Name Branche
1. Koi-Club-Austria Verein
Bäuerinnen St. Georgen/Y. - Krahof Verein
Bauernbund Krahof Verein
Bauernbund St. Georgen/Y. Verein
Brandhilfeverein Krahof Verein
Brandhilfeverein St. Georgen/Y. Verein
Dorferneuerungsverein St. Georgen/Y. Verein
Dorfgemeinschaft Hart Aktiv Verein
Elternverein St. Georgen/Y. Verein
ESV Ybbsfelder Eiskönige Verein
Feitel-Club St. Georgen am Ybbsfelde Verein
Fischerfreunde St. Georgen a. Ybbsfelde Verein
FPÖ St. Georgen/Y. Verein
Freiwillige Feuerwehr Krahof Körperschaft öffentl. Rechts
Freiwillige Feuerwehr St. Georgen/Y. Körperschaft öffentl. Rechts
Fun Sport St. Georgen/Y. Verein
Jagdgesellschaft Krahof Verein
Jagdgesellschaft St. Georgen/Y. Verein
JVP Krahof Verein
KOBV Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
Leutzmannsdorfer Ockateifi'n Verein
LJ Viehdorf-Ardagger-St. Georgen Verein
Maibaum - Crew - Leutzmannsdorf
NÖ Imkereiverband - Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
NÖs Senioren Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
ÖAAB Krahof Verein
ÖAAB St. Georgen/Y. Verein
ÖKB St. Georgen/Y. Verein
ÖVP St. Georgen/Y. Verein
Reitverein St. Georgen/Y. Verein
Schießverein Mostviertel Verein
SCU Günther St. Georgen/Y. Verein
Seniorentageszentrum St. Georgen/Y. Verein
Sparverein Frohsinn Krahof Verein
Sparverein St. Georg`s Stub`n Verein
Sparverein Ybbstalhof Verein
SPÖ St. Georgen/Y. Verein
Sportfreunde08 Verein
Sportunion St. Georgen/Y. Verein
Tischtennisunion St. Georgen/Y. Verein
Trachtenkapelle St. Georgen/Y. Verein
Turnunion St. Georgen/Y. Verein
Union Sportfliegergruppe Ybbs Verein
UTC Union Tennisclub St. Georgen/Y. Verein
Verein zur Förderung des Feuerwehrwesens in St. Georgen/Y. Verein
Wanderverein Union St. Georgen/Y. Verein
Wirtschaftsbund St. Georgen/Y. Verein
Zivilschutz St. Georgen/Y. Verein

Selbsterzeugung von Strom mit erneuerbaren Energieträgern

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Selbsterzeugung von Strom mit erneuerbaren Energieträgern.

Photovoltaikanlagen

Der wichtigste erneuerbare Energieträger in Österreich ist die Wasserkraft, die etwas mehr als die Hälfte zur Stromaufbringung beiträgt. Zudem tragen Windkraft und Photovoltaik zur Stromversorgung bei. Die mit Abstand häufigste Technologie, mit der private Haushalte selbst Strom erzeugen, ist die Photovoltaik.

Photovoltaikanlagen nutzen die Energie der Sonne, wandeln Sonnenlicht in elektrischen Strom um. Die Photovoltaikanalagen können auf dem Dach, dem Balkon oder der Terrasse errichtet werden. Wesentlicher Bestandteil der Photovoltaikanlage sind die Solarmodule mit den Solarzellen. Die Solarzellen wandeln das Sonnenlicht über einen Wechselrichter in Haushaltsstrom um. Photovoltaik unterscheidet sich von Solarthermie darin, dass Strom und nicht Wärme produziert wird.

Der Bundesverband Photovoltaic Austria (PV Austria) informiert über den → schnellsten Weg zur eigenen Photovoltaikanlage und zum eigenen Stromspeicher.

Plug-in-Photovoltaikanlagen ("Balkonkraftwerke")

Mit Plug-in-Photovoltaikanlagen kann eigener Solarstrom in einer Wohnung erzeugt werden. Seit einigen Jahren dürfen diese Plug-in-Anlagen in Österreich betrieben werden. Die Maximalleistung beträgt 800 Watt. Die Plug-in-Anlagen können ohne großen Aufwand beispielsweise auf Balkonen installiert werden.

Plug-in-Photovoltaikanlagen werden auch als Mini-PV-Anlagen, Balkon-PV-Anlagen oder als Balkonkraftwerke bezeichnet.

Seit 1. Jänner 2024 entfällt für PV-Anlagen mit einer Engpassleistung bis 35 kWp die Mehrwertsteuer. Das gilt auch für Plug-in-Photovoltaikanlagen.

Für die Plug-in-Photovoltaikanlagen bedarf es keiner Genehmigung des Netzbetreibers. Es bedarf aber einer Verständigung des Netzbetreibers bzw. einer Meldung zwei Wochen vor Inbetriebnahme der Anlage.

Neu

Rechtliche Erleichterungen für die Errichtung von Plug-in-Photovoltaikanlagen im Wohnungseigentum:
Seit 1. September 2024 ist die Installierung von Plug-in-Photovoltaikanlagen (sogenannte "Balkonkraftwerke") leichter möglich. Die neue Regelung sieht vor, dass die für die Anbringung der Photovoltaikanlagen erforderliche Zustimmung durch die anderen Wohnungseigentümerinnen/Wohnungseigentümer dann als erteilt gilt, wenn sie vor der geplanten Änderung verständigt werden und innerhalb von zwei Monaten nicht widersprechen. Wenn andere Wohnungseigentümerinnen/Wohnungseigentümer Widerspruch einlegen, müssen sie einen wichtigen Grund angegeben (z.B. Sicherheitsbedenken).

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) gibt → Auskunft über die technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen der Plug-in-Photovoltaikanlagen. Die E-Control beantwortet → häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit den Mini-PV-Anlagen.

In Wien können Gemeindebaumieterinnen/Gemeindebaumieter, deren Wohnungen über einen Balkon, Terrasse oder Loggia verfügen bzw. Mieterinnen/Mieter, die in einem Siedlungshaus leben, unter bestimmten Voraussetzungen Strom von einer eigenen Photovoltaikanlage beziehen. Die Stadt Wien bietet weiterführende Informationen zu den → Photovoltaikanlagen im Gemeindebau.

Energiegemeinschaften

Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) schafft die rechtlichen Rahmenbedingungen für Energiegemeinschaften. Energiegemeinschaften können Energie in einer oder mehreren Erzeugungsanlagen produzieren und über das öffentliche Netz austauschen. Auf diese Weise kann überschüssiger Strom am Markt verwertet werden.

Weiterführende Links

Allgemeines

Energieberatung

Photovoltaikanlagen

Energiegemeinschaften

Letzte Aktualisierung: 12. März 2025

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion