Name Branche
1. Koi-Club-Austria Verein
Bäuerinnen St. Georgen/Y. - Krahof Verein
Bauernbund Krahof Verein
Bauernbund St. Georgen/Y. Verein
Brandhilfeverein Krahof Verein
Brandhilfeverein St. Georgen/Y. Verein
Dorferneuerungsverein St. Georgen/Y. Verein
Dorfgemeinschaft Hart Aktiv Verein
Elternverein St. Georgen/Y. Verein
ESV Ybbsfelder Eiskönige Verein
Feitel-Club St. Georgen am Ybbsfelde Verein
Fischerfreunde St. Georgen a. Ybbsfelde Verein
FPÖ St. Georgen/Y. Verein
Freiwillige Feuerwehr Krahof Körperschaft öffentl. Rechts
Freiwillige Feuerwehr St. Georgen/Y. Körperschaft öffentl. Rechts
Fun Sport St. Georgen/Y. Verein
Jagdgesellschaft Krahof Verein
Jagdgesellschaft St. Georgen/Y. Verein
JVP Krahof Verein
KOBV Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
Leutzmannsdorfer Ockateifi'n Verein
LJ Viehdorf-Ardagger-St. Georgen Verein
Maibaum - Crew - Leutzmannsdorf
NÖ Imkereiverband - Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
NÖs Senioren Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
ÖAAB Krahof Verein
ÖAAB St. Georgen/Y. Verein
ÖKB St. Georgen/Y. Verein
ÖVP St. Georgen/Y. Verein
Reitverein St. Georgen/Y. Verein
Schießverein Mostviertel Verein
SCU Günther St. Georgen/Y. Verein
Seniorentageszentrum St. Georgen/Y. Verein
Sparverein Frohsinn Krahof Verein
Sparverein St. Georg`s Stub`n Verein
Sparverein Ybbstalhof Verein
SPÖ St. Georgen/Y. Verein
Sportfreunde08 Verein
Sportunion St. Georgen/Y. Verein
Tischtennisunion St. Georgen/Y. Verein
Trachtenkapelle St. Georgen/Y. Verein
Turnunion St. Georgen/Y. Verein
Union Sportfliegergruppe Ybbs Verein
UTC Union Tennisclub St. Georgen/Y. Verein
Verein zur Förderung des Feuerwehrwesens in St. Georgen/Y. Verein
Wanderverein Union St. Georgen/Y. Verein
Wirtschaftsbund St. Georgen/Y. Verein
Zivilschutz St. Georgen/Y. Verein

Grundsatz: Therapie statt Strafe

Für drogenkonsumierende Rechtsbrecherinnen/Rechtsbrecher sieht das österreichische Recht verschiedene Alternativen zur Bestrafung vor. Damit trägt das Recht dem Grundsatz "Therapie statt Strafe" bei Suchtkranken Rechnung, da die reine Bestrafung bei Suchtkranken oft keine Einsicht und/oder Änderung ihres Suchtverhaltens hervorruft. Sozial- und gesundheitspolitische Maßnahmen können unter Umständen eine Besserung oder sogar Heilung der von psychoaktiven Substanzen Abhängigen herbeiführen.

Es bestehen folgende Alternativen zur Bestrafung:

Vorläufiger Rücktritt von der Verfolgung oder vorläufige Einstellung des Verfahrens

Vorläufiger Rücktritt von der Verfolgung durch die Staatsanwaltschaft oder vorläufige Einstellung des Verfahrens durch das Gericht für eine Probezeit von einem Jahr bis zu zwei Jahren: Es wird kein Gerichtsverfahren eingeleitet oder ein bereits laufendes Gerichtsverfahren eingestellt, wenn

  • jemand Suchtmittel (bis zur Grenzmenge) ausschließlich für den eigenen persönlichen Gebrauch oder den persönlichen Gebrauch eines anderen erworben, besessen, erzeugt, befördert, ein- oder ausgeführt, angeboten, überlassen oder verschafft hat, Opiummohn, den Kokastrauch oder die Cannabispflanze zum Zweck der Suchtgiftgewinnung angebaut hat oder "Magic Mushrooms" angeboten, überlassen, verschafft oder zum Zweck des Suchtgiftmissbrauchs angebaut hat und
  • die Person sich einer Untersuchung bei der Gesundheitsbehörde unterzogen hat und von dieser entweder keine "gesundheitsbezogene Maßnahme" für notwendig erachtet wird oder die Gesundheitsbehörde eine solche für notwendig hält und sich die betroffene Person bereit erklärt, sich dieser zu unterziehen.

Hinweis

Darüber hinaus kann unter ganz bestimmten, aber strengeren Voraussetzungen auch von der Verfolgung anderer, schwerwiegenderer Straftaten nach dem Suchtmittelgesetz (SMG) abgesehen werden.

Aufschub des Strafvollzuges

Die verhängte Haftstrafe muss nicht sofort angetreten werden oder die verhängte Geldstrafe muss nicht sofort beglichen werden, wenn

  • die/der Verurteilte an Suchtmittel gewöhnt ist,
  • eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe, die einen bestimmten Rahmen nicht überschreitet, verhängt wurde und
  • sich die/der Verurteilte bereit erklärt, sich einer notwendigen "gesundheitsbezogenen Maßnahme" zu unterziehen. 

Wenn die "gesundheitsbezogene Maßnahme" erfolgreich absolviert wurde, so hat das Gericht die unbedingte Geld- oder Freiheitsstrafe in eine bedingte mit einer Probezeit umzuwandeln.

Hinweis

Bei Verurteilungen wegen der schwersten Fälle von Suchtmittelhandel ist ein Strafvollzugsaufschub nach dem SMG nicht möglich.  

Internes Krisenmanagement der Schulen und des Bundesheeres ohne Einschaltung der Justizbehörden

Das SMG ermöglicht Schulen bei Vorliegen eines Drogenmissbrauches ein schulinternes Krisenmanagement unter der Führung der Schulleitung ohne Einschaltung der Gesundheitsbehörde und ohne Anzeige bei den Strafverfolgungsbehörden. Wenn konkrete Umstände vorliegen, die darauf schließen lassen, dass ein Klassenmitglied Suchtgift missbraucht, so ist es – aufgefordert von der Schulleitung – von der Schulärztin/dem Schularzt und, wenn es für erforderlich gehalten wird, auch vom schulpsychologischen Dienst zu untersuchen. Schulärztin/-arzt und gegebenenfalls der schulpsychologische Dienst prüfen, ob ein Suchtgiftmissbrauch beim Klassenmitglied vorliegt und ob eine bzw. welche "gesundheitsbezogene Maßnahme" notwendig und zweckmäßig ist. Führt es die angeordnete "gesundheitsbezogene Maßnahme" durch und berichtet der Schule hierüber in regelmäßigen Abständen, dann sind von der Schulleitung keine weiteren Schritte zu setzen.

Hinweis

Falls das Klassenmitglied seine Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten die Untersuchung durch die Ärztin/den Arzt und gegebenenfalls des schulpsychologischen Dienstes oder auch die Durchführung der angeordneten "gesundheitsbezogenen Maßnahme" verweigern, dann ist die Gesundheitsbehörde von der Schulleitung zu verständigen.  

Das Gleiche gilt sinngemäß, wenn sich bei der Stellungsuntersuchung ein begründeter Verdacht über einen Suchtgiftmissbrauch ergibt.

Rechtsgrundlagen

§§ 13, 14 und 35 bis 40 Suchtmittelgesetz (SMG)

Letzte Aktualisierung: 8. Mai 2025
Für den Inhalt verantwortlich:
  • Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
  • Bundesministerium für Justiz