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Vereine | Sankt Georgen am Ybbsfelde
Name Branche
1. Koi-Club-Austria Verein
Bäuerinnen St. Georgen/Y. - Krahof Verein
Bauernbund Krahof Verein
Bauernbund St. Georgen/Y. Verein
Brandhilfeverein Krahof Verein
Brandhilfeverein St. Georgen/Y. Verein
Dorferneuerungsverein St. Georgen/Y. Verein
Dorfgemeinschaft Hart Aktiv Verein
Elternverein St. Georgen/Y. Verein
ESV Ybbsfelder Eiskönige Verein
Feitel-Club St. Georgen am Ybbsfelde Verein
Fischerfreunde St. Georgen a. Ybbsfelde Verein
FPÖ St. Georgen/Y. Verein
Freiwillige Feuerwehr Krahof Körperschaft öffentl. Rechts
Freiwillige Feuerwehr St. Georgen/Y. Körperschaft öffentl. Rechts
Fun Sport St. Georgen/Y. Verein
Jagdgesellschaft Krahof Verein
Jagdgesellschaft St. Georgen/Y. Verein
JVP Krahof Verein
KOBV Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
Leutzmannsdorfer Ockateifi'n Verein
LJ Viehdorf-Ardagger-St. Georgen Verein
Maibaum - Crew - Leutzmannsdorf
NÖ Imkereiverband - Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
NÖs Senioren Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
ÖAAB Krahof Verein
ÖAAB St. Georgen/Y. Verein
ÖKB St. Georgen/Y. Verein
ÖVP St. Georgen/Y. Verein
Reitverein St. Georgen/Y. Verein
Schießverein Mostviertel Verein
SCU Günther St. Georgen/Y. Verein
Seniorentageszentrum St. Georgen/Y. Verein
Sparverein Frohsinn Krahof Verein
Sparverein St. Georg`s Stub`n Verein
Sparverein Ybbstalhof Verein
SPÖ St. Georgen/Y. Verein
Sportfreunde08 Verein
Sportunion St. Georgen/Y. Verein
Tischtennisunion St. Georgen/Y. Verein
Trachtenkapelle St. Georgen/Y. Verein
Turnunion St. Georgen/Y. Verein
Union Sportfliegergruppe Ybbs Verein
UTC Union Tennisclub St. Georgen/Y. Verein
Verein zur Förderung des Feuerwehrwesens in St. Georgen/Y. Verein
Wanderverein Union St. Georgen/Y. Verein
Wirtschaftsbund St. Georgen/Y. Verein
Zivilschutz St. Georgen/Y. Verein

Haltung von Listenhunden in Wien

Für Hunde gewisser Hunderassen gilt in Wien die Hundeführscheinpflicht: Jede Person, die einen mindestens sechs Monate alten Hund hält bzw. verwahrt, der ein erhöhtes Gefährdungspotential hat, muss die Hundeführscheinprüfung positiv absolvieren. Folgende Hunde und Kreuzungen dieser Hunde untereinander bzw. mit anderen Hunden sind Listenhunde ("Kampfhunde") und gelten als hundeführscheinpflichtig:

  • Bullterrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Mastino Napoletano
  • Mastin Espanol
  • Fila Brasileiro
  • Mastiff
  • Bullmastiff
  • Tosa Inu
  • Pit Bull Terrier
  • Rottweiler
  • Dogo Argentino (Argentinischer Mastiff)

Hunde der genannten Rassen müssen an öffentlichen Orten einen Maulkorb und eine Leine tragen. Davon ausgenommen sind an allen Seiten umzäunte Hundezonen. In nicht abgezäunten Hundeauslaufzonen gilt Maulkorbpflicht. Diese Verpflichtungen gelten auch für Personen, die mit ihrem Hund der oben genannten Rassen nur kurz in Wien aufhältig sind. In besonderen Fällen ist eine Ausnahmegenehmigung möglich. 

Die Halterin/der Halter des Hundes muss die Hundeführscheinprüfung binnen drei Monaten ab Aufnahme der Haltung des Hundes ablegen. Halterin/Halter ist, wer im eigenen Namen entscheidet, wie der Hund betreut oder beaufsichtigt wird. 21 bis 24 Monate nach der erstmaligen positiven Absolvierung muss die Halterin/der Halter mit dem Hund die Hundeführscheinprüfung wiederholen.

Die Verwahrerin/der Verwahrer muss bereits zu Beginn ihrer/seiner Tätigkeit die Hundeführscheinprüfung positiv absolviert haben. Verwahrerin/Verwahrer ist, wer die unmittelbare Herrschaft über das Verhalten des Hundes ausübt.

Personen unter 16 Jahren und Personen, die wegen gewisser Straftaten rechtskräftig verurteilt wurden, dürfen die Hundeführscheinprüfung nicht ablegen und dürfen daher auch mit keinem dieser Hunde in Wien an öffentliche Orte gehen.

Jede Person, die einen Hund der genannten Hunderassen an öffentlichen Orten führt, ist verpflichtet, den Hundeführschein und die Zusatzkarte sowie einen amtlichen Lichtbildausweis mit sich zu führen.

Personen, die sich in einem durch Alkohol (Alkoholgehalt des Blutes von 0,5 Promille oder darüber) oder Suchtgift beeinträchtigten Zustand befinden, dürfen die oben genannten Hunde an öffentlichen Orten nicht führen.

Wer ab 1. Juli 2019 einen Hund in Wien anmelden möchte und in den zwei Jahren zuvor keinen Hund gehalten hat, muss zuvor einen Kurs für einen Sachkundenachweis besucht haben. Der Nachweis über den Besuch des Sachkundekurses ist bei der Anmeldung des Hundes verpflichtend vorzulegen. Weitere Informationen für Hundehalterinnen/Hundehalter in Wien, u.a. zu Sachkundenachweis, Maulkorb- bzw. Leinenzwang, finden sich im Kapitel "Leben in der Stadt Wien".

Rechtsquellen

Letzte Aktualisierung: 22.02.2023
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion