen, wenn eine konkrete Gegenleistung besteht und der verlangte Betrag sachlich gerechtfertigt ist. Typische Beispiele dafür sind Möbel zum Zeitwert oder Verbesserungen, die für nachfolgende Mieterinnen/Mieter einen Nutzen bringen. Die Zahlung muss dabei angemessen sein.

Mieterinnen/Mieter können unter bestimmten Voraussetzungen eine Investitionsablöse verlangen, wenn sie selbst Verbesserungen durchgeführt haben. Voraussetzung ist, dass diese Maßnahmen wesentlich waren, in den letzten 20 Jahren erfolgt sind und auch weiterhin von Nutzen sind.

Unzulässige Zahlungen können rechtlich angefochten werden. Betroffene können sich an die Arbeiterkammer, die Mietervereinigung, den österreichischen Mieter- und Wohnungseigentümerbund oder eine Wohnberatungsstelle wenden. Für Vermieterinnen/Vermieter bietet die Wirtschaftskammer Beratung an.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Mietrechtsgesetz (MRG)

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz