Name Branche
1. Koi-Club-Austria Verein
Bäuerinnen St. Georgen/Y. - Krahof Verein
Bauernbund Krahof Verein
Bauernbund St. Georgen/Y. Verein
Brandhilfeverein Krahof Verein
Brandhilfeverein St. Georgen/Y. Verein
Dorferneuerungsverein St. Georgen/Y. Verein
Dorfgemeinschaft Hart Aktiv Verein
Elternverein St. Georgen/Y. Verein
ESV Ybbsfelder Eiskönige Verein
Feitel-Club St. Georgen am Ybbsfelde Verein
Fischerfreunde St. Georgen a. Ybbsfelde Verein
FPÖ St. Georgen/Y. Verein
Freiwillige Feuerwehr Krahof Körperschaft öffentl. Rechts
Freiwillige Feuerwehr St. Georgen/Y. Körperschaft öffentl. Rechts
Fun Sport St. Georgen/Y. Verein
Jagdgesellschaft Krahof Verein
Jagdgesellschaft St. Georgen/Y. Verein
JVP Krahof Verein
KOBV Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
Leutzmannsdorfer Ockateifi'n Verein
LJ Viehdorf-Ardagger-St. Georgen Verein
Maibaum - Crew - Leutzmannsdorf
NÖ Imkereiverband - Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
NÖs Senioren Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
ÖAAB Krahof Verein
ÖAAB St. Georgen/Y. Verein
ÖKB St. Georgen/Y. Verein
ÖVP St. Georgen/Y. Verein
Reitverein St. Georgen/Y. Verein
Schießverein Mostviertel Verein
SCU Günther St. Georgen/Y. Verein
Seniorentageszentrum St. Georgen/Y. Verein
Sparverein Frohsinn Krahof Verein
Sparverein St. Georg`s Stub`n Verein
Sparverein Ybbstalhof Verein
SPÖ St. Georgen/Y. Verein
Sportfreunde08 Verein
Sportunion St. Georgen/Y. Verein
Tischtennisunion St. Georgen/Y. Verein
Trachtenkapelle St. Georgen/Y. Verein
Turnunion St. Georgen/Y. Verein
Union Sportfliegergruppe Ybbs Verein
UTC Union Tennisclub St. Georgen/Y. Verein
Verein zur Förderung des Feuerwehrwesens in St. Georgen/Y. Verein
Wanderverein Union St. Georgen/Y. Verein
Wirtschaftsbund St. Georgen/Y. Verein
Zivilschutz St. Georgen/Y. Verein

Gerichtsverfahren

Allgemeine Informationen

Achtung

Diese Regelungen gelten für alle EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

Von Diskriminierung betroffene Personen können entweder sofort eine Klage beim Arbeits- und Sozialgericht einbringen oder zuerst einen Antrag an die Gleichbehandlungskommission (GBK) stellen. Es ist möglich, die Gleichbehandlungskommission und das Gericht unabhängig voneinander anzurufen.

Wenn Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden oder die Zurücknahme einer Kündigung erreicht werden soll, muss jedenfalls das Gericht angerufen werden!

Das Gericht muss sich mit den Gutachten und Prüfungsergebnissen der Gleichbehandlungskommission befassen, ist aber nicht an diese gebunden, da ihnen keine Rechtskraft zukommt. Es muss aber ein davon abweichendes Urteil begründen.

Zuständige Stelle

  • Für Klagen, welche die Diskriminierung bei der Begründung eines Arbeitsverhältnisses, innerhalb eines Arbeitsverhältnisses und die sonstige Arbeitswelt betreffen: das zuständige Arbeits- und Sozialgericht
  • Für Klagen, welche die Diskriminierung aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit oder des Geschlechts in sonstigen Bereichen betreffen: das zuständige Bezirksgericht 

Zusätzliche Informationen

Zur Durchsetzung der Rechtsansprüche ist es jedoch von Vorteil, ausreichend über die Rechte nach dem Gleichbehandlungsgesetz (GlBG) informiert zu sein. Daher sollten sich Diskriminierungsopfer jedenfalls auch an die Institutionen für die Durchsetzung des Gleichbehandlungsgebots, die Gleichbehandlungsanwaltschaft (GAW) und/oder die Gleichbehandlungskommission (GBK) wenden. Im Bereich der Arbeitswelt beraten auch die Arbeiterkammer oder die Gewerkschaften ihre Mitglieder und können auch im Fall von Diskriminierung Rechtsschutz in Gerichtsverfahren gewähren.

Tipp

Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern ist ein Dachverband von Nichtregierungsorganisationen (NGO), die in der Beratung von Diskriminierungsopfern tätig sind und kann bei Verfahren vor Gericht Unterstützung anbieten.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 6. Juni 2024
Für den Inhalt verantwortlich:
  • oesterreich.gv.at-Redaktion
  • Bundeskanzleramt