Name Branche
1. Koi-Club-Austria Verein
Bäuerinnen St. Georgen/Y. - Krahof Verein
Bauernbund Krahof Verein
Bauernbund St. Georgen/Y. Verein
Brandhilfeverein Krahof Verein
Brandhilfeverein St. Georgen/Y. Verein
Dorferneuerungsverein St. Georgen/Y. Verein
Dorfgemeinschaft Hart Aktiv Verein
Elternverein St. Georgen/Y. Verein
ESV Ybbsfelder Eiskönige Verein
Feitel-Club St. Georgen am Ybbsfelde Verein
Fischerfreunde St. Georgen a. Ybbsfelde Verein
FPÖ St. Georgen/Y. Verein
Freiwillige Feuerwehr Krahof Körperschaft öffentl. Rechts
Freiwillige Feuerwehr St. Georgen/Y. Körperschaft öffentl. Rechts
Fun Sport St. Georgen/Y. Verein
Jagdgesellschaft Krahof Verein
Jagdgesellschaft St. Georgen/Y. Verein
JVP Krahof Verein
KOBV Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
Leutzmannsdorfer Ockateifi'n Verein
LJ Viehdorf-Ardagger-St. Georgen Verein
Maibaum - Crew - Leutzmannsdorf
NÖ Imkereiverband - Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
NÖs Senioren Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
ÖAAB Krahof Verein
ÖAAB St. Georgen/Y. Verein
ÖKB St. Georgen/Y. Verein
ÖVP St. Georgen/Y. Verein
Reitverein St. Georgen/Y. Verein
Schießverein Mostviertel Verein
SCU Günther St. Georgen/Y. Verein
Seniorentageszentrum St. Georgen/Y. Verein
Sparverein Frohsinn Krahof Verein
Sparverein St. Georg`s Stub`n Verein
Sparverein Ybbstalhof Verein
SPÖ St. Georgen/Y. Verein
Sportfreunde08 Verein
Sportunion St. Georgen/Y. Verein
Tischtennisunion St. Georgen/Y. Verein
Trachtenkapelle St. Georgen/Y. Verein
Turnunion St. Georgen/Y. Verein
Union Sportfliegergruppe Ybbs Verein
UTC Union Tennisclub St. Georgen/Y. Verein
Verein zur Förderung des Feuerwehrwesens in St. Georgen/Y. Verein
Wanderverein Union St. Georgen/Y. Verein
Wirtschaftsbund St. Georgen/Y. Verein
Zivilschutz St. Georgen/Y. Verein

Bankomatkarte

Mit der Bankomatkarte kann Bargeld vom Girokonto behoben und auch bargeldlos in verschiedenen Geschäften bezahlt werden. Das Geld wird sofort vom Girokonto abgebucht und nicht – wie bei der Kreditkarte – erst im nächsten Monat abgezogen.

Geht die Bankomatkarte verloren oder wird sie gestohlen, muss unverzüglich die Bank oder – außerhalb der Öffnungszeiten – der österreichische Sperrnotruf verständigt werden. Der Bankomatkarten-Sperrnotruf ist unter der Telefonnummer 0800 204 88 00 erreichbar. Aus dem Ausland muss die Telefonnummer +43 1 204 88 00 gewählt werden.

Für das Abheben von Bargeld an Bankomaten und den Geldausgabeautomaten innerhalb der Filialen werden von den Banken individuelle Limits bzw. Begrenzungen gesetzt. Die Kontoinhaberin/der Kontoinhaber und die Bank können vereinbaren, bis zu welchem Betrag pro Tag bzw. pro Woche Bargeld an Bankomaten und Geldausgabeautomaten abgehoben werden kann. So kann im Missbrauchsfall vermieden werden, dass mehr als ein bestimmter Geldbetrag pro Tag bzw. pro Woche behoben wird. Für Jugendliche muss der Bargeldbezug mit Bankomatkarte auf höchstens 400 Euro pro Woche beschränkt werden.

Mündige Minderjährige, die für ihre regelmäßigen Einkünfte (z.B. Lohn oder Lehrlingsentschädigung) selbstständig ein Girokonto eröffnet haben, können unter folgenden Voraussetzungen eine Bankomatkarte für das von ihnen eröffnete Konto erhalten:

  • Ab dem 14. Geburtstag mit Zustimmung ihrer Eltern
  • Ab dem 17. Geburtstag ohne Zustimmung ihrer Eltern

Mündigen Minderjährigen, die keine regelmäßigen Einkünfte beziehen, darf die Bank oder der sonstige Zahlungsdienstleister nur mit ausdrücklicher Zustimmung der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters der/des Jugendlichen eine Bankomatkarte für ihr/sein Girokonto ausstellen.

Wer sein Konto durch Behebungen mit der Bankomatkarte wissentlich über den zulässigen Rahmen hinaus überzieht und den Überzug auf Verlangen der Bank oder des sonstigen Zahlungsdienstleisters nicht unverzüglich abdeckt oder abdecken kann, macht sich strafbar! Die Bank wird jedenfalls das Girokonto aufkündigen, den überzogenen Betrag fällig stellen und – allenfalls gerichtlich – eintreiben.

Der Code der Bankomatkarte sollte nirgends aufgeschrieben und niemandem mitgeteilt werden!

Weiterführende Links

Übersicht Bankomatkarten (Konsumentenfragen.at)

Letzte Aktualisierung: 14. März 2025

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion