Name Branche
1. Koi-Club-Austria Verein
Bäuerinnen St. Georgen/Y. - Krahof Verein
Bauernbund Krahof Verein
Bauernbund St. Georgen/Y. Verein
Brandhilfeverein Krahof Verein
Brandhilfeverein St. Georgen/Y. Verein
Dorferneuerungsverein St. Georgen/Y. Verein
Dorfgemeinschaft Hart Aktiv Verein
Elternverein St. Georgen/Y. Verein
ESV Ybbsfelder Eiskönige Verein
Feitel-Club St. Georgen am Ybbsfelde Verein
Fischerfreunde St. Georgen a. Ybbsfelde Verein
FPÖ St. Georgen/Y. Verein
Freiwillige Feuerwehr Krahof Körperschaft öffentl. Rechts
Freiwillige Feuerwehr St. Georgen/Y. Körperschaft öffentl. Rechts
Fun Sport St. Georgen/Y. Verein
Jagdgesellschaft Krahof Verein
Jagdgesellschaft St. Georgen/Y. Verein
JVP Krahof Verein
KOBV Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
Leutzmannsdorfer Ockateifi'n Verein
LJ Viehdorf-Ardagger-St. Georgen Verein
Maibaum - Crew - Leutzmannsdorf
NÖ Imkereiverband - Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
NÖs Senioren Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
ÖAAB Krahof Verein
ÖAAB St. Georgen/Y. Verein
ÖKB St. Georgen/Y. Verein
ÖVP St. Georgen/Y. Verein
Reitverein St. Georgen/Y. Verein
Schießverein Mostviertel Verein
SCU Günther St. Georgen/Y. Verein
Seniorentageszentrum St. Georgen/Y. Verein
Sparverein Frohsinn Krahof Verein
Sparverein St. Georg`s Stub`n Verein
Sparverein Ybbstalhof Verein
SPÖ St. Georgen/Y. Verein
Sportfreunde08 Verein
Sportunion St. Georgen/Y. Verein
Tischtennisunion St. Georgen/Y. Verein
Trachtenkapelle St. Georgen/Y. Verein
Turnunion St. Georgen/Y. Verein
Union Sportfliegergruppe Ybbs Verein
UTC Union Tennisclub St. Georgen/Y. Verein
Verein zur Förderung des Feuerwehrwesens in St. Georgen/Y. Verein
Wanderverein Union St. Georgen/Y. Verein
Wirtschaftsbund St. Georgen/Y. Verein
Zivilschutz St. Georgen/Y. Verein

Allgemeines zur Adoption

Allgemeines zur Freigabe zur Adoption

Wenn eine werdende Mutter ihr Kind nicht behalten kann, besteht die Möglichkeit, es zur Adoption freizugeben. Es wird empfohlen, bereits während der Schwangerschaft unverbindlich Kontakt mit einer Adoptionsberatungsstelle aufzunehmen. Dort erhalten betroffene Frauen eine unparteiische Betreuung und Entscheidungshilfe.

Werdende Mütter, die sich gegen eine persönliche Betreuung entscheiden, können ihr Kind auch anonym in einem Krankenhaus zur Welt bringen oder es unmittelbar nach der Geburt in einem sogenannten "Babynest" abgeben. In beiden Fällen ist die medizinische Versorgung von Mutter und Kind gesichert. Frauen, die sich dafür entscheiden, müssen keine strafrechtliche Verfolgung fürchten.

Nach der Geburt kann die Mutter eine Einwilligungserklärung zur Adoption unterzeichnen und dabei die gewünschte Adoptionsform festlegen, also eine Inkognitoadoption, eine offene Adoption oder halb offene Adoption. Danach wird von der Adoptionsstelle nach geeigneten Adoptiveltern gesucht. In bestimmten Fällen ist zusätzlich die Zustimmung weiterer Personen erforderlich, etwa des Vaters.

Die Einwilligung zur Adoption kann bis zur gerichtlichen Bewilligung widerrufen werden. Diese Frist beträgt in der Regel etwa sechs Monate. Während dieses Zeitraums wird beobachtet, wie es dem Kind in der neuen Familie geht und ob sich die adoptierende Person oder das adoptierende Paar als geeignet erweisen. Auch die adoptierende Person oder das adoptierende Paar können innerhalb dieser Zeit noch von der Adoption zurücktreten.

Allgemeines zur Adoption eines Kindes

Die Gründe, ein Kind adoptieren zu wollen, sind vielfältig. Eine Adoption eröffnet allen Beteiligten neue Chancen: für das Kind, für die abgebenden Eltern und für die adoptierende Person oder das adoptierende Paar. Aufgrund der hohen Zahl an Interessierten müssen Bewerberinnen/Bewerber um eine Adoptopn meist mit längeren Wartezeiten rechnen.

Auch für adoptierende Personen gilt ein Anspruch auf Elternkarenz. Ein Anspruch auf Wochengeld besteht hingegen nicht, da dieser mit Schwangerschaft und Entbindung verknüpft ist.

Letzte Aktualisierung: 01.01.2025
Für den Inhalt verantwortlich:
  • oesterreich.gv.at-Redaktion
  • Bundesministerium für Justiz