Name Branche
1. Koi-Club-Austria Verein
Bäuerinnen St. Georgen/Y. - Krahof Verein
Bauernbund Krahof Verein
Bauernbund St. Georgen/Y. Verein
Brandhilfeverein Krahof Verein
Brandhilfeverein St. Georgen/Y. Verein
Dorferneuerungsverein St. Georgen/Y. Verein
Dorfgemeinschaft Hart Aktiv Verein
Elternverein St. Georgen/Y. Verein
ESV Ybbsfelder Eiskönige Verein
Feitel-Club St. Georgen am Ybbsfelde Verein
Fischerfreunde St. Georgen a. Ybbsfelde Verein
FPÖ St. Georgen/Y. Verein
Freiwillige Feuerwehr Krahof Körperschaft öffentl. Rechts
Freiwillige Feuerwehr St. Georgen/Y. Körperschaft öffentl. Rechts
Fun Sport St. Georgen/Y. Verein
Jagdgesellschaft Krahof Verein
Jagdgesellschaft St. Georgen/Y. Verein
JVP Krahof Verein
KOBV Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
Leutzmannsdorfer Ockateifi'n Verein
LJ Viehdorf-Ardagger-St. Georgen Verein
Maibaum - Crew - Leutzmannsdorf
NÖ Imkereiverband - Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
NÖs Senioren Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
ÖAAB Krahof Verein
ÖAAB St. Georgen/Y. Verein
ÖKB St. Georgen/Y. Verein
ÖVP St. Georgen/Y. Verein
Reitverein St. Georgen/Y. Verein
Schießverein Mostviertel Verein
SCU Günther St. Georgen/Y. Verein
Seniorentageszentrum St. Georgen/Y. Verein
Sparverein Frohsinn Krahof Verein
Sparverein St. Georg`s Stub`n Verein
Sparverein Ybbstalhof Verein
SPÖ St. Georgen/Y. Verein
Sportfreunde08 Verein
Sportunion St. Georgen/Y. Verein
Tischtennisunion St. Georgen/Y. Verein
Trachtenkapelle St. Georgen/Y. Verein
Turnunion St. Georgen/Y. Verein
Union Sportfliegergruppe Ybbs Verein
UTC Union Tennisclub St. Georgen/Y. Verein
Verein zur Förderung des Feuerwehrwesens in St. Georgen/Y. Verein
Wanderverein Union St. Georgen/Y. Verein
Wirtschaftsbund St. Georgen/Y. Verein
Zivilschutz St. Georgen/Y. Verein

Studieren in der EU – Aufenthalt von über drei Monaten

Österreichische Studentinnen/österreichische Studenten haben als Bürgerinnen/Bürger der EU das Recht, sich für die Dauer Ihres Studiums in einem beliebigen EU-Mitgliedstaat (sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen) aufzuhalten, wenn sie

  • an einer anerkannten Bildungseinrichtung eingeschrieben sind,
  • formlos erklären können über ausreichend finanzielle Mittel (aus einer beliebigen Quelle) zu verfügen, um ohne Einkommensbeihilfe leben zu können und
  • eine Krankenversicherung nachweisen können.

Schließen sie ihr Studium ab und können sie nicht nachweisen, dass sie erwerbstätig sind oder über ausreichende Mittel verfügen, um selbst für sich zu sorgen, können sie das Aufenthaltsrecht verlieren.

Achtung

In einigen EU-Mitgliedstaaten müssen sich Studentinnen/Studenten nach drei Monaten in dem jeweiligen Staat anmelden, d.h. eine Anmeldebescheinigung beantragen. Dieses Dokument bestätigt den rechtmäßigen Aufenthalt. In der Regel muss dies beim Rathaus oder bei einer örtlichen Polizeidienststelle erfolgen. Sie können sich jedoch auch schon in den ersten drei Monaten des Aufenthalts anmelden.

Um die Anmeldebescheinigung zu erhalten, sind folgende Dokumente vorzulegen:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweis über die Zulassung an einer anerkannten Bildungseinrichtung (Immatrikulationsbescheinigung)
  • Nachweis über einen umfassenden Krankenversicherungsschutz
  • Formlose Erklärung, über ausreichend finanzielle Mittel (aus beliebiger Quelle) zu verfügen

In der Regel ist die Anmeldebescheinigung unbefristet gültig. In diesem Fall muss sie nicht verlängert werden. Unter Umständen ist es jedoch notwendig, eine Änderung der Anschrift den lokalen Behörden zu melden.

Melden sich Studentinnen/Studenten trotz bestehender Anmeldepflicht nicht an, kann eine Geldstrafe verhängt werden. Nur aus diesem Grund ausgewiesen werden können sie jedoch nicht. In vielen EU-Mitgliedstaaten muss die Anmeldebescheinigung und der Reisepass oder Personalausweis ständig bei sich getragen werden.

Bei ihrem Aufenthalt sollten Studentinnen/Studenten die gleichen Rechte wie Staatsangehörige des jeweiligen Staates genießen. Das betrifft vor allem den Zugang zu Beschäftigung, Bezahlung, Leistungen, die den Zugang zu Beschäftigung erleichtern, Anmeldung in Schulen usw.

Ausnahme: Einige EU-Mitgliedstaaten gewähren Studentinnen/Studenten allerdings erst Unterhaltsstipendien, wenn sie das Daueraufenthaltsrecht erworben haben.

Weiterführende Links

Aufenthaltsrechte für Studierende (→ Your Europe)

Letzte Aktualisierung: 20. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion